Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1382
Tschechische Vertriebsniederlassung
geltende FassungEAS-AuskunftK 542/1-IV/4/98vom 04.01.1999
Wortlaut laut Findok
Hat eine österreichische GesmbH in
Tschechien eine Verkaufsniederlassung (Betriebstätte) eröffnet, so ist
der auf diese tschechische Betriebstätte entfallende und folglich von der
österreichischen Körperschaftsbesteuerung freizustellende Gewinn unter
Beachtung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Es ist sonach jener
Gewinn aus der österreichischen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage
auszuscheiden, den die tschechische Niederlassung erzielt hätte, wenn sie
ein vom österreichischen Hauptsitz völlig unabhängiges
Unternehmen gewesen wäre.
Auch wenn bei diesem österreichischen Unternehmen
durch Anwendung eines Pauschalierungsverfahrens in Tschechien bloß eine
mit 3% des tschechischen Umsatzes berechnete Steuer zu entrichten ist, ist das
österreichische Unternehmen dessenungeachtet berechtigt (und verpflichtet)
aus der inländischen Besteuerungsgrundlage nicht einen pauschal ermittelten
tschechischen Gewinn, sondern den nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" zu
ermittelnden Gewinn auszuscheiden; und zwar auch dann, wenn der in
Österreich auszuscheidende Gewinnanteil von dem in Tschechien pauschal der
Besteuerung unterzogenen Gewinnanteil (nach oben oder unten) abweicht (EAS 275,
EAS 517).
Tschechien ist auf Grund von Artikel 7 DBA-Tschechien
andererseits aber nur berechtigt, den der tschechischen Betriebstätte
zurechenbaren Gewinn einer Besteuerung zu unterziehen. Ein Transfer dieser
Gewinne nach Österreich oder andere Formen von Gewinnentnahmen dürfen
nach dem Abkommen daher keiner zusätzlichen Steuer in Tschechien
unterworfen werden.
4.
Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
VerkaufsniederlassungFremdverhaltensgrundsatzFremdvergleichunabhängige UnternehmenPauschalierungsverfahrenBetriebstättengewinneGewinntransferGewinnentnahmen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 542/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 30091
- Gültig
- 04.01.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF