Findok · EAS-Auskünfte
EAS 408
Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Slowenien
geltende FassungEAS-AuskunftP 2170/3/1-IV/4/94vom 14.03.1994
Wortlaut laut Findok
Wird von einem in Österreich
ansässigen Einzelunternehmer ein Betrieb in Slowenien gegründet, der
dort nachweislich der Einkommensbesteuerung unterzogen wird, kann zur Vermeidung
einer internationalen Doppelbesteuerung beim Bundesministerium für Finanzen
beantragt werden, die den slowenischen Betriebstätten zuzurechnenden
Gewinne in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung
freizustellen.
14.
März 1994 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt§ 48 BAOFreistellungZurechnungsteuerliche ZurechnungSteuerfreistellung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2170/3/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17801
- Gültig
- 14.03.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF