Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2917
Frage der Einkünftezurechnung an eine Virgin-Island-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/2062-IV/4/2007vom 11.12.2007
Wortlaut laut Findok
Halten drei österreichische
Abgabepflichtige die Anteile an einer Off-Shore Gesellschaft auf den Virgin
Islands, die ihrerseits sämtliche Anteile an einer operativen
österreichischen Kapitalgesellschaft hält, dann löst ein
derartiges Konstrukt eine Steuermehrbelastung aus. Der von der
österreichischen Gesellschaft mit 100 erzielte Gewinn wird nach Abzug der
Körperschaftsteuer mit 75 an die ausländische Muttergesellschaft unter
Abzug von 25% Kapitalertragsteuer ausgeschüttet, sodass 56,25 in die
Hände der Virgin-Island-Gesellschaft gelangen. Bei der
Weiterausschüttung an die österreichischen Gesellschafter fällt
neuerlich 25% österreichische Einkommensteuer an, sodass ihnen
schlussendlich ein Nettobetrag nach Steuer von 42,188 verbleibt.
Es ist wohl richtig, dass Einkünfte im Allgemeinen
nicht einer funktionslosen Briefkastengesellschaft, sondern den
dahinterstehenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Allerdings erfordert eine
Änderung der Einkünftezurechnung stets umfangreiche
Ermittlungshandlungen. Es liegt in der Entscheidungssphäre des
zuständigen Finanzamtes, ob es seine Ressourcen für
Erhebungsmaßnahmen einzusetzen vermag, wenn es um die Beseitigung der
Steuermehrbelastungsfolgen einer selbst gewählten Umweggestaltung über
ein als Steueroase bekanntes Gebiet geht.
Bundesministerium für Finanzen, 11. Dezember
2007
Normen und Schlagworte
- EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/2062-IV/4/2007
- Stammnummer
- 32564
- Gültig
- 11.12.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF