…wird. In einem solchen Fall werden auch die entsprechenden umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu ziehen sein und es werden folglich die Aufenthaltskosten - als Sachleistungsentgelt - ebenfalls dem Inlandsumsatz des deutschen Unternehmens zuzurechnen sein. Die in den Aufenthaltskosten enthaltene Umsatzsteuer kann in einem solchen Fall vom österreichischen Veranstalter zwar…
Ergibt das Ermittlungsverfahren, dass ein österreichisches Transportunternehmen Provisionszahlungen in Höhe von 10% des Umsatzes für angeblich von einer liechtensteinischen Anstalt vermittelte internationale Transportaufträge an diese Anstalt zu zahlen hat, wobei diese Anstalt über keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und keinen eigenen Geschäftsbetrieb verfügt, sondern im Büro eines…
Betreibt eine Wiener Kommanditgesellschaft den Handel mit elektronischen Bauteilen, wobei etwa 60% des Umsatzes mit tschechischen Abnehmern getätigt wird, und wird zur besseren Betreuung der tschechischen Kunden in Pilsen ein Repräsentanzbüro eröffnet, dem von den Steuerverwaltungen der beiden Staaten bloß der Charakter einer Hilfseinrichtung…
…daher von einer österreichischen GmbH die von ihr produzierten Waren unter Euro-Fakturierung an ihr US-Vertriebsunternehmen geliefert, dessen Umsätze aber ausschließlich in US-Dollar-Währung erzielt werden und daher durch den Dollar-Verfall Verluste erbracht haben, so kann im Grunde kein Einwand erhoben werden…
…verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen. Der Umstand, dass die Verkaufsprovisionen nicht für eine aktive Vermittlungstätigkeit, sondern unter dem Titel "Gebietsschutz" für Umsätze anderer Vertriebspartner der österreichischen GmbH gezahlt werden, deutet darauf hin, dass in dieser Hinsicht noch eine sorgfältige Sachverhaltsanalyse und -beurteilung erforderlich ist, die aber auf…
…das inländische Besteuerungsrecht wieder aufleben, wenn der Gegenwert der Vergütungen den Jahresbetrag von 3.000 US-Dollar überschreitet). Hinsichtlich der Umsatzsteuer könnte nach Maßgabe der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch genommen werden. 28. August 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…Hauptsitz völlig unabhängiges Unternehmen gewesen wäre. Wenn nun bei einem österreichischen Unternehmen, dessen Umsätze sich zu rund 65% auf die Prager Niederlassung und zu 35% auf den Wiener Hauptsitz verteilen, in Tschechien durch Anwendung eines Pauschalierungsverfahrens (1,3% des tschechischen Umsatzes) ein Gewinnanteil ermittelt wird…
…nur für die Bundesabgaben zuständige Bundesministerium für Finanzen keine Auskünfte erteilen. Anmerkung : Solange die S 300.000,00 Umsatzgrenze nicht überschritten wird (eine Grenze die für ausländische Unternehmer dann gilt, wenn sie im Inland einen Zweitwohnsitz unterhalten) tritt - falls keine Besteuerungsoption vorgenommen wird - Umsatzsteuerfreiheit ein…
…als "Konsulent" bezeichneten Österreichers auf gewerblicher (oder freiberuflicher) Basis erfolgt und nicht solcherart ist, dass ein steuerliches Dienstverhältnis vorliegt; keine Umsätze des liechtensteinischen Unternehmens auf österreichischem Staatsgebiet unterstützt werden (Art. 5 Abs. 5 und 6 DBA-Liechtenstein). Vorsorglich wird mitgeteilt, dass im Rahmen des ministeriellen…
…muss, doch stehen einer solchen steuerlichen Erfassung die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen entgegen, die dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens vergleichbare Bestimmungen enthalten. In umsatzsteuerlicher Hinsicht liegen nichtsteuerbare Umsätze der ausländischen Wissenschaftler in Österreich vor, wenn deren Tätigkeit zum wesentlichen Teil in ihren Heimatländern erbracht wird. Vorsorglich…
