Schließt ein österreichischer Berufspilot, der auf selbständiger Basis verschiedenen Auftraggebern seine Dienste anbietet, mit einem französischen Unternehmen einen Vertrag, auf Grund dessen er durch 4 Monate hindurch für eine italienische Fluglinie als erster Offizier zur Verfügung steht, dann liegen bei dieser Sachverhaltsgestaltung für den Piloten…
Schließt ein inländischer Konzertveranstalter mit der Trägerorganisation (Körperschaft) eines amerikanischen Orchesters einen Vertrag über ein inländisches Gastspiel dieses Orchesters, dann trifft den inländischen Veranstalter nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 die Verpflichtung zur Vornahme eines 20-prozentigen Steuerabzuges von der an das Orchester…
Schließt ein österreichischer gemeinnütziger Verein als Konzertveranstalter mit einer italienischen Agentur (die keine Betriebstätte in Österreich unterhält) einen Vertrag, auf Grund dessen sich diese verpflichtet, einen in Italien ansässigen Künstler für ein österreichisches Konzert zur Verfügung zu stellen, so unterliegen die hiefür an die…
Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…
…an den Erbringer der dort genannten Tätigkeiten, sondern an Dritte gezahlt werden und keine Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit sowie Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen vorliegen. Mit dieser Regelung der DBA-EVO, die Fälle einer Einkünftedurchreichung betrifft…
…Nutzung der gewerblichen Erfahrung durch den "Lizenznehmer" nicht mehr einwirken darf, wenn die Verwertungsmöglichkeit bei Einhaltung des Vertrages nie mehr an ihn zurückfällt und er die gewerbliche Erfahrung auch keinem Dritten mehr überlassen darf. Eine solche "Veräußerung" einer gewerblichen Erfahrung kann sich allerdings insoweit auf…
…an Dritte (Hotels, Fluggesellschaften) gezahlt werden. Die ausländische Künstleragentur darf allerdings nicht als "Agentur", also nicht bloß als Vermittler auftreten, sondern muss die Verträge sowohl mit dem inländischen Veranstalter als auch mit den ausländischen Tanzgruppen jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abschließen. Mit…
…führen aber weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA). Nicht wesentlich erscheint, ob die unmittelbar mit der Planungstätigkeit verbundenen Anwesenheiten auf dem Baugelände durch die Einreichplanung oder durch die Ausführungsplanung verursacht…
Wird zwischen einer österreichischen Architekten-GmbH und einer deutschen Architekten-Partnerschaftsgesellschaft ein ARGE-Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Planungsarbeiten für einen österreichischen Freizeitpark übernommen werden, tritt für die deutschen Architekten keine österreichische Einkommensteuerpflicht ein, wenn sich die Mitwirkung aller Architekten an der Freizeitparkerrichtung auf…
…Abgeltung der Kosten des Sublizenznehmers akzeptiert), dann bildet in solchen Fällen ebenfalls die zu zahlende Bruttovergütung (diesfalls eben in entsprechend gekürztem Umfang) die Berechnungsgrundlage für den 10-prozentigen Steuerabzug. Liegt ein gemischter Vertrag mit einer Gesamtvergütung vor (dh. werden durch die Vergütungen nicht nur Urheberrechte…
Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag, auf Grund dessen dieses deutsche Unternehmen dafür Sorge trägt, daß ein US-Multimediakünstler bei einer inländischen Veranstaltung gastiert und verpflichtet sich der österreichische Veranstalter in dem Vertrag mit dem deutschen Unternehmen, neben der an…
…auch wesentliche Ergebnisse seiner Forschungsarbeit veröffentlicht (ohne aber irgendwelchen tätigkeitsbezogenen Weisungen der Universität zu unterliegen oder organisatorisch in den universitären Institutsbetrieb eingegliedert zu sein), ist sonach der Vertrag mit der inländischen Universität nicht als Dienstvertrag zu werten, dann unterliegen die Einkünfte zwar nicht dem Lohnsteuerabzug…
…DBAs mit der Schweiz, Frankreich, Liechtenstein, Italien und Großbritannien enthalten durchwegs derartige "Künstler- und Sportlerklauseln", sodass die dort ansässigen Mannequins und Dressmen durch die DBAs nicht von diesem Steuerabzug freigestellt werden. Anders ist die Rechtslage im Verhältnis zu Ungarn und Deutschland. Der Vertrag mit Ungarn…
…und wird in dem mit dem Mitarbeiter abgeschlossenen Entsendungsvertrag ausdrücklich vereinbart, dass für diese Zweijahresentsendung der Mitarbeiter "Dienstnehmer des Entsenders" verbleibt und dass nur im Fall einer Entsendungsverlängerung der Vertrag mit dem Entsender aufgehoben und durch einen lokalen Anstellungsvertrag ersetzt wird, dann bedürfte es gewichtiger…
…zwischen den Mitgliedern der australischen Musikgruppe und dem österreichischen Veranstalter zustande kommen oder ob die deutsche Agentur in eigenständige Leistungsbeziehungen mit dem österreichischen Veranstalter eintritt und ihrerseits - zwecks Erfüllung der mit dem österreichischen Veranstalter vereinbarten Vertragspflichten - selbst einen weiteren Vertrag mit der australischen Musikgruppe (bzw…
…von dem österreichischen Veranstalter unter Vertrag genommen werden, sondern wenn dies durch eine deutsche Agentur geschieht, die nun ihrerseits die Künstler durch Vertrag mit dem inländischen Veranstalter in Österreich gastieren lässt. Die deutsche Agentur erzielt diesfalls gewerbliche Einkünfte aus dem Geschäft mit dem österreichischen Veranstalter…
…Vortragenden vorbehalten. Eine Sonderstellung nimmt der Vertrag mit Deutschland ein: hier werden in Artikel 8 Abs. 2 Vergütungen für Vortragstätigkeiten ausdrücklich dem Tätigkeitsstaat zur Besteuerung überlassen; dem internationalen Trend folgend ist aber im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Deutschland eine einengende Interpretation des im Doppelbesteuerungsabkommen…
…dann keine Rolle spielen, wenn eine unter 6 Monaten in Österreich ausgeübte Tätigkeit auf Grund eines Vertrages mit einer in den USA ansässigen Person ausgeübt wird (steuerfreier "Entsendungsfall"). Im vorliegenden Fall wurde aber der Vertrag mit einer in Österreich ansässigen Rechtsperson abgeschlossen. Gemäß § 99 Abs…
…für eine zur Unterhaltung (im weitesten Wortsinn) ausgeübte, nicht aber für eine der Aus- oder Fortbildung dienende unterrichtende Tätigkeit eines ausländischen Künstlers. Eine Sonderstellung nimmt der Vertrag mit Deutschland ein: Hier werden in Artikel 8 Abs. 2 Vergütungen für Vortragstätigkeiten ausdrücklich dem Tätigkeitsstaat zur Besteuerung…
…an ein österreichisches Theater "verkauft", an der inhaltlichen Gestaltung der österreichischen Theateraufführung "beteiligt" und wirkt damit - auch im Lichte der jüngsten VwGH-Rechtsprechung - daran mit. Ein im Vertrag mit dem inländischen Theater als "Producer" bezeichnetes britisches Unternehmen (die XXX-Production Ltd), das sich dazu verpflichtet…