Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2534
Amerikanische S-Corporations
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0255-IV/4/2004vom 06.12.2004
Wortlaut laut Findok
Gewinne, die S-Corporations
in den USA erzielen, und die nach amerikanischem Steuerrecht in Anwendung des
Transparenzprinzips in den Händen der Gesellschafter besteuert werden,
lösen in den Händen eines in Österreich ansässig gewordenen
Gesellschafters Steuerpflicht erst aus Anlass der Gewinnausschüttung aus
(EAS 2472). Ob ein steuerlicher Kapitalertragzufluss stattgefunden hat sowie
wann und in welcher Höhe dies geschehen ist, muss nach
österreichischem Recht beurteilt werden.
Ergibt sich demnach, dass
aus der Sicht des österreichischen Steuerrechts im Jahr 1 Gewinne in
Höhe von 100 erzielt worden sind, für die der österreichische
Gesellschafter nach US-Recht eine Steuer von angenommen 30 zu entrichten hat,
und wird im Jahr 2 eine Vollausschüttung der im Jahr 1 erzielten Gewinne
beschlossen und durchgeführt (der Gesellschafter erhält sonach 100 ist
aber gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, daraus die US-Steuer von 30
zu bezahlen), dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass ihm lediglich ein
Betrag von 70 zugeflossen ist; denn in wirtschaftlicher Betrachtungsweise
wäre es nicht vertretbar, die auf den Gesellschaftsgewinnen lastende Steuer
als dem Gesellschafter zugeflossen anzusehen, wenn infolge eines abweichenden
ausländischen Steuerrechtes diese Steuer "im Umweg" über den
Gesellschafter erhoben wird.
6. Dezember
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0255-IV/4/2004
- Stammnummer
- 20746
- Gültig
- 06.12.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF