Künstlerische Veranstaltungen eines ausländischen Kulturinstitutes in Österreich, das als Teil der von dem ausländischen Staat in Österreich unterhaltenen diplomatischen Vertretungsbehörde tätig wird, sind solange von den steuerlichen Vorrechten der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966, miterfasst, als derartige Veranstaltungen noch im Rahmen des amtlichen Aufgabenkreises…
Werden von einer inländischen Kapitalgesellschaft Gesangs- und Tanzaufführungen produziert und an ausländische Veranstalter in Deutschland, Italien und in der Schweiz verkauft, dann unterliegen die hieraus erzielten (gewerblichen) Gewinne nach inländischem Recht und nach DBA-Recht jedenfalls im Verhältnis zu Deutschland und Italien der inländischen Besteuerung…
…Erholung, der ua. vermittelt wird durch Rezeption von organisierten Darbietungen" (VwGH 28.05.1998, 96/15/0122). Die genannten Veranstaltungen dürften diesen Unterhaltungscharakter aufweisen, sodass die ausländischen Köche demnach "Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" sind, sodass die an sie gezahlten Entgelte nach § 99 Abs. 1 Z…
Wirkt eine deutsche Theater-GmbH in der Weise an inländischen Veranstaltungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber dem österreichischen Gastspielveranstalter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein in Frankreich ansässiges und als juristische Person konstituiertes Theater in Österreich gastiert, unterliegen die von dem…
Gastieren ausländische Theater in Österreich und wirken sie damit an inländischen Veranstaltungen im Sinn von § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG mit, dann sind die österreichischen Veranstalter verpflichtet, von den gezahlten Vergütungen einen 20%igen Einkommen(Körperschaft)steuerabzug vorzunehmen. Allerdings ist zu beachten, dass die…
Wirkt eine deutsche Konzertagentur in der Weise an inländischen Veranstaltungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber dem österreichischen Konzertveranstalter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein in Frankreich ansässiger Künstler in Österreich auftritt, unterliegen die von dem inländischen Veranstalter an das deutsche Unternehmen…
Tritt eine in der Rechtsform einer Mitunternehmerschaft organisierte Musikgruppe bei deutschen Veranstaltungen auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den hiefür bezogenen Vergütungen Deutschland zu, wenn die Gruppe künstlerische Leistungen im Sinn von Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland erbringt. Sind die Leistungen…
Veranstalten zwei in Deutschland ansässige Personen im Wege ihrer in Deutschland geleiteten GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1…
Schließt eine österreichische Gesellschaft, die zirkus- und varietéähnliche Veranstaltungen in ganz Österreich abhält, Werkverträge mit ausländischen Technikern ab, auf Grund derer diese für die ordnungsgemäße Durchführung des Auf- und Abbaus des technischen Equipments bzw. der Betreuung der sonstigen technischen Anlagen verantwortlich sind, besteht infolge dieser…
Schließt eine österreichische Gesellschaft, die zirkus- und variétéähnliche Veranstaltungen in ganz Österreich abhält, zu diesem Zweck Werkverträge mit ausländischen Artisten ab, so unterliegen die auf dieser Grundlage gezahlten Vergütungen in der Regel der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG. Sollten die ausländischen Artisten allerdings infolge Überschreitens…
Ausländische Vortragende, die bei inländischen Veranstaltungen wie Seminaren, Kongressen, Tagungen u.ä. auf freiberuflicher Basis mitwirken, unterliegen gemäß § 98 Z 2 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges vom inländischen Veranstalter abzugelten…
Schließt ein gemeinnütziger österreichischer Kulturveranstalter mit einem in Indien ansässigen Schauspieler einen Werkvertrag über die Mitwirkung an inländischen Veranstaltungen, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen der Abzugsbesteuerung gem. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Das DBA-Indien steht der Geltendmachung dieses Besteuerungsanspruches nicht entgegen…
Ist eine niederländische Management-Kapitalgesellschaft von einem inländischen Sportverein damit beauftragt, 14tägige Veranstaltungen zu vermarkten und zu betreuen, wobei in den Anlagen des inländischen Sportvereins ganzjährig und kostenlos ein Büroraum bereitgestellt wird, dann stellt dieser Büroraum nach inländischem Recht eine Betriebstätte der ausländischen Managementgesellschaft in…
Eine dem Artikel 17 OECD-Musterabkommen nachgebildete "Sportlerklausel" findet nach Auffassung des BMF nur auf Sportler Anwendung, die bei Veranstaltungen Wettkämpfe bestreiten, nicht aber auf deren Trainer (EAS 391, EAS 1262). Ist daher ein in Österreich ansässiger Schitrainer als Dienstnehmer eines schweizerischen Sportverbandes tätig, wobei…
…in der Weise tätig, dass sie inländische Veranstalter bezüglich der Machbarkeit, des Aufbaues und des Ablaufens von Veranstaltungen verschiedenster Art berät und hierbei auch die Vermittlung von mitwirkenden ausländischen Künstlern übernimmt, dann trifft die als bloßer Vermittler auftretende Agentur keine Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG 1988…
Bühnenbildner und Regisseure sind keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar mitwirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch BFH 08.04.1997, I R 51/96, BStBl II 1997, 679). Werden daher im Ausland…
…nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen, veröffentlicht in Nr…
…Nr. 230/1986) legt die Rechtsansicht des BM für Finanzen zur Mitwirkung ausländischer Orchester an inländischen Veranstaltungen dar. Der Begriff der Orchester ist darin weit zu verstehen. Dies vor allem deshalb, weil die in dem Erlass mitgeteilten Rechtsauffassungen für alle an inländischen Veranstaltungen Mitwirkenden gilt…
…und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen…
… Wird von einem österreichischen Veranstalter von Vortragsserien eine deutsche GmbH vertraglich verpflichtet, entsprechend qualifizierte Vortragende zu den österreichischen Veranstaltungen zu entsenden, dann unterliegen die hiefür vom österreichischen Veranstalter gezahlten Vergütungen keinem inländischen Steuerabzug, wenn für die deutsche GmbH keine inländische Betriebstätte vorliegt und wenn gemäß…