Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2453
Österreichische Gruppenbesteuerung und deutsche Unterkapitalisierungsvorschriften
geltende FassungEAS-AuskunftO 8/3-IV/4/04vom 17.05.2004
Wortlaut laut Findok
Wird eine deutsche Tochtergesellschaft
von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen
finanziert und werden die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als
Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen
Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von
einem Abzugsverbot erfasst, dann besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage
einer Ausnahmegenehmigung gem. § 48 BAO die deutsche
Körperschaftsteuervorbelastung auf die inländische
Körperschaftsteuer anzurechnen (EAS.2224; EAS.2391; EAS.2452).
Durch die geplante Einführung einer
österreichischen Gruppenbesteuerung im Jahr 2005 würde die aufgezeigte
Möglichkeit einer Ausgleichungsmaßnahme nach § 48 BAO auch dann
nicht verloren gehen, wenn die deutsche Tochtergesellschaft in die von der
österreichischen Muttergesellschaft geführte Gruppe aufgenommen wird.
Die in der Regierungsvorlage konzipierte Gruppenbesteuerung
würde aber im gegebenen Zusammenhang bewirken, dass umqualifizierte Zinsen
insoweit keine wirtschaftliche Doppelbesteuerung mehr auslösen, als sich
diese im Rahmen der Gruppenbesteuerung als in Österreich
berücksichtigungsfähiger deutscher Verlust auswirken. Wird daher
beispielsweise das nach österreichischem und deutschem Recht ermittelte
Betriebsergebnis der gruppenzugehörigen deutschen Tochtergesellschaft - bei
Außerachtlassung der beispielsweise mit 100 angesetzten Zinsen für
den Gesellschafterkredit - im Jahr 1 in beiden Ländern negativ - 20
und im Jahr 2 positiv mit + 60 angenommen, dann kann die österreichische
Muttergesellschaft im Jahr 1 den Verlust in Höhe von 120 gewinnmindernd
geltend machen und erleidet hinsichtlich der in Deutschland umqualifizierten
Zinsen keine Doppelbesteuerung. Im Jahr 2 beträgt der nach deutschem Recht
ermittelte Gewinn der Tochtergesellschaft 60, nach österreichischem Recht
aber - 40. Es kommt auf deutscher Seite im Jahr 2 zu einer Verwertung des im
Jahr 1 in Österreich berücksichtigten Verlustes in Höhe von 20;
diese Verlustverwertung ist in Österreich im Jahr 2 gewinnerhöhend
anzusetzen, sodass sich die Gruppen-Verlustübernahme im Jahr 2 von 40 auf
20 herabmindert.
Scheidet eine deutsche Tochtergesellschaft aus der
inländischen Steuergruppe aus, dann kommt es nach § 9 Abs. 6 Z. 6 KStG
in der Fassung der Regierungsvorlage zu einer zwingenden Nachversteuerung; diese
muss auch die aus umqualifizierten Zinsen resultierenden Verlustübernahmen
miteinschließen. Soweit hierdurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung
ausgelöst wird, kann dieser durch eine Maßnahme nach § 48 BAO im
Steueranrechnungsweg abgeholfen werden; dies setzt aber voraus, dass dann noch
jene deutschen Mehrsteuern in Evidenz gehalten sind, welche durch die
Zinsenumqualifizierung in den Vorjahren ausgelöst worden sind.
17. Mai 2004 Für
den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Wirtschaftliche Doppelbesteuerungdeutsche UnterkapitalisierungsvorschriftenGruppenbesteuerungdeutsche Verluste infolge Zinsenumqualifizierung§ 48 BAOZinsen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- O 8/3-IV/4/04
- Stammnummer
- 10484
- Gültig
- 17.05.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF