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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2917

Frage der Einkünftezurechnung an eine Virgin-Island-Gesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/2062-IV/4/2007vom 11.12.2007

Wortlaut laut Findok

Halten drei österreichische Abgabepflichtige die Anteile an einer Off-Shore Gesellschaft auf den Virgin Islands, die ihrerseits sämtliche Anteile an einer operativen österreichischen Kapitalgesellschaft hält, dann löst ein derartiges Konstrukt eine Steuermehrbelastung aus. Der von der österreichischen Gesellschaft mit 100 erzielte Gewinn wird nach Abzug der Körperschaftsteuer mit 75 an die ausländische Muttergesellschaft unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer ausgeschüttet, sodass 56,25 in die Hände der Virgin-Island-Gesellschaft gelangen. Bei der Weiterausschüttung an die österreichischen Gesellschafter fällt neuerlich 25% österreichische Einkommensteuer an, sodass ihnen schlussendlich ein Nettobetrag nach Steuer von 42,188 verbleibt. Es ist wohl richtig, dass Einkünfte im Allgemeinen nicht einer funktionslosen Briefkastengesellschaft, sondern den dahinterstehenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Allerdings erfordert eine Änderung der Einkünftezurechnung stets umfangreiche Ermittlungshandlungen. Es liegt in der Entscheidungssphäre des zuständigen Finanzamtes, ob es seine Ressourcen für Erhebungsmaßnahmen einzusetzen vermag, wenn es um die Beseitigung der Steuermehrbelastungsfolgen einer selbst gewählten Umweggestaltung über ein als Steueroase bekanntes Gebiet geht. Bundesministerium für Finanzen, 11. Dezember 2007

Normen und Schlagworte

Einkünftezurechnung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/2062-IV/4/2007
Stammnummer
32564
Gültig
11.12.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF