…nicht angerechneter Rest an belgischer Quellensteuer von 1.010.000 EUR (1.350.000 - 340.000). Die Anrechnung konnte in Österreich deshalb nur mit 340.000 EUR erfolgen, weil die Zinseneinkünfte nur im Ausmaß von 1 Mio. EUR die Verluste überstiegen haben und daher angesichts…
…darin bestehen, die steuerliche Erfassung jener Einkunftsteile in Großbritannien zu belegen, die auf österreichischer Seite von der Besteuerung freigestellt werden (Besteuerungsnachweis). Es ist wohl richtig, dass Österreich Einkunftsteile, an denen das Abkommen Großbritannien das Besteuerungsrecht zuweist, auch dann von der Besteuerung freistellen muss, wenn Großbritannien…
…Eine Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts iSd § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 tritt durch den Verlust des Status als solche "Immogesellschaft" ein, da diesfalls die Veräußerung der Beteiligung nicht von Art. 13 Abs. 2, sondern von Art. 13 Abs. 5 DBA-Deutschland erfasst wäre…
…der Kundenakquisition und vor allem in den Vertragsverhandlungen und den Vertragsabschlüssen liegen. Denn ob aus einem Projekt ein Gewinn oder Verlust resultiert, wird zentral von den ausgehandelten Vertragskonditionen abhängen und es wird sich daher darin in besonderem Maße das Unternehmerrisiko manifestieren. Entscheidend wird auch sein…
…EuGH (EuGH 16.10.2008, C-527/06, Renneberg) auch auf Verluste aus der selbstbewohnten Eigentumswohnung an und zwar auf deren Negativsaldo aus dem steuerpflichtigen Mietwert einerseits und dem als Aufwand abzugsfähigen Betrag der Raten für ein Hypothekardarlehen andererseits. Wird aber solcherart der Aufwand für…
…im Jahr 2001 einen Verlust von 100.000 erlitten, ist dieser Verlust auf den im Jahr 2002 in Höhe von 150.000 erzielten KG-Gewinnanteil zur Gänze vortragsfähig, wenn hierdurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Wurden im Jahr 2001 italienische positive Einkünfte von 30.000 erzielt und…
…dieser Verlust in einer deutschen Betriebstätte (DBA mit Freistellungsmethode und Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes) oder einer italienischen Betriebstätte (DBA mit Anrechnungsmethode und Vornahme des Verlustausgleiches) angefallen ist. Dreht sich dieses Verhältnis im Jahr 2 in der Weise um, dass im Inland ein Verlust von 5…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
…im zweiten Fall ein Verlust von - 4,85 S anfällt, dann hat bei Ermittlung der durch Anrechnung begünstigten niederländischen Einkünfte eine Saldierung stattzufinden. Bei Ermittlung der 1994 bei Kennzahl 396 anzusetzenden anrechenbaren niederländischen Quellensteuer ist ebenfalls die in beiden Fällen von den tatsächlichen Ausschüttungen einbehaltene…
…in seinem monegassischen Gewerbebetrieb einen Verlust von je S 4,000.000,- erlitten und im gleichen Jahr aus einer Gesellschafter-Geschäftsführertätigkeit in der Schweiz einen Gewinn von S 7,000.000,- erzielt, der gemäß Art. 15 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist…
…Ist ein in Österreich ansässiger Künstler sowohl als Dienstnehmer in Österreich als auch freiberuflich in Österreich und Italien tätig und verursacht die freiberufliche Tätigkeit in Österreich einen Verlust von S 52.000,00 wohingegen sie in Italien einen Gewinn von S 40.000,00 erbringt…
…mit dem das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Freistellungssystem vorsieht (Art. 23A OECD-MA) und erleidet die eine Baubetriebstätte einen Verlust von - 100 wohingegen die andere einen Gewinn von + 120 erzielt, dann ist zunächst - wie in allen anderen internationalen Steuerfällen mit DBA-Anwendung - zunächst…
…ein. Wenn daher eine deutsche GesmbH aus ihren Beteiligungen an österreichischen Kommanditgesellschaften einen Verlust von S 500.000,00 erlitten hat, ist eine Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich nur in dem Umfang möglich, als dieser Verlust nicht mit positiven Einkünften der GesmbH in Deutschland saldiert werden kann…
…1957). Hat daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 in deutschen Betriebstätten einen Verlust von rd. S 20,000.000 erlitten und im gleichen Jahr aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft einen Veräußerungsgewinn von rd. S 15…
…Verlust für einen "negativen Progressionsvorbehalt" heranzuziehen, fehlt es hierfür an einer gesetzlichen Rechtsgrundlage. Es ist allerdings einzuräumen, dass durch den auf deutscher Seite nach § 10d dEStG erfolgenden Verlustrücktrag eine Situation entstehen kann, die nach einer "Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" auf der Grundlage von…
…einen Gewinn von 7.900.000, der in Italien zur imposta regionale sulle attivitá produttive (IRAP; eine als "Steuer vom Einkommen" anerkannte italienische Regionalsteuer) in Höhe von 1.800.000 herangezogen wird, und erleidet die Kapitalgesellschaft gleichzeitig in der Betriebstätte B einen Verlust von 15…
…in die sich eine deutsche Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 eingekauft hat, seit 1997 durchgehend Verluste erlitten und wird diese Holding AG am 31. Dezember 2002 in einem ersten Schritt mit ihrer 100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und sodann in gleichzeitiger Abfolge in…
Auf Grund des am 24.8.2000 unterzeichneten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu…
…die eine deutsche Kapitalgesellschaft aus ihrer KG-Beteiligung in Österreich in den Jahren 1988 und 1989 erlitten hat, auf der Grundlage von § 102 EStG 1988 die Verlustvortragsfähigkeit in Österreich versagt und nimmt Deutschland (nachdem es in den Jahren 1988 und 1989 den Verlustausgleich zugelassen hat…
…deutschen Verluste durch Verlustvortrag im Wege des (negativen) Progressionsvorbehaltes wäre nur bei Auftreten von Härtefällen möglich (Abschn. 105 Abs. 7 ESt-RL 1984). Hiefür müssen vor allem drei Voraussetzungen erfüllt sein : 1. der Verlust muss im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen sein; 2. der Verlust…