Werden von Steuerausländern OEGs in Österreich gegründet, die Leistungen im Baunebengewerbe erbringen, so kann auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen im EAS-Verfahren keine gutachtliche Äußerung dahingehend abgegeben werden, ob bei Beibehaltung der in der Anfrage geschilderten Vorgangsweise in Hinkunft mit steuerlichen Problemen…
Ist an einer inländischen Kapitalgesellschaft, die Gewinnausschüttungen von ausländischen Basisgesellschaften empfängt, eine ausländische Kapitalgesellschaft beteiligt, dann kann die Steuerfreistellung der von der Basisgesellschaft an die österreichische Gesellschaft ausgeschütteten Gewinne erhalten bleiben; allerdings nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass an dieser ausländischen Kapitalgesellschaft (der Muttergesellschaft…
…zit. Gesetzesstelle anfallen, die die österreichischen Verluste übersteigen. Denn der Sinn der Einschränkungen des Verlustvortrages für Steuerausländer liegt darin, ausländische Unternehmen nicht besser zu stellen als inländische Unternehmer; und da inländische Unternehmer Verluste aus einer inländischen Betriebstätte nur insoweit auf spätere Jahre vortragen können, als…
…der folgenden Jahre übersteigt. Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass Österreich bei Unternehmen mit Steuerausländereigenschaft eine Verlustverwertung nur subsidiär gegenüber dem Heimatstaat zulässt. Ob der Heimatstaat des ausländischen Unternehmens seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist für die…
…Betriebseinbringungen durch Steuerausländer (einschließlich Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften) der Aufwertungszwang stets dann einsetzen soll, wenn durch ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich die Verpflichtung auferlegt wird, stille Reserven steuerfrei zu belassen, die sich im Zusammenhang mit der Betriebseinbringung - in wirtschaftlicher Betrachtung - in den Händen von Steuerausländern bilden…
Sucht ein in Österreich operativ tätiges Unternehmen in Deutschland, Ungarn, Großbritannien und Belgien ausländische Investoren, die sich als atypisch stille Gesellschafter beteiligen, dann gilt zunächst als Grundsatz, dass die inländischen Betriebstätten des Unternehmens auch Betriebstätten der ausländischen stillen Gesellschafter darstellen, mit der Folge, dass die…
Ist eine deutsche GesmbH & Co KG der einzige Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG und stirbt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter der deutschen KG, so tritt keine inländische Erbschaftssteuerpflicht hinsichtlich seiner im Wege der deutschen KG gehaltenen Beteiligung an der österreichischen KG ein. Denn…
Wird von Steuerausländern im Wege einer in einem Niedrigsteuerland angesiedelten "off shore Gesellschaft" in Österreich eine GmbH errichtet, deren Geschäftszweck darin besteht, petrochemische Produkte im Ausland anzukaufen und an Kunden in Oststaaten weiterzuverkaufen, wobei in Wien ein Büro angemietet wird, das für Vertragsabwicklung, Fakturierung…
Veräußert ein Steuerausländer (ein "beschränkt Steuerpflichtiger") seinen inländischen KG-Anteil aus Altersgründen (Vollendung des 60. Lebensjahres), dann ist für die Beantwortung der Frage, ob auch die weitere Voraussetzung für die Erlangung des Hälftesteuersatzes nach § 37 Abs. 5 EStG, nämlich die Einstellung seiner Erwerbstätigkeit, erfüllt…
…unerheblich. Maßgebend ist lediglich die Einbeziehung in das KESt-Abzugssystem (oder in den "KESt-Ersatz" einer Veranlagung als Sondereinkunft nach § 37 Abs. 8 EStG). Beschränkt steuerpflichtige Steuerausländer "unterliegen" aber mit ihren Zinseneinkünften keinem Kapitalertragsteuerabzug, gleichgültig, ob die Kapitalanlagen von inländischen oder ausländischen Banken gehalten werden…
Werden von einem österreichischen Bohrunternehmen in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Arbeitskräfte bei Bodenbohrungen laufend wechselnd in Deutschland und in Österreich eingesetzt, dann sind gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland jene Bezüge, die auf die in Deutschland - oder im…
Es ist wohl richtig, dass ausländische Staatsbürger, die in Österreich ansässig geworden sind und keine Auslandseinkünfte beziehen, nach den auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in ihrem Herkunftsland auch dann keiner Besteuerung unterzogen werden dürfen, wenn das Herkunftsland den Bestand einer unbeschränkten Steuerpflicht…
Beabsichtigt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger seinen am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangenen Immobilienbesitz in Deutschland und in Kanada zu veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25% zur Anwendung. Der bei Veräußerung des deutschen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn ist…
§ 102 Abs. 2 Z 3 letzter Satz EStG ist gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25…
§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den…
Wird ein österreichischer Staatsbürger, der Mitarbeiter eines deutsch-belgischen Unternehmens mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland ist, längerfristig in die USA entsandt, unterliegen die von dem deutschen Unternehmen gezahlten Gehälter in Österreich keiner Besteuerung. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich der Lebensmittelpunkt und…
Tritt ein in Österreich ansässiger Monteur von Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden…
Ausländische Seminarvortragende, die in Staaten ansässig sind, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Die Steuerentlastung kann an der Quelle (bei Auszahlung) vorgenommen werden, wenn die auszahlende Stelle in der Lage ist, die Ansässigkeit des Vortragenden in dem jeweiligen DBA-Land belegen…
§ 31 EStG stellt bei der Festlegung des Eintrittes einer Steuerpflicht für die in Beteiligungen an Kapitalgesellschaften angewachsenen stillen Reserven nicht darauf ab, für welche Dauer der Wegzug aus Österreich geplant ist. Allerdings wird bei Wegzug in ein anderes Land der EU oder des EWR die…