…und 1998, sowie U 2004-2007 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht worden und diese bis zur Entscheidung abzuwarten sei. Mit Bescheid vom 26.01.2015 wies das Finanzamt den Aussetzungsantrag mit der Begründung zurück, dass die beantragte Aussetzung ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof betreffe. Der VwGH…
…Einhebung, da aufgrund einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof die Zurückversetzung in das Beschwerdeverfahren betreffend die Haftungsbescheide hinsichtlich der Kapitalertragsteuer erwartet werde und innerhalb des Beschwerdeverfahrens der Anspruch auf Aussetzung der Einhebung bestehe. Zudem werde die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat beantragt. 4…
…sich ausschließlich nach den Gesetzen, die das Verfahren vor diesen Gerichtshöfen regeln (§ 85 Abs. 2 VfGG und § 30 Abs. 2 VwGG). Die Rechtsansicht, ein solcher Ablauf der Aussetzung der Einhebung wäre nicht zu verfügen, wenn die Abgabepflichtige eine (außerordentliche) Revision beim Verwaltungsgerichtshof erhebt, ist verfehlt…
…der Beschwerde gemäß Art. 131 Abs.1 Z1 B-VG gegen den Bescheid der letzten Verwaltungsinstanz wurde nicht das Verwaltungsstrafverfahren fortgesetzt, sondern ein neues, und zwar ein gerichtliches Verfahren - eben das vor dem Verwaltungsgerichtshof - eingeleitet. Die Eingabe, die der Beschwerdeführer gestempelt hatte, war demnach nicht…
…Verfahrenshilfe kann allerdings nur jeweils für ein bestimmtes verwaltungsgerichtliches Verfahren gewährt werden - im gegenständlichen Fall für das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof. Das trifft auch auf den Verweis auf gewährte Verfahrenshilfe zur Ausführung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegen denselben Bescheid (des Bundesministers für Inneres vom…
…3. Mai 2000 die 3 Verfahren bis zur Entscheidung über das in einer ähnlichen Rechtsfrage durch den Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 1.9.1999, 98/16/0324 beantragte Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH aus. Am 17.10.2002 ergingen die Urteile des EuGH C-339/99…
…Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Wegen des mittlerweile erfolgten Eintrittes der absoluten Verfahrung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG kann eine Bestrafung des Bw. nicht mehr erfolgen. Die Dauer des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof verlängert im…
…die das Verfahren vor diesen Gerichtshöfen regeln (§ 85 Abs. 2 VfGG und § 30 Abs. 2 VwGG). Es ist danach auch während eines aufrechten Verfahrens vor dem Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshofes der Rechtschutzwerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung so lange belastet…
…die Windschutzscheibe an. Das Bundesfinanzgericht verkennt die belastende gesundheitliche Situation des Beschwerdeführers ebenso wenig wie die Tatsache, dass im Beanstandungszeitpunkt ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof betreffend die Verlängerung des gegenständlichen Behindertenparkausweises anhängig war. Da jedoch das Verwaltungsgericht bereits mit Entscheidung vom 21. Dezember 2020 die…
…als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf 1. Verfahren vor dem Finanzamt 1.1 Amtlicher Befund Mit Amtlichem Befund vom 9. August 2013 teilte der Verwaltungsgerichtshof dem Finanzamt für Gebühren…
…2. Verfahren vor dem Finanzamt zu ErfNr.***2 2.1. Gebührenbescheid und Bescheid über Gebührenerhöhung vom 12.9.2014 Am 12. September 2014 erließ das Finanzamt zu ErfNr.***2, StNr.*** für die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde einen Gebührenbescheid und einen Bescheid über eine Gebührenerhöhung gegenüber dem Bf. und…
…Kommentar zum Gebührengesetz, Teil II Rechtsprechung). Auch in gegenständlichem Fall wurde das Verwaltungsverfahren mit Erlassung des letztinstanzlichen Bescheides abgeschlossen und ein neues Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof eingeleitet. Selbst wenn man die in §72 ZDG verwendete Formulierung "die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen…
…vom Verwaltungsgerichtshof jeweils mit Erkenntnis vom 25. Oktober 2001 beendet. Es lag somit im Zeitpunkt der Einbringung der gegenständlichen Eingabe am 3. Jänner 2003 kein anhängiges Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof vor, weshalb diese Ausnahme von der Gebührenpflicht hier nicht anwendbar ist. Werden mit einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde…
…des § 161 Abs. 1 FinStrG) ist durch den Inhaltes des Spruches der Finanzstrafbehörde determiniert. Hat der Spruchsenat in seinem Erkenntnis über eine Anschuldigung der Finanzstrafbehörde nicht abgesprochen, kann diese Entscheidung im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht nicht nachgeholt werden (vgl. Tannert, FinStrG 9 MTK 2014, Anm…
…Kapitalerhöhung. Durch die Treugeberdirektzahlungen im Zusammenhang mit der Leistung der stillen Einlage wurde die Kapitalverbreiterung der Berufungswerberinnen bewirkt. Übersicht über die Verfahren des gesamten Projektes bisher: Die 17 gleichgelagerten Fälle (der sechs Berufungswerberinnen inklusive Bw.) wurden in eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungssenat zusammengefasst. Am…
…3. Mai 2000 die 3 Verfahren bis zur Entscheidung über das in einer ähnlichen Rechtsfrage durch den Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 1.9.1999, 98/16/0324 beantragte Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH aus. Am 17.10.2002 ergingen die Urteile des EuGH C-339/99…
…Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg ein Rechtsbeistand beigegeben wird. Nach dem Inhalt des Schreibens 14. September 2006 begehrte der Bw. damit eine inhaltliche Überprüfung des Bescheides des Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg vom 24. Juli 2006, Zl. UVS-30/10.137/2-2006 durch den Verwaltungsgerichtshof…
…RV/7102649/2015; BFG 04.05.2022, RV/3200007/2018). Bemerkt wird, dass das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof zur Zahl Ra 2022/15/0070 (betreffend den mit do. Beschluss vom 30. Mai 2023, Ra 2022/15/0070-11 erledigten Antrag auf aufschiebende Wirkung in Angelegenheit…
…für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. 3. Ein anhängiges Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist keine erhebliche Härte Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung ist nur dann zulässig, wenn sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind…
…ZPO kann die Verfahrenshilfe für einen bestimmten Rechtsstreit insbesondere die einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Gerichtsgebühren, Ausfertigungskosten und anderen bundesgesetzlich geregelten staatlichen Gebühren umfassen. Nach dem Verfassungsgerichtshof- und Verwaltungsgerichtshofgesetz gelten diese Bestimmungen der Zivilprozessordnung auch im Verfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts sinngemäß…