…bei Errichtung einer Niederlassung zu betreuen. Es sieht daher auch das Schlussprotokoll zu Artikel 4 DBA-D in Ziffer 10 vor, dass ein Vertreter, der über ein Warenlager verfügt, von dem er regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen ausführt (selbst wenn er gar nicht zu Vertragsabschlüssen…
…ein Abhängigkeitsverhältnis zum vertretenen Unternehmen [1] tritt und daher hinsichtlich der Ausführung der Verkaufsagenden den Weisungen des Unternehmens unterliegt. Dies ist bei geleasten Arbeitnehmern in gleicher Weise wie bei unmittelbar angestellten Arbeitnehmern der Fall, sodass auch durch Einsatz geleaster Verkaufsvertreter eine inländische Vertreterbetriebstätte begründet wird…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
…der im innerstaatlichen Recht verwendete Begriff künstlich enger ausgelegt, würde dies zu Doppelnichtbesteuerungen führen, da diesfalls DBA-Partnerstaaten die einer inländischen Vertreterbetriebstätte zuzurechnenden Einkünfte steuerfrei stellen müssten, ohne dass Österreich korrespondierend die DBA-Besteuerungsansprüche wahrnehmen könnte. Ist daher ein Begriff des innerstaatlichen Steuerrechts mehreren Auslegungen…
…ist damit noch nicht gesagt, dass - neben einer fremdverhaltenskonformen Abgeltung der Funktionen des Vertreters - auch eine Besteuerung des ausländischen Auftraggebers (des exportierenden Lieferanten) zu erfolgen hat. Dies wäre nur dann der Fall, wenn bei Errichtung einer Betriebstätte (in der dann alle jene Funktionen ausgeübt werden…
…dass dem Kunden zB bereits ein Vertragsangebot unterbreitet wird, spricht daher für die Begründung einer Vertreterbetriebstätte und zwar auch dann, wenn der Mitarbeiter keine formelle Verhandlungs- oder Vertragsabschlussvollmacht besitzt und wenn daher der Vertragsabschluss selbst erst im direkten Kontakt zwischen dem österreichischen Kunden und der…
…die in San Marino angesiedelte Gesellschaft eines ständigen Vertreters in Österreich bedient, der nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht zu einer beschränkten Steuerpflicht der sanmarinesischen GmbH führt. Wohl kann nach Artikel 5 Abs. 5 des mit San Marino abgeschlossenen DBA nur ein "abhängiger" Vertreter betriebstättenbegründend wirken…
…für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA-Deutschland. Stehen dem Dienstnehmer besondere Räumlichkeiten für die…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
…dann deutet dies darauf hin, dass diese Maßschneider die Funktionen von "Bestellvertretern" (EAS 1866) ausüben. Allerdings müsste - damit die inländischen Maßschneider als "Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens zu werten sind - noch eines von zwei weiteren Merkmalen hinzutreten. Entweder müssten die Schneider in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem…
Verleast eine niederländische Gesellschaft bewegliche Gegenstände an eine deutsche Gesellschaft, die ihrerseits diese Gegenstände an Kunden in Deutschland, Österreich und Ungarn weitervermietet, wobei in Österreich bei einer Spedition ein für die Geschäftsabwicklung unerlässlicher Stützpunkt eingerichtet wird (auf einem Grundstück des Spediteurs wird eine Waschanlage montiert…
…sein, ob diese weitere Mitwirkung der österreichischen Tochtergesellschaft nicht dazu führt, dass sie entweder hinsichtlich des herausgelösten Produktbereiches nunmehr als abhängiger Vertreter der deutschen Muttergesellschaft anzusprechen ist oder dass Räumlichkeiten, die diese Tochtergesellschaft für die deutsche Muttergesellschaft zwecks Abwicklung ihrer Direktgeschäfte zur Verfügung hält, eine…
…österreichische Tochtergesellschaft bevollmächtigt wird, Lieferverträge namens der US-Gesellschaft mit den lokalen Distributoren abzuschließen und sie mit dieser Vollmacht ihre als "Gebietsdirektoren" bezeichneten neuen Mitarbeiter ausstattet, dann kann dadurch die österreichische Tochtergesellschaft zur "Vertreterbetriebstätte" der US-Gesellschaft werden, mit der Folge, dass dann ein funktionsgerechter…
…DBA-Deutschland-2000, dass abweichend von den sonst üblichen Grundsätzen in der österreichischen Gesellschaft keine Betriebstätte der deutschen Konzerngesellschaft zu erblicken ist, wenn - die österreichische Gesellschaft ein verbundenes Unternehmen dieser deutschen Gesellschaft ist und wenn - die Funktionen der Vertretergesellschaft so angemessen abgegolten werden, dass dieser…
Übernehmen in Österreich ansässige Personen im Rahmen von Dienstverträgen Vertretertätigkeiten für eine luxemburgische GmbH (die in Österreich über keine Betriebstätte verfügt), und wird diese Tätigkeit überwiegend in verschiedenen europäischen Drittländern und nur etwa zu 5% bis 10% in Österreich ausgeübt, dann unterliegen die Bezüge…
…dass dem Kunden bereits ein Vertragsangebot unterbreitet wird, spricht daher für die Begründung einer Vertreterbetriebstätte und zwar auch dann, wenn der Mitarbeiter keine formelle Verhandlungs- oder Vertragsabschlussvollmacht besitzt und wenn daher der Vertragsabschluss selbst erst im direkten Kontakt zwischen dem österreichischen Kunden und der US…
…französischen Muttergesellschaft entsprechende Körperschaftsteuererklärungen abverlangt werden. Sollte die - in Österreich beschränkt steuerpflichtige - Muttergesellschaft der Auffassung sein, dass keine inländische Vertreterbetriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Frankreich besteht oder dass die vorgenommene Gewinnzurechnung nicht mit Artikel 7 DBA-Frankreich übereinstimmt, dann steht es ihr frei…
…das Aufgabenfeld der österreichischen Y-GmbH derart begrenzt, dass sie nur die Funktion eines abhängigen Vertreters ausübt, dann würde damit die thailändische Gesellschaft in Österreich einen "ständigen Vertreter" unterhalten und sonach selbst in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintreten. Ob im konkreten Einzelfall das Sachverhaltsbild eine…
…genügt für die Begründung einer Betriebstätte nicht die rechtliche Verfügungsmöglichkeit, wie sie einem Hauptmieter zusteht, sondern es kommt auf die tatsächliche Verfügung und Nutzung solcher Räumlichkeiten an. Allerdings wird möglicherweise eine "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 des DBA-Italien begründet; nämlich dann…
Verlagert ein deutsches Unternehmen seinen österreichischen Produktvertrieb in eine schweizerische Betriebstätte, wobei aber österreichischen Kunden weiterhin eine österreichische Adresse für die Einkäufe (Bestellungsentgegennahme) und gegebenenfalls Reklamationsbearbeitung zur Verfügung steht, dann spricht die Vermutung dafür, dass der österreichische Markt weiterhin mit der Intensität einer Inlandsbetriebstätte betreut…