…Kapitalgesellschaft ihre mit 100 zu Buch stehende Beteiligung an einer inländischen Tochtergesellschaft zum Marktwert von 250, dann unterliegt der hierbei anfallende Veräußerungsgewinn von 150 der Körperschaftsbesteuerung. Wird diese Steuerpflicht durch eine Verkettung von Rechtsgeschäften umgangen, die für sich selbst betrachtet keinen anderen ökonomischen Sinn machen…
…62, betr. inländische Tiefbohrarbeiten einer schweizerischen Gesellschaft). Die Begründung dieser Betriebstätte wird nicht dadurch umgangen werden können, dass die Bohrarbeiten von der italienischen Gesellschaft formal mit Werkvertrag an österreichische Unternehmen weitergegeben und von diesen "im Namen und für Rechnung" der italienischen Gesellschaft durchgeführt werden. Denn…
…Briefkastengesellschaft nicht wahrgenommen werden können. Durch eine Zwischenschaltung einer solchen Holdinggesellschaft kann daher nicht die abkommensgemäß Österreich überlassene 15-prozentige Quellenbesteuerung für Gewinnausschüttungen an in der Schweiz ansässige natürliche Personen umgangen werden. Wird daher auf österreichischer Seite die mit 25% erhobene Kapitalertragsteuer nicht zur Gänze…
…bekannten Steueroasen rechtlich abzusichern und solcherart finanzbehördlich noch zu unterstützen; und zwar auch dann nicht, wenn keine österreichischen (Ertrags)steuern umgangen werden und kein Rechtsmissbrauch im Sinn des österreichischen Steuerrechts vorliegen sollte. 20. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…Steuerrecht fremd. Eine differenzierte Betrachtung aus der Sicht der Rechtsmissbrauchsbestimmung des § 22 BAO könnte indessen nötig sein, wenn durch Zwischenschaltung einer ausländischen Briefkastengesellschaft (einer Gesellschaft ohne wirtschaftliche Funktion) österreichische Steuern umgangen werden. 3. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…geschehen. Die Frage des Rechtsmissbrauches wird sich vor allem dann stellen, wenn Verdacht besteht, dass österreichische Steuern dadurch umgangen werden sollen, dass von Steuerinländern Einkünfte auf die ausländische Basisgesellschaft umgelenkt werden, um von dort sodann als steuerfreie Schachteldividende nach Österreich eingeschleust zu werden. 6. Juli…
…abgesetzten Zinsen steuerfrei (bzw. steuerschonend) in die Steueroasengesellschaft einfließen, wenn schließlich diese Beträge von der Steueroasengesellschaft unter Ausnutzung des internationalen Schachtelprivilegs steuerfrei an die österreichische Muttergesellschaft weiterfließen und wenn auf diese Weise durch die Umweggestaltung die Versteuerung von deutschen Zinsen in Österreich umgangen wurde. Durch …
…der österreichischen Gesellschaft auftritt) und einer deutschen Kapitalgesellschaft (die als Käufer gegenüber der liechtensteinischen AG auftritt) abgewickelt wird. Allerdings wird in einem solchen Fall mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten sein, dass durch eine derartige Gestaltung nicht österreichische Steuern umgangen werden. Dies wäre der Fall…
…Beteiligung nicht bloß eine Funktion ausüben, die jener eines bloßen Treuhänders entspricht. Die abgabenbehördliche Nachprüfung wird in Fällen der vorliegenden Art umso intensiver zu gestalten sein, je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass österreichische Steuern umgangen werden könnten; z.B. dadurch, dass hinter der Madeira-Gesellschaft…
…ist. Denn liegt der Sachverhalt so, daß ein in Österreich lebender Textilkaufmann von hier aus seine internationalen Textilgeschäfte leitet, dann wird durch die Gründung einer ausländischen Basisgesellschaft die inländische Steuerpflicht nicht umgangen werden können. 02. August 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…solche Auswirkung des Anrechnungshöchstbetrages nicht durch eine Steuerrückerstattung nach § 240 BAO umgangen werden. Wurde über einen derartigen Rückerstattungsantrag in der Vergangenheit nicht entschieden und wird nunmehr trotz der Aussichtslosigkeit einer positiven Erledigung dennoch eine bescheidmäßige Absprache begehrt, dann ist hiefür ab 1.1.2000 (auch…
…ausreicht, dass der Arbeitslohn "für einen Arbeitgeber" des Quellenstaats ausgezahlt wird. Das Besteuerungsrecht des Quellenstaats kann daher abkommensrechtlich beispielsweise nicht dadurch umgangen werden, dass bei einer Kurzzeitentsendung zur Tochtergesellschaft (mit der ein steuerliches Dienstverhältnis eingegangen wird) die entsendende ausländische Muttergesellschaft weiterhin die Bezüge auszahlt (vgl…
…Monaten hinaus, könnte bei dieser Betrachtungsweise das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats bzw. bei vorzeitiger Zahlung innerhalb des Zwölf-Monatszeitraums im Fall von längerfristigen Bauausführungen das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats beliebig umgangen werden. Ein Abstellen auf den Zahlungszeitpunkt wäre im Übrigen auch schon deshalb nicht überzeugend, weil bei…
…durch das Abkommen nicht geregelt und ist daher dem innerstaatlichen Recht überlassen. Wenn aber der von den Arbeitsgestellungsvergütungen vorzunehmende 20-prozentige Steuerabzug der steuerlichen Erfassung der darin wirtschaftlich enthaltenen Arbeitslöhne dient, dann kann diese Besteuerung nicht dadurch umgangen werden, dass unter Berufung auf die in …
…bei ausländischen Holdinggesellschaften die Verpflichtung vor, die KESt-Entlastung im Rückerstattungsweg herbeizuführen. Besteht in diesem Rückerstattungsverfahren für die österreichische Abgabenbehörde die Vermutung, dass mit Hilfe der barbadischen Holdinggesellschaft österreichische Steuern umgangen werden sollen, ist damit zu rechnen, dass die wirtschaftlich hinter der barbadischen Gesellschaft Stehenden…
…Kapitalgesellschaften nicht das Recht verlieren soll, Veräußerungsgewinne zu besteuern, die aus Wertzuwächsen im unbeweglichen Vermögen dieses Staates herrühren; diese Besteuerung im Belegenheitsstaat soll nicht dadurch umgangen werden können, dass das unbewegliche Vermögen nicht direkt von einer Kapitalgesellschaft, sondern durch eine Kette zwischengeschalteter Gesellschaften gehalten wird…
…Wenn daher die deutsche Muttergesellschaft die aus Österreich stammende Gewinnausschüttung durch Errichtung einer niederländischen Zwischenholdinggesellschaft in die Niederlande umlenkt, dann sind dadurch offensichtlich keine österreichischen Steuern umgangen worden. Sollte das Finanzamt bei der gemäß § 5 der Verordnung zu erteilenden Auskunft das Vorliegen der Rückerstattungsberechtigung bejahen…
…nur die Funktion von "Strohmännern", die zur Vermeidung einer österreichischen Steuerpflicht "auf dem Papier" als Mieter der Schauräumlichkeiten auftreten, dann kann durch eine derartige Gestaltung die Steuerpflicht in Österreich nicht umgangen werden. Für eine solche Beurteilung würde beispielsweise sprechen, dass der Mietaufwand an die US…
…können. Die Zwischenschaltung der liechtensteinischen Anstalt bei einer Kreditaufnahme im Ausland würde im übrigen auch nicht den Tatbestand des Rechtsmissbrauches nach § 22 BAO erfüllen, da hiedurch keine inländischen Steuern umgangen werden. 26. Februar 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…die genannten operativen Muttergesellschaften die aus Österreich stammende Gewinnausschüttung durch Errichtung einer luxemburgischen Zwischenholdinggesellschaft nach Luxemburg umlenken, dann sind dadurch offensichtlich keine österreichischen Steuern umgangen worden (entspricht sinngemäß EAS 672). Das Finanzamt kann im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 5 der Verordnung aber nur darüber absprechen…