…ministerielle EAS-Verfahren nicht näher auseinandersetzen. Vielmehr muss in diesem Verfahren die in LStR 2002, Rz 2 vertretene und dort mit einem Judikat des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 1963 belegte Ansicht herangezogen werden, dass die unbeschränkte Steuerpflicht auch solche Einkünfte erfasst, die vor Begründung der…
…dort mit einem Judikat des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 1963 belegte Ansicht herangezogen werden, dass die unbeschränkte Steuerpflicht auch solche Einkünfte erfasst, die vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht im Ausland verdient wurden (in diesem Sinn EAS 1196). Im EAS-Verfahren muss daher die inländische Steuerpflicht…
…mit dem Ergebnis, dass die liechtensteinische AG tatsächlich Leistungen erbracht hat und den Ort ihrer Geschäftsleitung in Liechtenstein hat, dann wäre das BM für Finanzen - über Ersuchen Liechtensteins - bereit, gemäß Artikel 25 des DBA-Liechtenstein über diesen Fall in ein Verständigungsverfahren einzutreten. Ein derartiges Verfahren…
…der in- und ausländischen Besteuerung einzuleiten, wenn das Vorliegen einer ausgleichsbedürftigen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte ausreichend dokumentiert wird." Dies vor allem deshalb, weil es als Aufgabe des Ansässigkeitsstaates angesehen wurde, für seine mit dem Welteinkommen zu erfassenden Steuerpflichtigen, den Eintritt internationaler Doppelbesteuerungen abzuwehren (VwGH…
…die Einkünftezuordnung spielen. Allerdings sind in derartigen Fällen abstrakte Aussagen im EAS-Verfahren vor allem dann ohne Schutzwirkung, wenn die Transaktion insgesamt betrachtet der Steuerumgehung dient. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Käufergesellschaft die Aktien vorübergehend und in erster Linie zu dem Zweck erwirbt…
…134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung und nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem…
…Auch dann nicht, wenn vor dem Zuzug nach Österreich die Anteile an einer russischen Gesellschaft verkauft worden sind und das Besteuerungsrecht an dem hierbei erzielten Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 12 DBA-UdSSR dem (damaligen) Ansässigkeitsstaat, sonach Russland, zusteht. 08. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…dass man dann, wenn alle Gesellschafter der inländischen Personengesellschaft im Ausland ansässig sind, plötzlich erneut vor dem absurden Ergebnis steht, dass die ausländischen Kurzzeitarbeitskräfte dieser inländischen Personengesellschaft mit ihren Bezügen nicht besteuert werden dürften (weil nun nicht nur die Personengesellschaft, sondern auch deren Gesellschafter nicht…
…für beide Arten von Gesellschaftsanteilen ein unmittelbarer Anwendungsfall von Art. 14 DBA-Liechtenstein vor. Damit tritt jedoch derselbe Effekt ein, der im Anwendungsfall des Art. 10 durch den Betriebstättenvorbehalt herbeigeführt wird, demzufolge dem Betriebstättenstaat das uneingeschränkte Besteuerungsrecht an sämtlichen Betriebstätteneinnahmen zusteht (vgl. Philipp/Loukota/Jirousek…
…Verständnis liegt im Übrigen nach wie vor auch dem OECD-Kommentar zu Grunde: Im letzten Satz von Z 11 zu Artikel 7 OECD-MA (Altfassung vor 2010) wird ausdrücklich auf einen Anwendungsfall von Artikel 7 OECD-MA Bezug genommen, in dem das Gesamtunternehmen Verluste erleidet…
…a des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung, BGBl. Nr. 269/1983, nach Österreich stattgefunden hat. Diesbezügliche Sachverhaltsbeurteilungen können aber nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden; Sachverhaltsfestellungen dieser Art müssen dem zuständigen österreichischen Finanzamt vorbehalten bleiben. Hat keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach…
…sondern französische Einkünfte vor. Denn der Pilot erbringt seine Flugleistungen für die italienische Luftlinie gleichsam als "Subunternehmer" des französischen Unternehmens; bei dieser Sachverhaltssituation (keine vertraglichen Leistungsbeziehungen zwischen dem Piloten und der italienischen Fluglinie) stellen die von der italienischen Fluglinie ausgezahlten Vergütungen "Entgelt von dritter Seite…
…eine deutsche GmbH über Internet eine Online-Spiele-Plattform an (vor allem für Karten- und Brettspiele, nicht für Glückspiele) und wird hierbei zur technischen Durchführung neben einem deutschen Server (dem "Spiele-Server"), auf dem sich die Software für die Spiele und die eigentliche Online-Plattform…
…dass im ministeriellen EAS-Verfahren eine solche Gestaltung als unbedenklich gewertet wird. Vielmehr wird in Fällen dieser Art eingehend zu prüfen sein, ob die Zinsen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht in Wahrheit von der deutschen Bank stammen und lediglich "auf dem Papier" über die Cayman-Inseln…
…18 EStG 1988 erfassten inländischen Eigenheime. Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Vorwurf, diese Regelung verstoße gegen EU-Recht, ist in dem auf Kurzauskünfte zugeschnittenen EAS-Verfahren nicht möglich. Angemerkt sei in diesem Zusammenhang lediglich, dass dem EU-Recht bisher kein allgemeiner Rechtssatz entnommen werden kann…
…mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden; es kann jedenfalls nicht im EAS-Verfahren ein Informationsschreiben der depotführenden Bank als ein ausreichender Nachweis für eine Steuerfreistellung in Österreich angesehen werden. In Fällen der vorliegenden Art wird eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten unvermeidlich sein; vor allem…
… dieses Verfahren hat indessen nicht den Handelsdelegierten, sondern das von ihm unter Vertrag genommene Sur-Place Personal betroffen. Aus diesem Verständigungsverfahren ergeben sich daher keine Rückwirkungen auf die steuerliche Position des Handelsdelegierten selbst. Die Auffassung, dass auch die in der Zeit vor Zuerkennung des Diplomatenstatus…
…werden, der Betreffende aber sonst nach wie vor bei seinen Eltern in der Grenzzone lebt, wenn weiters aus der Beziehung keine Kinder hervorgegangen sind und die Beziehung 1996 bereits wieder zu Ende gegangen ist. Die Frage kann allerdings nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, da…
…eintritt, ist eine Frage der Sachverhaltsbeurteilung, die nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden kann. Fremdunüblichkeit kann vor allem dann vorliegen, wenn mit der Übernahme des Währungsrisikos die österreichische Gesellschaft selbst (mit ihren Warenlieferungen in die USA) in eine dauerhafte Verlustzone gerät. Bundesministerium für Finanzen…
…Weiterführende Hinweise können daher derzeit noch nicht im EAS-Verfahren erteilt werden. Die Frage müsste demzufolge derzeit noch als Sachverhaltsfrage mit dem örtlich zuständigen Finanzamt in Österreich abgeklärt werden. Lediglich hinsichtlich der Umstellung der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft wird es nach Maßgabe des Schlussprotokolls…