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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1251

Veranstaltung eines inländischen Flugtages

geltende FassungEAS-AuskunftG 333/1-IV/4/98vom 14.04.1998

Wortlaut laut Findok

Das ministerielle EAS-Verfahren wurde ins Leben gerufen, um in internationalen Steuerfällen bei Auftreten von Zweifelsfragen rechtlicher Art dem Rechtsuchenden Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Das EAS-Verfahren kann indessen nicht eine steuerliche Beratung österreichischer Unternehmer ersetzen. Es muss daher gebeten werden, für die Klärung der technischen Details der steuerlichen Erfassung von Mitwirkenden an einem inländischen Flugtag einen Wirtschaftstreuhänder beizuziehen. Allgemein ist im gegebenen Zusammenhang auf folgendes hinzuweisen: in Österreich nicht ansässige Mitwirkende an einem inländischen Flugtag unterliegen mit den hiefür vom Veranstalter bezogenen Vergütungen gemäß § 98 EStG 1988 der inländischen Besteuerung; die Steuer ist gemäß § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 vom Veranstalter im Abzugsweg zu erheben. Mitwirkende sind nicht nur die ausländischen Piloten, sondern auch alle anderen natürlichen und juristischen Personen, die einen finanziell abgegoltenen Leistungsbeitrag jeglicher Art erbringen (zB ausländische Flugzeugwerke; ausländische Staaten in Bezug auf zur Verfügung gestellte Militärmaschinen; Luftfahrtunternehmen, die eine Kunstflugstaffel zur Verfügung stellen). Soweit die Mitwirkenden in Staaten ansässig sind, mit denen Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, kann sich daraus ein Anspruch auf Steuerentlastung in Österreich ableiten. Dies gilt insbesondere für die russischen Flugzeugwerke und für das tschechische Luftfahrtunternehmen. 14. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Sportveranstaltungeninländische VergütungenSteuereinbehaltPiloten

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 333/1-IV/4/98
Stammnummer
29301
Gültig
14.04.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF