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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2495

Kurzzeit-ARGE-Vertrag mit deutschen Architekten

geltende FassungEAS-AuskunftP 878/1-IV/4/04vom 19.07.2004

Wortlaut laut Findok

Wird zwischen einer österreichischen Architekten-GmbH und einer deutschen Architekten-Partnerschaftsgesellschaft ein ARGE-Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Planungsarbeiten für einen österreichischen Freizeitpark übernommen werden, tritt für die deutschen Architekten keine österreichische Einkommensteuerpflicht ein, wenn sich die Mitwirkung aller Architekten an der Freizeitparkerrichtung auf eine 12 Monate nicht übersteigende Dauer begrenzt. Denn erst eine diese zeitliche Grenze übersteigende Beteiligung an der Freizeitparkerrichtung (wozu auch die Planungsarbeit zählt) löst die Begründung einer österreichischen Betriebstätte für die deutschen Architekten aus. Damit erübrigt es sich auf allfällige Probleme einzugehen, die sich aus den deutschen Betriebstätten-Verwaltungsgrundsätzen ergeben könnten. 19. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

ArchitektenpartnerschaftsgesellschaftARGEBetriebstättePlanungsarbeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 878/1-IV/4/04
Stammnummer
14993
Gültig
19.07.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF