Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1654
Auslandsverluste in Betriebstätten und Tochtergesellschaften
geltende FassungEAS-Auskunft04 2542/5-IV/4/00vom 08.05.2000
Wortlaut laut Findok
Erzielt eine inländische GMBH im
Jahr 1 einen inländischen Gewinn von 5 Mio S. und erleidet sie im gleichen
Jahr im Ausland einen Verlust von ebenfalls 5 Mio S (betriebliches
Gesamtergebnis ist sonach : 0) dann fällt im Jahr 1 keine inländische
Steuer an, gleichgültig, ob dieser Verlust in einer deutschen
Betriebstätte (DBA mit Freistellungsmethode und Anwendung des negativen
Progressionsvorbehaltes) oder einer italienischen Betriebstätte (DBA mit
Anrechnungsmethode und Vornahme des Verlustausgleiches) angefallen ist. Dreht
sich dieses Verhältnis im Jahr 2 in der Weise um, dass im Inland ein
Verlust von 5 Mio S und im Ausland ein Gewinn von 5 Mio S anfällt (wieder
beträgt sonach das betriebliche Gesamtergebnis : 0), dann wäre
ebenfalls sowohl im "Italienfall" wie auch im "Deutschlandfall" keine
inländische Steuer vorzuschreiben. Ob Italien im Jahr 2 bei der
italienischen Besteuerung den Betriebstättenverlustvortrag zulässt,
richtet sich nach italienischem Recht. Das Diskriminierungsverbot des
DBA-Italien wird jedenfalls auf österreichischer Seite zurzeit so
ausgelegt, dass Italien hiezu abkommensrechtlich nicht verpflichtet ist.
Es ist einzuräumen, dass dann, wenn die genannten
ausländischen Betriebsergebnisse nicht in ausländischen
Betriebstätten, sondern in ausländischen Tochtergesellschaften
anfallen, nicht nur im "Deutschlandfall", sondern auch im "Italienfall" erreicht
wird, dass angesichts des Umstandes, dass in den beiden Jahren per Saldo kein
Gewinn erwirtschaftet worden ist, auch in keinem der beiden Staaten Steuer
anfällt, weil diesfalls auch im Italienfall die
Verlustvortragsmöglichkeit gesichert erscheint.
08. Mai
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2542/5-IV/4/00
- Stammnummer
- 2637
- Gültig
- 08.05.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF