BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Stossier Oberndorfer & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Dragonerstraße 54, 4600 Wels, betreffend die Beschwerde vom 12.08.2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19.07.2022 betreffend…
… 2 Z. 1 ZustG) zu bezeichnen. Unterbleibt entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 ZustG eine Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen selbst, so ist sie unwirksam. Eine Sanierung ist nach § 9 Abs. 3 Satz 2 Zustellgesetz ist allerdings möglich…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RAadr1***, über die Beschwerde vom 28. Februar 2017 gegen den Abweisungsbescheid 2014 des ***FA*** vom 5. Juli 2016 mit dem der Antrag gem. § 299 BAO vom 13. Mai…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch Rechtsanwalt, betreffend die Beschwerde vom 29. April 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes F vom 2. April 2019 betreffend Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate April bis Dezember 2014 und…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Rechtsanwalt Z, betreffend die Beschwerde vom 19. November 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 19. Oktober 2015 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 2010…
2. Unterbleibt entgegen § 9 Abs. 3 ZustG die Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist sie unwirksam. Eine Sanierung ist nach § 9 Abs. 3 zweiter Satz ZustG möglich (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 9 ZustG Tz 24). Eine Heilung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. A in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Mag. Rochus L, Rechtsanwalt in B-Stadt, betreffend Beschwerde vom 13.11.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 14.10.2015 betreffend Haftung- und Zahlung von Lohnsteuer sowie…
…Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch Verteidiger, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 18. August 2005 gegen das Erkenntnis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Beteiligung an Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) bzw…
…Wie im vorbereiteten Schriftsatz der Verteidigung vom 28. September 2021 ausgeführt hat der Beschuldigte am 15.2.2015 die abgabenrechtliche Vertretung für seinen Klienten übernommen und an diesem Tag auch die Vollmacht im Finanz-online-system elektronisch angemerkt. Der Beschuldigte hat die Ansicht vertreten, Dr…
…direkter, sondern als indirekter Vertreter aufgetreten sei, ändere nichts daran, dass die Beschwerdeführerin Zollschuldner sei, denn sowohl bei direkter als auch bei indirekter Vertretung sei der Vertretene jedenfalls Zollschuldner. Dies bedeute, dass die Beschwerdeführerin auch zur Schuldnerin der Einfuhrumsatzsteuer geworden sei. Die Beschwerdeführerin habe gewusst…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt_A_Anschrift, gegen die Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes_A für die Jahre 2012 und 2013 (beide vom 30. Juni 2015) beschlossen: Die Vorlageanträge werden als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den…
… 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), über die Berufung des Beschuldigten vom 3. September 2012 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Hofrat Gottfried W. Buchroithner, als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 30. Juli 2012, StrNr. 052/2012/00170-001, zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., (Bf.) vertreten durch Mag. MBA Rainer Hochstöger, Breitwiesergutstraße 10, 4020 Linz, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 3 in Zusammenhalt mit § 2 Abs. 3 des Wiener Glücksspielautomatenabgabegesetzes. LGBl. für Wien Nr. 63/2016…
…fristgerechte Berufung der Beschuldigten vom 18. September 2001, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde : Mit am 5. Mai 1995 vorgelegter Vollmacht sei E.H. als Vertreterin und Zustellbevollmächtigte der Bf. dem Finanzamt gegenüber ausgewiesen worden. Da die Bf. sich als allein erziehende Mutter die…
…Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache XY-GmbH, Adresse1, vertreten durch X-Steuerberatung-GmbH, Adresse2, über die Beschwerde vom 7.9.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 21.08.2015 betreffend Abweisung eines Antrages gemäß § 217 Abs…
… 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 24. Juli 2010 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Hofrat Gottfried Buchroithner, als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 25. Juni 2010, StrNr. 052-2009/78, zu Recht erkannt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw in W, vom 22. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 15. November 2006 betreffend Zurückweisung der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 vom 25. September 2006 gemäß § 273 BAO entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Helmut Caks, Rechtsanwalt, 8011 Graz, Friedrichgasse 6/I/8, vom 29. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. Dezember 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
8 Haftungsfragen 8.1 Zur Vertretung von Vereinen Rz 793: Vereine sind juristische Personen. Sie können daher nur durch ihre Organe handeln. Vereine werden durch jene Personen vertreten, die in den Statuten als Vertretungsbefugte genannt sind. Wer den Verein nach außen vertritt, muss nach § 3…