Findok · EAS-Auskünfte
EAS 275
Gewinnzurechnung an eine Prager Niederlassung
geltende FassungEAS-AuskunftS 1566/1/1-IV/4/93vom 21.06.1993
Wortlaut laut Findok
Hat eine österreichische GesmbH, die als
Handelsbetrieb diverse elektronische Geräte vertreibt, in Prag eine
Verkaufsniederlassung eröffnet, so ist der auf diese Prager
Betriebstätte entfallende und folglich von der österreichischen
Körperschaftsbesteuerung freizustellende Gewinn unter Beachtung des
"Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Es ist sonach jener Gewinn aus der
österreichischen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden,
den die Prager Niederlassung erzielt hätte, wenn sie ein vom
österreichischen Hauptsitz völlig unabhängiges Unternehmen
gewesen wäre.
Wenn nun bei einem österreichischen Unternehmen,
dessen Umsätze sich zu rund 65% auf die Prager Niederlassung und zu 35% auf
den Wiener Hauptsitz verteilen, in Tschechien durch Anwendung eines
Pauschalierungsverfahrens (1,3% des tschechischen Umsatzes) ein Gewinnanteil
ermittelt wird, der etwa nur 34% des Gesamtgewinnes (vor Steuern und
Investitionsbegünstigungen) beträgt, so ist das österreichische
Unternehmen dessen ungeachtet berechtigt (und verpflichtet) aus der
inländischen Besteuerungsgrundlage den nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz"
zu ermittelnden Gewinn auszuscheiden; und zwar auch dann, wenn der in
Österreich auszuscheidende Gewinnanteil von dem in Tschechien der
Besteuerung unterzogenen Gewinnanteil (nach oben oder unten)
abweicht.
21. Juni
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 1566/1/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18095
- Gültig
- 21.06.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF