Werden die von einem ausländischen Pharmakonzern benötigten landwirtschaftlichen Rohstoffe durch eine inländische Konzerngesellschaft beschafft und transportreif verarbeitet, dann kann - mangels Vorliegens vergleichbarer Fremdpreise - der konzerninterne Verrechnungspreis in Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ermittelt werden. Dies auch dann, wenn das ausländische Pharmaunternehmen die Rohstoffe zwar direkt aus Österreich…
… Werden Bauzusatzstoffe von einem niederländischen Produzenten direkt einem österreichischen Unternehmen geliefert, jedoch im Umweg über ein in einer Steueroase gegründetes verbundenes Unternehmen des österreichischen Kunden fakturiert (d.h. es kauft formell das Steueroasen-Unternehmen in den Niederlanden ein und verkauft die Produkte an das nahe…
…dann ist mit dieser Umwegkonstruktion "auf dem Papier" in steuerfreier Form jenes wirtschaftliche Ergebnis erzielt worden, das ohne diesen Umweg die gesetzlich vorgesehene Körperschaftsteuerbelastung ausgelöst hätte: nämlich eine Veräußerung einer mit 100 zu Buch stehenden Beteiligung gegen Erzielung eines Veräußerungserlöses von 250. Unter solchen Umständen…
…erhält, für ihn Sondervergütungen, die den Gewinnanteil erhöhen. Der Umstand, dass ihm diese Gewinnanteile im Umweg über seine deutsche Personengesellschaft unter dem Titel Gehaltsbezüge zufließen, ist daher steuerlich unerheblich. Gewinnanteile, die den Inlandsbetriebstätten einer österreichischen KG zuzurechnen sind, unterliegen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Eine…
…überhaupt gefolgt werden kann, demzufolge die unter dem Titel "Management Services" gezahlten Vergütungen der österreichischen AG Dienstleistungsvergütungen der niederländischen GmbH darstellen oder ob diese Vergütungen möglicherweise als - im Umweg über die niederländische Gesellschaft gezahlter - Arbeitslohn der beiden Vorstandsmitglieder zu werten ist. Fragen der Sachverhaltsbeurteilung können…
…die sodann ihrerseits die besagte 26-prozentige Beteiligung hält), dann wirft diese sich als "Umweg" darstellende Gestaltung die Frage nach ihrer ökonomischen Sinnhaftigkeit auf. Wird eine solche Umweggestaltung ausschließlich deshalb gewählt, um die inländische Steuerpflicht für Beteiligungsveräußerungen zu umgehen (steuerneutraler Übergang der Inlandsbeteiligung von der…
…der Einkünftezurechnung stets umfangreiche Ermittlungshandlungen. Es liegt in der Entscheidungssphäre des zuständigen Finanzamtes, ob es seine Ressourcen für Erhebungsmaßnahmen einzusetzen vermag, wenn es um die Beseitigung der Steuermehrbelastungsfolgen einer selbst gewählten Umweggestaltung über ein als Steueroase bekanntes Gebiet geht. Bundesministerium für Finanzen, 11. Dezember 2007
…ist nicht auszuschließen, dass auf der Grundlage von § 21 BAO dieser Umweggestaltung die steuerliche Wirkung abzuerkennen und das eigentlich wirtschaftlich relevante Geschehen (Gewinnausschüttung durch die in dem Oststaat etablierte operative Gesellschaft an die österreichische Muttergesellschaft) den steuerlich relevanten Sachverhalt darstellt; m.a.W. es ist…
…ist, dem die Gewinnausschüttung aus diesem Grund nicht zuzurechnen ist, oder Rechtsmissbrauch vorliegt, weil diese Umwegkonstruktion nur deshalb gewählt wurde, um die bei Direktausschüttung nach Liechtenstein anfallende KESt zu umgehen. Der Umstand, dass es sich bei der luxemburgischen Gesellschaft um eine "Briefkastenfirma"(ein Unternehmen, das…
…abgesetzten Zinsen steuerfrei (bzw. steuerschonend) in die Steueroasengesellschaft einfließen, wenn schließlich diese Beträge von der Steueroasengesellschaft unter Ausnutzung des internationalen Schachtelprivilegs steuerfrei an die österreichische Muttergesellschaft weiterfließen und wenn auf diese Weise durch die Umweggestaltung die Versteuerung von deutschen Zinsen in Österreich umgangen wurde. Durch …
…ist nicht auszuschließen, dass auf der Grundlage von § 21 BAO dieser Umweggestaltung die steuerliche Wirkung abzuerkennen und das eigentlich wirtschaftlich relevante Geschehen (Gewinnausschüttung durch die in dem Oststaat etablierte operative Gesellschaft an die österreichische Muttergesellschaft) den steuerlich relevanten Sachverhalt darstellt; m.a.W. es ist…
…gewesen, die das österreichische Fulfilmenthaus mit der Ausführung der Versandhandelsleistungen in ihrem Namen betraut habe. Wenn dieser formale Umweg über eine unbesteuerte irische Domizilgesellschaft nur dazu dient, über die in der wirtschaftlichen Realität tatsächlich ablaufenden Wirtschaftsvorgänge (hier: eine schweizerische Kapitalgesellschaft bedient sich österreichischer Räumlichkeiten, um…
…Die von ihnen bezogenen Kapitalerträge werden daher - mag dies auch über den Umweg des "ausschüttungsgleichen Ertrages" geschehen - steuerlich dem österreichischen Anleger zugerechnet. Erwirbt daher eine österreichische Körperschaft Anteile an einem ausländischen Investmentfonds und wünscht sie unter Nutzung des österreichischen DBA-Netzes die vorgesehene Steuerentlastung in…
…in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wäre es nicht vertretbar, die auf den Gesellschaftsgewinnen lastende Steuer als dem Gesellschafter zugeflossen anzusehen, wenn infolge eines abweichenden ausländischen Steuerrechtes diese Steuer "im Umweg" über den Gesellschafter erhoben wird. 6. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…die ihrerseits als im Ausland unzureichend besteuerte "Sammelbox" für schädliche Passiveinkünfte dienen, wenn sonach im Umweg über die Schweiz unzureichend besteuerte schädliche Passiveinkünfte steuerfrei nach Österreich hereingeholt werden sollten, wäre eine andere Betrachtung geboten. Aber auch ein anderer Aspekt wird bei dem geschilderten Sachverhaltsbild mit…
…die gleichzeitig die Muttergesellschaft der österreichischen Konzerngesellschaft ist) entwickelt oder erworben wurden und wenn sonach die Werte von ihr nur zum Schein im Umweg über die niederländischen Antillen und die erwähnte niederländische Durchlaufgesellschaft nach Österreich lizenziert worden sind. Wobei diese Umwegkonstruktion deshalb so gewählt wurde…
…Kommunikationen wie etwa Auftragserteilungen an inländische Frachtführer, Aufträge an inländische Inkassobüros usw. im Umweg über Irland abgewickelt werden, der Gerätevertrieb in der wirtschaftlichen Realität betrachtet aber im wesentlichen in gleicher Weise abläuft wie vor der Einschaltung der irischen Gesellschaft, dann wird vermutlich die Betriebstättenfrage nicht…
…Grund des DBA-Frankreich angestrebte KESt-Entlastung dürfte damit keine Aussicht auf Erfolg haben. Ist die Gewinnausschüttung steuerlich der holländischen Holding-BV zuzurechnen, dann kann - wegen des Umweges über die französische SNC - keine Steuerentlastung auf der Grundlage von § 94a EStG 1988 in Anspruch genommen werden…
…als deren Einkünfte zuzurechnen sind. Denn würden die Einkünfte unmittelbar der inländischen AG zugerechnet (zB wegen Behandlung der Umweggestaltung über Malta als Scheingeschäft oder Rechtsmissbrauch oder wegen unmittelbarer Einkünftezurechnung auf der Grundlage der vom VwGH in seinem Erkenntnis vom 10.12.1997, 93/13/0185,…
…Abkommensberechtigung sämtlicher ADR-Inhaber möglich ist. Auf diese Kontrolle kann aber angesichts der laufenden Beobachtungen über die Ausnutzung von DBAs für unerwünschte Umwegkonstruktionen zur Vermeidung der österreichischen KESt nicht verzichtet werden. Eine administrativ und rechtlich vertretbare Lösung könnte darin bestehen, dass die US-Depotbank ihre…