…zum Unterhalt verpflichteten ehemaligen Ehegatten einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 4.000 Euro, dann unterliegen diese wiederkehrenden Bezüge keiner österreichischen Einkommensbesteuerung. Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine Regelung getroffen, dass diese Unterhaltsleistungen unmittelbar vom ehemaligen Arbeitgeber (mit schuldbefreiender Wirkung für den…
…Tschechien ansässiger Arbeitgeber (der keine Betriebstätte in Tschechien unterhält) einen Dienstnehmer zur Arbeitsausübung nach Tschechien entsendet, der weder im Jahr 1999 noch im Jahr 2000 dort länger als 183 Tage gearbeitet hat (Art. 15 Abs. 2 DBA-Tschechien). 15. Oktober 2001 Für den Bundesminister: Dr…
Tritt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in ein Dienstverhältnis zu einem deutschen Unternehmen und wird er von diesem für einen 183 Tage nicht übersteigenden Zeitraum zur Dienstleistung nach Großbritannien entsandt (der deutsche Arbeitgeber unterhält keine Betriebstätte in Großbritannien), dann unterliegen die hierfür aus Deutschland gezahlten…
…Anwendungsfall von Art. 14 DBA-Liechtenstein vor. Damit tritt jedoch derselbe Effekt ein, der im Anwendungsfall des Art. 10 durch den Betriebstättenvorbehalt herbeigeführt wird, demzufolge dem Betriebstättenstaat das uneingeschränkte Besteuerungsrecht an sämtlichen Betriebstätteneinnahmen zusteht (vgl. Philipp/Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht I/1, Tz 10-153…
…die deutsche Schwestergesellschaft in Österreich unterhält. In allen drei Fällen würde für die deutsche Schwestergesellschaft eine inländische Betriebstätte begründet; wobei allerdings im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung der Fall c) im allgemeinen deshalb nicht zur Anwendung kommt, weil eine Konzerngesellschaft zu den anderen Gesellschaften des Konzerns…
…Vermittlung von Handelsgeschäften einschließlich Übersetzungsarbeiten, Abschluss von Transportversicherungen, diverse Finanzdienstleistungen) für Auftraggeber aus Drittstaaten durch und unterhält diese russische Gesellschaft in Österreich ein Büro, so wird hiedurch eine inländische "Repräsentanz" (=Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA-UdSSR begründet. Die aus der Agenturtätigkeit erzielten…
Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft in der Ukraine eine Betriebstätte (= Repräsentanz im Sinne von Artikel 4 DBA-UdSSR) und werden in dieser Repräsentanz in der Ukraine ansässige Ortskräfte als Dienstnehmer aufgenommen, so kann selbst dann, wenn auf der Grundlage des "Verwertungstatbestandes" des § 98 Z. 4…
Unterhält eine inländische Gesellschaft mit Betriebsgegenstand Finanzdienstleistungen (Banken- und Versicherungsbereich) in Tschechien, in der Slowakei, in Ungarn, in Polen, in Rumänien und in Bulgarien Tochtergesellschaften mit gleichem Betriebsgegenstand und ergibt sich aus betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten, dass die ausländischen Tochtergesellschaften die Großrechenanlage der österreichischen Muttergesellschaft mitbenutzen, so…
…durch das die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte der deutschen GmbH in gleicher Weise Anrecht auf eine sachgerechte Gewinnzuweisung erhält, wie ein österreichisches Unternehmen. Der Umstand, dass im Fall der von der deutschen GmbH gehaltenen inländischen KG die DBA zwischen Österreich und den osteuropäischen Ländern nicht anwendbar sind…
…nicht davon ab, dass der Schuldner der Einkünfte (die niederländische Gesellschaft) in Österreich eine Betriebstätte unterhält. Das DBA-Niederlande steht der Geltendmachung der österreichischen Besteuerungsansprüche nicht entgegen. Artikel 18 des Abkommens teilt das Besteuerungsrecht an den Einkünften berufsmäßiger Künstler jenem Staat zu, in dem die…
…dass sich eine in Italien ansässige Kapitalgesellschaft, auch wenn sie in Österreich eine Betriebstätte unterhält, nicht auf das zwischen Österreich und den USA für die Ansässigen dieser beiden Staaten abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen berufen kann, will die zitierte Abkommensbestimmung US-Gesellschaften vor einer exterritorialen Besteuerung in Österreich…
…Betriebstätten unterhält und eine Entsendung in diese Betriebstätten erfolgt (ähnlich EAS 235). Bei Entsendungen in Staaten, die nicht durch ein DBA mit Österreich verbunden sind (Nachfolgestaaten Jugoslawiens) könnte eine nachgewiesene Doppelbesteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO beseitigt werden. 12. April 1995 Für den Bundesminister…
…5 Abs. 1 DBA Schweiz vor, wenn ein Unternehmen eine feste Geschäftseinrichtung unterhält, durch die es seine Tätigkeit ganz oder teilweise ausübt. Dafür bedarf es auch einer Verfügungsgewalt über die Geschäftseinrichtung. Ein Rechner (Hardware-Server) kann als maschinelle Einrichtung an einem physischen Standort eine Betriebsstätte…
…der ausschließlichen österreichischen Besteuerung und müssen in den genannten Staaten von der Besteuerung freigestellt werden. Eine andere Beurteilung wäre dann erforderlich, wenn der deutsche Arbeitgeber in Italien oder Argentinien Betriebstätten unterhält und eine Entsendung in diese Betriebstätten erfolgt. 27. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…werden. Eine andere Beurteilung wäre dann erforderlich, wenn der deutsche Arbeitgeber in Rumänien eine Betriebstätte unterhält und eine Entsendung in diese Betriebstätte erfolgt. Anmerkung: entspricht inhaltlich EAS 232 und EAS 235. 5. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Unternehmen, das in Rumänien ein Repräsentanzbüro mit Betriebstättencharakter im Sinn von Art. 5 DBA-Rumänien unterhält, der Betriebstättengewinn durch eine fiktive Einkommensermittlung an Hand der Anzahl der vor Ort tätigen Mitarbeiter ermittelt und sodann mit 38% besteuert, dann kann nicht mit Grund behauptet werden, eine…
Unterhält ein US-Unternehmen in Österreich Einrichtungen, denen nach § 29 BAO und nach § 4 KommStG, nicht aber nach Artikel II Abs. 1 lit. f des DBA-USA Betriebstätteneigenschaft zukommt, so wird durch das DBA-USA die Kommunalsteuerpflicht für die in der Einrichtung tätigen Arbeitnehmer nicht…
Unterhält eine schwedische Kapitalgesellschaft in Österreich ein Auslieferungslager, so stellt dieses für sich allein betrachtet auf Grund der Sonderregelung des Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-S keine inländische Betriebstätte des schwedischen Unternehmens dar. Auch der Umstand, dass sich dieses Auslieferungslager in den Räumlichkeiten…
…um über die Art und den Umfang von Haupttätigkeiten auf einem bestimmten Markt entscheiden zu können (Rz 69 des Kommentars zu Art. 5 OECD-MA). Werden die Informationen hingegen durch die Betriebsstätte ausgewertet und erfolgt wie im vorliegenden Fall eine Empfehlung zu einer Ablehnung oder…
Unterhält eine amerikanische Gesellschaft in Österreich ein "Representative Office", zu dessen Aufgabe es gehört, Informationen über mögliche Investitionsprojekte in Osteuropa einzuholen, insbesondere Möglichkeiten aufzuspüren, Betriebe zu übernehmen oder Beteiligungen einzugehen sowie den Kontakt zu Geschäftspartnern aufzunehmen und zu pflegen, so stellt eine solche Geschäftsstelle…