…Wenn in einem solchen Fall die Russland-Umsätze dem Moskauer Büro und die Kasachstan-Umsätze dem Wiener Büro zurechnet werden, wenn weiters die den beiden Büros direkt zuordenbaren Aufwendungen entsprechend berücksichtigt und das Residuum an nicht direkt zuordenbaren Kosten im Verhältnis 1:1 aufgeteilt wird…
…die tschechische Niederlassung erzielt hätte, wenn sie ein vom österreichischen Hauptsitz völlig unabhängiges Unternehmen gewesen wäre. Auch wenn bei diesem österreichischen Unternehmen durch Anwendung eines Pauschalierungsverfahrens in Tschechien bloß eine mit 3% des tschechischen Umsatzes berechnete Steuer zu entrichten ist, ist das österreichische Unternehmen dessenungeachtet…
…verpflichtet sich der österreichische Vertragspartner zur Leistung eines Entgeltes in Höhe von 50% des mit bis zu 700 Mio. S prognostizierten Umsatzes mit dieser Anlage, dann wird für die Frage der ertragsteuerlichen Behandlung des ausländischen Partners der Vertrag und vor allem seine Umsetzung daraufhin zu…
…1 DBA-CSSR jene Bezugsteile, die auf Tätigkeiten außerhalb Österreichs entfallen, von der österreichischen Besteuerung freigestellt werden. Werden Umsatzprämien gezahlt, die nur den außerhalb Österreichs erzielten Umsätzen zurechenbar sind, wird dementsprechend ebenfalls Anrecht auf Steuerfreistellung in Österreich bestehen. Die Frage, in welchem Umfang Bezugsteile den…
…von der österreichischen Umsatzsteuer freizustellen. Diese Entlastung ist nötig, um eine Diskriminierung österreichischer Waren im Kleinwalsertal zu vermeiden; denn es wird hiedurch gewährleistet, dass der Warenkonsum im Kleinwalsertal sowohl aus deutschen als auch aus österreichischen Bezugsquellen gleichermaßen nur einmal mit (15%) Umsatzsteuer belastet ist. Die…
… wobei im Allgemeinen kein Einwand dagegen zu erheben sein wird, diese Produktionskosten nach dem Verhältnis des Umsatzes zuzuordnen; dies ergibt (wenn 210.000 in den Freistellungsländern erzielt werden) eine indirekte Produktionskostenzuordnung zu den freizustellenden Aufführungseinkünften von 84% (210.000 : 250.000 x 100 = 84…
…diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar (S 120,- sowie zumeist S 30,- je Beilage). Begünstigungsfähig sind sowohl Sachspenden, die umsatzsteuerlich als Eigenverbrauch zu werten sind, als auch entgeltliche Lieferungen an…
…5 DBA-Schweiz zukommt. Nehmen an den Seminarveranstaltungen vorsteuerabzugsberechtigte österreichische Psychotherapeuten teil, so können insoweit die Umsatzsteuerfreistellungen gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 in Anspruch genommen werden. Ist der Leiter der Seminarreihe in Deutschland ansässig und ist er für die schweizerische Genossenschaft im Rahmen…
…so dass die von den Artisten gegenüber der BV 1 erbrachten Umsätze in Österreich der Umsatzbesteuerung unterliegen. Bei jenen Artisten, die in EU-Staaten ansässig sind, wird auf Grund des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes die Möglichkeit bestehen, diese Umsatzsteuerbeträge erforderlichenfalls im Amtshilfeweg einbringen zu lassen. Eine andere…
…würden daher die österreichischen Hotels als Arbeitgeber angesehen, würde dies auch korrespondierende umsatzsteuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sollte auch kein Anwendungsfall des zitierten Erlasses vorliegen und sollte tatsächlich ein operativ tätiges portugiesisches Unternehmen Reinigungsarbeiten ohne Benutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO ausführen…