Die in EAS 1138 vertretenen Rechtsauffassungen sind für die von dieser EAS erfassten trilateralen Sachverhaltsgestaltungen unverändert aufrecht. EAS 2891 ist zu rein bilateralen Fallgestaltungen ergangen und zeitigt daher keine Rückwirkung auf EAS 1138. Im Übrigen werden die im letzten Absatz von EAS 2891 erwähnten Gespräche…
Hat die inländische X-Muttergesellschaft des in zahlreichen Oststaaten vertretenen X-Konzerns gegen eine Einmalzahlung für den Gesamtkonzern ein immaterielles Wirtschaftsgut (ein Computerprogramm) erworben, das vom Veräußerer in der Folge entgeltlich gewartet wird (technischer Support und Zurverfügungstellung von Weiterentwicklungen) dann könnte dieses Sachverhaltsbild darauf hindeuten…
In der Frage der steuerlichen Behandlung ausländischer Kapitalgesellschaften hat sich die österreichische Finanzverwaltung der im "Liechtenstein-Urteil" des BFH vom 23.06.1992, BStBl II, 972, vertretenen Auffassung angeschlossen; dies allerdings nur insoweit, als die fehlende gesellschaftsrechtliche Rechtsfähigkeit nicht dazu führen darf, die körperschaftsteuerliche Rechtssubjektivität…
…2339, 2365 bereits umfassend behandelt worden. Die darin vertretenen Auffassungen waren einerseits vom europarechtlichen Verbot einer Diskriminierung von Tochtergesellschaftsgründungen im EU-Ausland gegenüber vergleichbaren Tochtergesellschaftsgründungen in Österreich getragen und andererseits von der gleichlaufenden Erwägung beeinflusst, dass es dem auf Internationalisierung ausgerichteten Wirtschaftsstandort Österreich abträglich wäre…
…Aufgabe darin besteht, der Abwicklung eines laufenden Bauprojektes (unter 24 Monaten Baudauer) sowie der Bearbeitung von erwarteten Folgeaufträgen zu dienen, dann wird einer von der russischen Steuerverwaltung vertretenen Auffassung, daß hiedurch eine Repräsentanz (Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 DBA-UdSSR begründet wurde, nur dann…
…dann scheidet (nach der in EAS 268 vertretenen Auffassung) dieser Dienstnehmer im Fall der Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes in dieser Zeit aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus und es endet für diesen Zeitraum daher auch die inländische "Ansässigkeit" im Sinn von Artikel 4 DBA-Großbritannien…
…ihr vom österreichischen Unternehmer das Trainingsgelände und andere Räumlichkeiten (zB sanitäre Anlagen) zur bloßen Mitbenutzung zur Verfügung gestellt werden. Dies entspricht sinngemäß der zuvor schon vom BMF vertretenen Auffassung, wonach bloße Mitbenützungsrechte eines ausländischen Tennistrainers am Tennisplatz eines österreichischen Hotels keine Betriebstätte im Sinn von …
…2012, AÖF Nr. 234/2012, unter Bezugnahme auf EAS 2133 und EAS 3033 vertretenen Auffassung fest, dass ein Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft mittelbar über seine Kapitalbeteiligung im Besitz des in Österreich gelegenen unbeweglichen Vermögens steht, sodass in wirtschaftlicher Betrachtung durch die Inlandsgrundstücke eine Darlehensbesicherung gegeben ist…
…für Sozialversicherungen zugeordnet. Nach der in EAS 1674 vertretenen Auffassung wird diese Beurteilung sinngemäß für die von den österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubskasse gelten. Werden daher seitens eines österreichischen Bauunternehmens von einem liechtensteinischen Personalleasingunternehmen, das in Österreich…
…in gleicher Weise wie bei unmittelbar angestellten Arbeitnehmern der Fall, sodass auch durch Einsatz geleaster Verkaufsvertreter eine inländische Vertreterbetriebstätte begründet wird. Bundesministerium für Finanzen, 5. Juli 2009 a [1] Redaktionelle Anmerkung: Richtigstellung von "zum vertretenden Unternehmen" auf "zum vertretenen Unternehmen" am 13. Juli 2009 erfolgt.
…1, sondern nach Artikel 5 Abs. 3 DBA-Ukraine zu beurteilen ist. Österreich vertritt - in Übereinstimmung mit der auch von Deutschland vertretenen Ansicht - die Auffassung, dass Abs. 3 einen eigenständigen Tatbestand und keinen Unterfall zu Abs. 1 darstellt. Die Ausübung einer Bauausführung oder Montage im…
…werden (siehe Z 18 letzter Satz des OECD-Kommentars zu Art. 12 OECD-MA in der Fassung des Updates 2003). Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner in EAS 1101 und EAS 1435 vertretenen Rechtsauffassung fest, dass die Produktion eines Films noch keine "Unterhaltungsdarbietung" darstellt…
…405, vertretenen Rechtsansicht an, derzufolge Gewinne aus der Vercharterung eines vollständig ausgerüsteten und bemannten Schiffes wie Gewinne aus der Beförderung von Personen und Gütern zu behandeln sind. Unter solchen Gegebenheiten könnte daher der von der deutschen Betriebsprüfung vertretenen Auffassung, dass die Gewinne der österreichischen Betriebstätte…
…welcher Gewinn einem fremden Unternehmen zugefallen wäre, das dieselbe Aktivität dort entfaltet. Der in dem Artikel "Österreichisch-türkisches Doppelbesteuerungsabkommen" von Dr. Alfred Philipp im Jahr 1974 vertretenen Auffassung (ÖStZ Nr. 8/1974), derzufolge bei Bestand einer Baubetriebstätte der Gesamtgewinn (einschließlich der Liefergewinne) in der Türkei…
…zwar auch dann nicht, wenn die britische Spedition der einzige Auftraggeber dieses österreichischen Transportunternehmens ist. Die vom Agenten angemieteten Räumlichkeiten sind seine eigenen Betriebstätten, nicht aber jene des vertretenen britischen Unternehmens. 27. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…des Sohnes versterben und nun auch das wirtschaftliche Eigentum an der Beteiligung im Erbweg auf den Sohn übergehen, wäre dies nach der derzeit von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung Anlass für eine Besteuerung jener Wertzuwächse, die durch das DBA-USA der Besteuerung in Österreich verloren gehen…
…gesondert abgegoltene Funktion übernimmt, richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Entgelten für diese weitere Funktion nach dem Tätigkeitsortprinzip." Diese Verständigungslösung weicht von der in EAS 1164 vertretenen Auffassung in einem wesentlichen Punkt ab: in EAS 1164 wurde davon ausgegangen, daß in Fällen einer…
…Quellenbesteuerung - der Besteuerung in Österreich. Aus schweizerischen öffentlichen Kassen gezahlte Ruhegehälter sind nach dieser Bestimmung hingegen in Österreich von der Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Nach der von Österreich vertretenen Auffassung ist für die Zuordnung von Einkünften unter den Begriff "Ruhegehälter" unerheblich, ob diese nach Ruhestandsversetzung…
…von der Körperschaftsteuerpflicht wird daher lediglich für Belange der Gewerbeertragsbesteuerung eine einkommensteuerliche Gewinnermittlung vorzunehmen sein. Hierbei wird auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG und der hiezu von der Finanzverwaltung vertretenen Interpretation (Abschn. 45 Abs. 2 ESt-RL 1984) eine nach internationalen Grundsätzen anerkannte…
…Allerdings ist einzuräumen, dass angesichts der Übersiedelung der Ehegattin und des minderjährigen Sohnes nach Belgien es nicht auszuschließen wäre, sich einer von der belgischen Steuerverwaltung im gegenteiligen Sinn vertretenen Auffassung anzuschließen, derzufolge doch eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Belgien stattgefunden hat. Ist der…