Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2297
Gesellschafterdienstverträge mit einer deutschen KG unter Arbeitsleistung für eine verbundene österreichische KG
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/74-IV/4/03vom 10.06.2003
Wortlaut laut Findok
Haben vier in Deutschland ansässige
Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG
gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen
wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre
österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als
Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb. Ungarn, Slowakei, Jugoslawien)
tätig sind, dann sind im gegebenen Zusammenhang die Bestimmungen des
Artikels 7 DBA-Deutschland von Relevanz. Der Umstand, dass die deutsche KG
Arbeitslöhne auszahlt und diese an die österreichische KG
weiterbelastet, zeigt wohl den Verlauf der Zahlungswege auf, ist aber für
die steuerliche Erfassung der Gesellschafterentgelte unbeachtlich.
Denn aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie bilden
sämtliche Dienstleistungsvergütungen, die ein Gesellschafter von
seiner Personengesellschaft (nämlich von jener, für die er die
Dienstleistungen erbringt) erhält, für ihn Sondervergütungen, die
den Gewinnanteil erhöhen. Der Umstand, dass ihm diese Gewinnanteile im
Umweg über seine deutsche Personengesellschaft unter dem Titel
Gehaltsbezüge zufließen, ist daher steuerlich unerheblich.
Gewinnanteile, die den Inlandsbetriebstätten einer
österreichischen KG zuzurechnen sind, unterliegen der
ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Eine Steuerfreistellung
in Österreich käme nur insoweit in Betracht, als die
österreichische KG in einem DBA-Partnerstaat (Ungarn, Slowakei) eine
Betriebstätte unterhält.
Die 183-Tage-Klausel des Artikels 15 DBA-Deutschland ist im
gegebenen Zusammenhang ebenso unanwendbar wie Artikel 16 Abs. 2 in Bezug auf die
Geschäftsführerfunktion eines der Gesellschafter für die
österreichische KG.
10. Juni
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Art. 15 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Art. 16 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
BilanzbündeltheorieSondervergütungenGesellschafterdienstvertragDienstverträgeVerkaufsleiterArbeitsgesellschafter
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/74-IV/4/03
- Stammnummer
- 36291
- Gültig
- 10.06.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF