Wird von einem in Österreich ansässigen Einzelunternehmer ein Betrieb in Slowenien gegründet, der dort nachweislich der Einkommensbesteuerung unterzogen wird, kann zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung beim Bundesministerium für Finanzen beantragt werden, die den slowenischen Betriebstätten zuzurechnenden Gewinne in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen…
…Steuerfreistellung der der slowenischen Betriebstätte zuzurechnenden Gewinne (unter Progressionsvorbehalt) zu beseitigen. Hiedurch würde ein Ausgleich von Anlaufverlusten mit dem positiven Inlandsergebnis des Unternehmens nicht ausgeschlossen (ein solcher Effekt würde nach der geltenden Rechtslage indessen eintreten, sobald die Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Slowenien durch ein Doppelbesteuerungsabkommen…
Das österreichisch-slowenische Doppelbesteuerungsabkommen ist am 1. Februar 1999 in Kraft getreten und damit gemäß Artikel 29 Abs. 2 in zeitlicher Hinsicht auf alle Dividendenzahlungen anzuwenden, die ab 1. Jänner 1999 geleistet werden. Gewinnerzielung einerseits und Gewinnausschüttung stellen zwei unterschiedliche Besteuerungstatbestände dar. Von Artikel 10…
…einheitlich eine 5-prozentige Quellensteuer vorgesehen. Rückerstattungsanträge sind unter Verwendung des Vordruckes MF-DURSobr.KIDO 11 (Request for refund of tax on royalties based on the provisions of a treaty for the avoidance of double taxation of income) an das zuständige slowenische Finanzamt zu senden…
Ist ein in Österreich ansässiger Manager als Dienstnehmer im Vorstand einer slowenischen AG tätig und werden seine Bezüge ausschließlich für seine Vorstandstätigkeit gezahlt, dann richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes gemäß dem DBA-Slowenien nicht nach Artikel 16, sondern nach der Zuteilungsregel des Artikels 15…
…für sämtliche Arten von Zinsen vorsieht, geschieht dies in Artikel 12 Absatz 2 bei Lizenzgebühren aber nur für konzerninterne Lizenzgebühren. Alle anderen Lizenzgebühren sind daher im Quellenstaat steuerlich vollständig zu entlasten. Sollte auf slowenischer Seite im gegebenen Zusammenhang eine andere Auffassung vertreten werden, nämlich jene…
…aber nur für konzerninterne Lizenzgebühren; alle anderen Lizenzgebühren sind daher im Quellenstaat steuerlich vollständig zu entlasten (ebenfalls EAS 2543). In einer Besprechung im slowenischen Finanzministerium am 14. Oktober 2005 hat sich die slowenische Seite dieser Auslegung angeschlossen. Allerdings wurde vereinbart, im Hinblick auf das Wirksamwerden…
…Grundlage der Erkenntnisse des OECD-Partnership Reports (siehe dessen Beispiel 18) muss auch jener Teil der in der slowenischen Personengesellschaft erzielten Gewinne gemäß Artikel 7 i.V. mit Art. 24 Abs. 1 lit a DBA-Slowenien in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freigestellt werden…
…wird die Frist durch die Lehrtätigkeit überschritten, fällt ab Anbeginn die Steuerbefreiung in Österreich weg. Im Fall Sloweniens hingegen bleiben die ersten zwei Lehrjahre auch dann steuerfrei, wenn die Lehrtätigkeit weitergeführt wird. Ziffer 2.4 des Gastlehrererlasses sieht vor, dass von der Vornahme des Lohnsteuerabzuges…
Hat die inländische X-Muttergesellschaft des in zahlreichen Oststaaten vertretenen X-Konzerns gegen eine Einmalzahlung für den Gesamtkonzern ein immaterielles Wirtschaftsgut (ein Computerprogramm) erworben, das vom Veräußerer in der Folge entgeltlich gewartet wird (technischer Support und Zurverfügungstellung von Weiterentwicklungen) dann könnte dieses Sachverhaltsbild darauf hindeuten…
Schließt eine österreichische GmbH mit einem in Slowenien ansässigen Staatsbürger einen Dienstvertrag ab, auf Grund dessen dieser die Geschäftsführung der slowenischen Tochtergesellschaft mit Dienstort in Laibach übernimmt, und beträgt sein Jahresbezug etwa ATS 600.000,-, wobei die Hälfte durch die slowenische Tochtergesellschaft ausgezahlt wird, dann…
Begründet ein in Slowenien ansässiger Komponist, dessen Auslandstantiemen auf ein österreichisches Bankkonto eingezahlt werden, in Österreich einen bloßen Zweitwohnsitz, so besteht die Möglichkeit, hinsichtlich dieser Auslandstantiemen den Eintritt einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Slowenien durch Anrechnung der slowenischen Steuer gemäß § 48 BAO zu beseitigen…
…für den Hauptauftragnehmer annehmen sollte. Denn wenn vor Ort an der Baustelle keine Funktionen des Hauptauftragnehmers, sondern ausschließlich nur solche der slowenischen d.o.o. ausgeübt werden, kann nur die slowenische Gesellschaft, nicht aber der österreichische Hauptauftragnehmer in Litauen besteuert werden. Bundesministerium für Finanzen, 17…
Engagiert ein österreichischer Veranstalter eine slowenische Musikgruppe, die in der Rechtsform einer steuerlichen Mitunternehmerschaft organisiert ist und der nur in Slowenien ansässige (und in Österreich nur der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegende) Musiker angehören, dann ist von der hiefür bezahlten Gage der Steuerabzug nach § 99 EStG 1988…
…zuzurechnen sein, steht einer Anwendung von § 94a EStG nichts entgegen. Damit erübrigt es sich, die Frage zu untersuchen, ob und unter welchen Bedingungen eine Steuerentlastung auf Grund des DBA-Slowenien herbeizuführen ist. 31. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Development Manager abgeschlossen, wobei sich der Dienstort in Österreich befindet und nur tageweise Tätigkeiten auch in Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien vorgesehen sind, dann steht gemäß Artikel 15 Abs. 1 des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) das Besteuerungsrecht an den Bezügen grundsätzlich Österreich zu; nach…
Hat eine slowenische Kapitalgesellschaft in Österreich eine operativ tätige Tochtergesellschaft errichtet, die ihrerseits alle Anteile einer in Zypern operativ tätigen Kapitalgesellschaft hält, dann sind die aus Zypern nach Österreich fließenden Gewinnausschüttungen auf der Grundlage von § 10 Abs. 2 KStG 1988 von der Körperschaftsbesteuerung freizustellen; wird…
…zu 30% in Österreich, zu 60% in verschiedenen Oststaaten (Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rußland, Rumänien) und nur zu 10% in Deutschland aus, dann unterliegt sie mit ihren Bezügen insoweit der inländischen Besteuerung, als diese auf die Tätigkeit in Österreich und in den Oststaaten entfallen. Gemäß…
…der Bezüge insoweit an die Ost-Gesellschaften zu erfolgen hat, als diese aus der Tätigkeit des Prokuristen Nutzen ziehen. Der Umstand, dass sich der Prokurist rund 60 Tage in Ungarn und 24 Tage in Tschechien und Slowenien aufhält, lässt keine Besteuerungsrechte der genannten Staaten aufleben. …
… § 99 EStG geht § 109a EStG vor, sodass ein Abzug der Werkvertragsabgabe unterbleibt. Da weder mit Kroatien noch mit Slowenien Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, tritt auch gegenüber diesen Staaten Abzugssteuerpflicht nach § 99 EStG ein. Im DBA-Deutschland fehlt eine dem Artikel 17 OECD-Musterabkommen vergleichbare Bestimmung; daher kann…