Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1504
Textilkaufmann mit Hongkong-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftF 35/1-IV/4/99vom 02.08.1999
Wortlaut laut Findok
Die Frage nach den steuerlichen Auswirkungen, die sich für einen in Österreich wohnhaften international tätigen Textilkaufmann ergeben, der seine Geschäfte über eine ihm gehörende Off-Shore-Gesellschaft in Hongkong abwickelt, läßt sich nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beantworten, da hiefür eine grundlegende Auseinandersetzung mit den maßgebenden Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich ist.
Denn liegt der Sachverhalt so, daß ein in Österreich lebender Textilkaufmann von hier aus seine internationalen Textilgeschäfte leitet, dann wird durch die Gründung einer ausländischen Basisgesellschaft die inländische Steuerpflicht nicht umgangen werden können.
02. August 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 161 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 35/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 2753
- Gültig
- 02.08.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF