Ist der einzige Betriebsgegenstand einer österreichischen Erwerbskommanditgesellschaft die Veranstaltung von Seminaren zur Mitarbeiterschulung von Banken und Versicherungen in Fragen der Verkaufstechnik und ist deren Tätigkeit als ausschließlich freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8 DBA-Deutschland…
…Abhaltung von Lehrveranstaltungen an Schulen, sondern auch die Veranstaltung von Vorlesungen an universitären Bildungseinrichtungen zu zählen sein. Der Fall wäre allerdings anders zu sehen, wenn der deutsche Gastprofessor derart in den inländischen Institutsbetrieb eingegliedert worden wäre, dass nicht mehr von einem Werkvertrag, sondern von einem…
…internationalen Steuerfällen bei Auftreten von Zweifelsfragen rechtlicher Art dem Rechtsuchenden Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Das EAS-Verfahren kann indessen nicht eine steuerliche Beratung österreichischer Unternehmer ersetzen. Es muss daher gebeten werden, für die Klärung der technischen Details der steuerlichen Erfassung von Mitwirkenden an einem inländischen…
…Veranstaltung zu verpflichten), dann unterliegen die an die niederländische Gesellschaft für deren Mitwirkung an der inländischen Veranstaltung gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG. Das niederländische Unternehmen hat allerdings gemäß Artikel 7 des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens mangels inländischer Betriebstätte Anrecht auf vollständige Entlastung von…
Wirken im DBA-Ausland (insb. Frankreich, England) ansässige Experten auf Grund von Werkverträgen auf freiberuflicher Basis an der Gestaltung inländischer Kunstausstellungen mit, so wird in der Regel der österreichische Veranstalter als Vertragspartner der ausländischen Experten gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zur Vornahme…
…gastierenden Orchester gehören xx Mitglieder an. 2. Jedes einzelne Mitglied des Orchesters erhält für die Mitwirkung an der/den obgenannten Veranstaltung/en Vergütungen, die neben den steuerlich abzugsfähigen Kostenersätzen den Betrag von 440 EURO pro Veranstaltungstag bzw. 900 EURO für mehrere Veranstaltungstage nicht übersteigen (eine…
…hierbei um eine einmalige Veranstaltung handelt und zu diesem Zweck ein unabhängiges deutsches Partnerunternehmen sich bereit erklärt, auf Provisionsbasis Interessenten für die Fachausstellung namhaft zu machen, dann deutet vieles darauf dass diesem Partnerunternehmen nicht die Funktion eines ständigen Vertreters im Sinn von Ziffer 10 des…
…gegenüber u.a. verpflichtet, Preisgelder an die Mannschaftsführer der teilnehmenden Nationenteams zu bezahlen, Unterkunft und Verpflegungskosten zu übernehmen (durch Bezahlung gegenüber den Hotels und Übergabe von Gutscheinen an die Mannschaftsführer), Reisespesen in bestimmtem Umfang zu vergüten, dann fließen diese Beträge - ungeachtet des Umstandes, dass sie…
…an der österreichischen Veranstaltung weiterfließt. Die Betreiber ausländischer Theater (zB Theater-AGs) sind im Sinn der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Mitwirkende und daher - nach inländischem Recht - steuerpflichtig. Erzielt das ausländische Theater aus dem inländischen Gastspiel einen steuerpflichtigen Gewinn, dann muss der österreichische Veranstalter von dem an…
…Recht nicht steuerpflichtig, da sie nicht "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" ist; steuerpflichtig sind nur die von der Agentur engagierten Mitwirkenden an der österreichischen Veranstaltung. Die Besteuerung ist daher kraft innerstaatlichem Recht auf jenen Teil der Vergütung einzuschränken, der an diese Mitwirkenden, wozu nach der…
…17 (vgl. OECD-MK zu Art. 17, Rz 7). So greift die Verteilungsnorm für "Künstler und Sportler" iSd Art. 17 DBA Deutschland nur bei im Rahmen von Veranstaltungen sichtbar wirkenden Künstlern (vgl. EAS 1, EAS 471, EAS 2253; Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, IStR I/1…
…abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen auch in ihren Ansässigkeitsstaaten der Steuerpflicht ausgesetzt, doch sind hierbei die von der deutschen Rundfunkanstalt einbehaltenen Steuern anzurechnen. Einzelheiten in Bezug auf die Vornahme des Steuerabzuges müssten mit dem für die Veranstaltung zuständigen Finanzamt abgesprochen werden 28. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…dargeboten wird, nimmt einer solchen Veranstaltung ebenso wenig den Charakter einer "Unterhaltungsdarbietung" wie etwa die Darbietung hochwertiger Werke der Tonkunst im Rahmen einer Konzertaufführung. Im zweiten Fall (Nutzungsüberlassung) würden die Entgelte für die Überlassung der Gemälde nur dann der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen, wenn…
…einen US-Künstler vertraglich für diese österreichische Veranstaltung engagiert und optiert diese US-Gesellschaft für die Weiteranwendung des DBA-USA (alt) und teilt sie dies auch dem österreichischen Veranstalter ordnungsgemäß mit, dann ist sie berechtigt, auf der Grundlage von Artikel III des DBA-USA (alt…
…Leistungen für das Zustandekommen der Veranstaltung erbracht, dann unterliegen die Aufwendungen, die der österreichische Partner zur Finanzierung seines eigenen Leistungsteiles tätigt, nicht derselben inländischen Abzugsbesteuerung; denn abzugspflichtig ist nur, was der ausländische Mitwirkende für seine Mitwirkungsleistung erhält. Ob die Zurverfügungstellung von Gratisunterkünften für die Ensemblemitglieder…
…Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. Die in den USA ansässigen Mitwirkenden an der inländischen Veranstaltung würden hingegen gemäß Artikel X des DBA-USA nur dann der inländischen Besteuerung unterliegen, wenn sie in dem betreffenden Jahr in Österreich derartige Einnahmen in einer den Gegenwert von 3…
…der Veranstaltung zieht, gemäß Artikel 7 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), BGBl. Nr. 390/1970 idF BGBl. Nr. 585/1978, 835/1994, in Österreich nicht besteuert werden. Denn Österreich hätte ein Besteuerungsrecht daran nur, wenn die Gewinne im Rahmen einer inländischen Betriebstätte (im Sinn von…
…wird, nimmt einer solchen Veranstaltung ebenso wenig den Charakter einer "Unterhaltungsdarbietung" wie etwa die Darbietung hochwertiger Werke der Tonkunst im Rahmen einer Konzertaufführung (EAS 983). Im zweiten Fall (Nutzungsüberlassung) würden die Entgelte für die Überlassung der Skulpturen nur dann der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen…
…derzufolge die Künstler dem Festivalveranstalter entgeltlich das Recht einräumen, dem ORF eine Aufzeichnung der Veranstaltung und in der Folge eine Verwertung dieser Aufzeichnung für die Dauer von 10 Jahren zu gestatten, dann sind die hiefür vom österreichischen Festivalveranstalter an die Künstler gezahlten Vergütungen gemäß Artikel…
…von einer schweizerischen Gesellschaft eine Showproduktion "gekauft" wird, die von der schweizerischen Gesellschaft aus Anlass der Mitwirkung an der österreichischen Veranstaltung erzielten Einkünfte in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen und in Österreich der Besteuerung zu unterziehen sind. Die Anwendung des Steuerabzugsverfahrens durch Einbehalt von…