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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 408

Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Slowenien

geltende FassungEAS-AuskunftP 2170/3/1-IV/4/94vom 14.03.1994

Wortlaut laut Findok

Wird von einem in Österreich ansässigen Einzelunternehmer ein Betrieb in Slowenien gegründet, der dort nachweislich der Einkommensbesteuerung unterzogen wird, kann zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung beim Bundesministerium für Finanzen beantragt werden, die den slowenischen Betriebstätten zuzurechnenden Gewinne in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. 14. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt§ 48 BAOFreistellungZurechnungsteuerliche ZurechnungSteuerfreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 2170/3/1-IV/4/94
Stammnummer
17801
Gültig
14.03.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF