Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2495
Kurzzeit-ARGE-Vertrag mit deutschen Architekten
geltende FassungEAS-AuskunftP 878/1-IV/4/04vom 19.07.2004
Wortlaut laut Findok
Wird zwischen einer
österreichischen Architekten-GmbH und einer deutschen
Architekten-Partnerschaftsgesellschaft ein ARGE-Vertrag abgeschlossen, auf Grund
dessen die Planungsarbeiten für einen österreichischen Freizeitpark
übernommen werden, tritt für die deutschen Architekten keine
österreichische Einkommensteuerpflicht ein, wenn sich die Mitwirkung aller
Architekten an der Freizeitparkerrichtung auf eine 12 Monate nicht
übersteigende Dauer begrenzt. Denn erst eine diese zeitliche Grenze
übersteigende Beteiligung an der Freizeitparkerrichtung (wozu auch die
Planungsarbeit zählt) löst die Begründung einer
österreichischen Betriebstätte für die deutschen Architekten aus.
Damit erübrigt es sich auf allfällige Probleme einzugehen, die sich
aus den deutschen Betriebstätten-Verwaltungsgrundsätzen ergeben
könnten.
19. Juli
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 878/1-IV/4/04
- Stammnummer
- 14993
- Gültig
- 19.07.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF