…des Verständigungsverfahrens behandelt werden können. Im vorliegenden Fall geht es um eine österreichische Verrechnungspreiskorrektur bei einer inländischen Zweigniederlassung einer deutschen Personengesellschaft mit offenbar in Deutschland ansässigen Gesellschaftern, mithin um ein Doppelbesteuerungsproblem von Steuerausländern. Es wird daher angeregt, das Stundungszinsenproblem im Ansässigkeitsstaat in das Verständigungsverfahren einzubinden…
…nicht, dann kann dieser Besteuerungskonflikt nicht durch Anrechnung der tschechischen Steuer auf die österreichische Steuer beseitigt werden. Vielmehr ist im Rahmen eines Verständigungsverfahrens zu untersuchen, ob Tschechien tatsächlich eine Vertragsverletzung begangen hat und es ist zutreffendenfalls sodann der abkommensgemäße Zustand herbeizuführen. Der bloße Umstand, dass…
…deutschen DBA vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, so hat die deutsche Gesellschaft Anrecht, daß über diese Frage ein österreichisch-deutsches Verständigungsverfahren eingeleitet wird. Denn wenn unter Berufung auf das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen Aufwendungen, die in beiden Staaten den Charakter abzugsfähiger Betriebsausgaben aufweisen, in keinem der beiden Staaten…
…im Sinn eines OECD-konformen Abkommensrechtes Bezug genommen hat; dies aber trägt den besonderen Gegebenheiten des österreichisch-deutschen Abkommensverhältnisses nicht Rechnung. Unter den gegebenen Umständen lässt sich das Doppelbesteuerungsproblem daher nur im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens beheben, das über Wunsch der Abgabepflichtigen jederzeit eingeleitet werden…
Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Staaten abkommensberechtigt sind. Dementsprechend ist daher auch ein in Österreich steuerfreier gemeinnütziger Singverein berechtigt, gemäß Artikel 12 DBA-Deutschland eine…
…Beurteilung mit der deutschen Steuerverwaltung das Einvernehmen hergestellt wird. Kann über die Angelegenheit auf diese Weise keine international abgestimmte Klärung herbeigeführt werden, müsste im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens eine Lösung gesucht werden. 16. Juni 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…bloße Änderung des inländischen Rechtes kann grundsätzlich keine korrespondierende Veränderung der völkerrechtlich vereinbarten Aufteilung der Besteuerungsrechte herbeigeführt werden. Diese Auffassung ist das Ergebnis eines mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahrens (AÖF Nr. 153/1992) und wird sinngemäß auch im Verhältnis zu Liechtenstein vertreten. Ein in Österreich…
…Künstlerdurchgriffsbestimmung" nicht nur die an die Künstler weiterfließenden Einkünfte, sondern auch die Gewinnelemente des ausländischen Produzenten der Besteuerung im Staat der Gastspiele besteuert werden können. Solange sich daher auf Grund eines internationalen Verständigungsverfahrens keine anderen Interpretationserfordernisse ergeben, muss der zitierten Bestimmung des DBA-Schweiz in…
Im Verhältnis zur Schweiz ist im Rahmen eines Verständigungsverfahrens Einigung dahingehend erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) richtet. Dies…
…nehmen, hängt vom Ausgang eines zu diesem Zweck gemäß Art. 4 Abs. 3 DBA-Kanada zu führenden Verständigungsverfahrens ab. Trotz unbeschränkter Steuerpflicht zählt die kanadische Gesellschaft aber nicht zu den "inländischen Kapitalgesellschaften", die Anspruch auf die Beteiligungsertragsbefreiung eröffnen. Da sie nach kanadischem Recht errichtet wurde…
Luxembourg entities, like the "société d'investissement à capital variable", which meet the general requirements for unlimited tax liability as set out in the Luxembourg tax law are treated as residents of Luxembourg and are therefore entitled to claim treaty benefits under the Austro-Luxembourg…
Im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens ist mit der Schweiz Einvernehmen erzielt worden, dass die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer nicht unter Artikel 14 (selbständige Arbeit), sondern unter Artikel 15 (unselbständige Arbeit) des DBA-Schweiz fallen (AÖFV. Nr. 153/1992). Mithin kommt für einen schweizerischen Grenzgänger, der als…
…für im Ausland ansässige Lehrbeauftragte; sie bewirkt damit auf der Ebene des internationalen Steuerrechts - solange sich nicht im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens das Erfordernis für eine abweichende Auslegung des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens aus seinem Vorschriftenzusammenhang heraus ergibt - eine Zuordnung zu jenen Steuerzuteilungsregeln, die für die Einkünfte…
…ersten Instanz geführt werden müßten. Sollte sich im Verhältnis zu Deutschland das Risiko einer Doppelbesteuerung ergeben, dann wird zu empfehlen sein, gemäß Artikel 19 des Abkommens ein internationales Verständigungsverfahren zur Klärung der Angelegenheit zu beantragen. 05. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren ist Übereinstimmung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach der Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit richtet (AÖFV. Nr. 153/1992). Das BM für…
…osteuropäischen Ländern Betriebstätten und werden die in diesen Ländern erklärten Gewinnteile im Rahmen von örtlichen Steuerprüfungen erhöht, kann auf österreichischer Seite auch ohne internationalem Verständigungsverfahren eine Gegenberichtigung vorgenommen werden, wenn die Feststellungen der osteuropäischen Steuerverwaltungen unter Anwendung der einschlägigen OECD-Verrechnungspreisgrundsätze sich als berechtigt herausstellen…
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens wurde mit der Bundesrepublik Deutschland Einvernehmen darüber hergestellt, dass die in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland vorgesehene "Künstler- und Sportlerklausel" insgesamt nur im Geltungsbereich des Artikels 8, mithin nur im Bereich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit…
…durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch wenn solche Verfahren zur Zeit lange dauern, würde es von österreichischen Kontrolleinrichtungen der öffentlichen Verwaltung als Ermessensmissbrauch gewertet werden, wenn grundlos darauf verzichtet wird, österreichische DBA-Partnerstaaten im Rahmen des hiefür vorgesehenen internationalen Verständigungsverfahrens zur…
…im EAS-Verfahren geklärt werden, sondern bedürfen einer koordinierten Absprache mit den zuständigen Finanzämtern der beiden Staaten. Sollte sich hiebei ein Besteuerungskonflikt abzeichnen, müsste die Angelegenheit im Wege eines Verständigungsverfahrens abgeklärt werden. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…bestätigten Vordruckes abhängig zu machen, so steht es ihm frei, in den USA gemäß Artikel 24 DBA-USA die Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Österreich zu beantragen. In einem solchen Verfahren kann dann das Problem zwischenstaatlich abgeklärt und einer Lösung zugeführt werden. Bundesministerium für Finanzen, 26…