Auf eine liechtensteinische Gesellschaft, die nach dem liechtensteinischen Steuerrecht von der Vermögens-, Erwerbs- und Ertragsteuer befreit ist (und an der keine in Liechtenstein ansässigen natürlichen Personen oder liechtensteinische Körperschaften öffentlichen Rechts beteiligt sind), findet das DBA-Liechtenstein keine Anwendung (Art. 26 DBA-Liechtenstein). Eine von…
§ 102 Abs. 2 Z 3 letzter Satz EStG ist gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese…
Verlegt ein finnischer Tennistrainer nach mehrjähriger Ansässigkeit in Österreich Ende 1999 seinen Wohnsitz in die USA und wird er dort ansässig, dann schützt ihn Artikel 14 des DBA-USA vor einer Besteuerung in Österreich, wenn er in den Sommermonaten für einige Wochen nach Österreich zurückkehrt…
…den Auslandsniederlassungen dieses Bankunternehmens eingesetzt, dann unterliegen sie der österreichischen Steuerpflicht, wenn ihr Inlandsaufenthalt 183 Tage überschreitet. Diese Aufenthaltsbefristung schützt allerdings vor der österreichischen Steuerpflicht nur dann, wenn "die Vergütungen nicht von der inländischen Betriebstätte getragen werden" (Art. 13 Abs. 2 lit c DBA-Irland…
…einfließenden Lizenzgebühren aus Italien, Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Spanien verlieren mit der Liquidierung der schweizerischen Tochtergesellschaft den Schutz der von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Da allerdings nach der Umwandlung die ausländischen Lizenznehmer ihre Zahlungen an eine in Österreich ansässige Gesellschaft leisten, sind fortan die Quellensteuerentlastungen…
…Empfänger der Vergütung (hier: der ausländischen Holdinggesellschaft) steuerlich nicht zuzurechnen sind, dann trifft den Vergütungsschuldner ungeachtet des Umstandes einer vorhergehenden Steuerrückzahlung durch das Finanzamt BEO das Haftungsrisiko; denn die Schutzwirkung des § 3 Abs. 2 DBA-EVO soll nur dem gutgläubigen Vergütungsschuldner zu Gute kommen. Ob…
…3 lit. a des DBA-Ö/Schweiz keine Betriebstätte dar. Auch wenn die zitierte DBA-Bestimmung davon spricht, dass nur eine ausschließliche Nutzung für Auslieferungszwecke vor der Einstufung als Betriebstätte schützt, würde ein Hinzutreten weiterer Hilfstätigkeiten solange nicht zur Betriebstättenqualifizierung führen, als die Gesamttätigkeit der…
…1.1.1993 steuerliche Wirksamkeit erlangen. Dies hätte zur Folge, dass ab 1.1.1993 die bisherige Schutzwirkung des Abkommens entfällt und das innerstaatliche Recht unbeeinflusst vom Abkommensrecht wirksam wird. Hat eine österreichische Gesellschaft, die nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr eine von der Abkommensrevision…
…Betriebstätte unterhält, nicht auf das zwischen Österreich und den USA für die Ansässigen dieser beiden Staaten abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen berufen kann, will die zitierte Abkommensbestimmung US-Gesellschaften vor einer exterritorialen Besteuerung in Österreich schützen (also vor einer Besteuerung, die von manchen Staaten vorgenommen wird, wenn eine…
…Rohgewinnes der zahlenden Körperschaft aus Zinsen und Dividenden bezogen werden, die nicht von ihren eigenen Tochtergesellschaften stammen." Durch diese Bestimmung wollten sich die Vertragstaaten offensichtlich davor schützen, dass Tochtergesellschaften nicht zu dem Zweck missbraucht werden, Dividenden und Zinsen unter Umgehung einer sonst tatsächlich oder potentiell…
…Erlaubnis entrichtet wird, das Produkt im Rahmen des Geschäftsbetriebes in einer Weise zu nutzen, die - ohne diese Erlaubnis - einen Eingriff in Schutzrechte des Urhebers der Software darstellen würde. Wird daher beispielsweise Computersoftware von der Muttergesellschaft überlassen, damit die Tochtergesellschaft daraus Verkaufskopien herstellt, dann wird nach…
…dann ist ein derartiger Fall nach Auffassung des BM für Finanzen geradezu Musterbeispiel dafür, daß Einkünfte der vom Schutz des österreichisch-deutschen DBA erfaßten österreichischen Stiftung nicht fiktiv als Einkünfte der Stiftungsbegünstigten erfaßt werden. Sollte im Anschluß an die Verehelichung der Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegt…
…sondern es werden die in Drittstaaten ansässigen Künstler besteuert; gegen die Haftungsinanspruchnahme des Vereins bietet das Doppelbesteuerungsabkommen keinen Schutz. Die in Drittstaaten ansässigen Künstler können sich ihrerseits ebenfalls nicht auf das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen berufen, weil die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen hiefür (nämlich unbeschränkte Steuerpflicht in zumindest…
…der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. Beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 Abs…
…1991, 90/13/0274). Allerdings besagt Art. 1 Abs. 1 der EU-Richtlinie 2009/24/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen, dass seitens der Mitgliedstaaten "Computerprogramme urheberrechtlich als literarische Werke" zu schützen seien. § 2 iVm § 40a UrhG trägt dieser Richtlinienbestimmung Rechnung. Daher sind Vergütungen, die…
…nur im Verlustentstehungsjahr (zB 1991) Wirkung zeitigen, sondern muss auch für das Verlustvortragsjahr (zB 2003) gelten. Und zwar gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen. Auch Artikel 24 DBA-Deutschland, der die Einschränkungen des § 102 EStG 1988 für die in österreichischen Betriebstätten…
…darnach wird die primäre Verlustverwertung von Deutschland erwartet, wobei § 102 EStG 1988 gegenüber EU- und EWR-Staaten im gegebenen Zusammenhang als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen verstanden wird. Artikel 24 DBA-Deutschland beseitigt seinem Wortlaut nach allfällige Einschränkungen des § 102 EStG 1988 für die in österreichischen…
…einem Fall, in dem der Käufer anlässlich der Fassung des Gewinnverteilungsbeschlusses bereits über die Einkünfte disponiert hat) wie eine bloße "Formalität" keine entscheidende Rolle für die Einkünftezuordnung spielen. Allerdings sind in derartigen Fällen abstrakte Aussagen im EAS-Verfahren vor allem dann ohne Schutzwirkung, wenn die…
…auszugehen sein. Dies hat zur Folge, dass die Besteuerung der schweizerischen Gewinnausschüttung im Jahr 2001 - selbst wenn man die Anwendbarkeit der nicht für Drittstaaten wirkenden Niederlassungsfreiheit verneint - nicht in den Schutzbereich der für Drittstaaten geltenden Kapitalverkehrsfreiheit fällt, weil die hierfür maßgebende nationale Besteuerungsvorschrift bereits am…
…C-102/051 in der Rs A und B). Ergibt daher die Prüfung einen Verstoß gegen die - gegenüber Drittstaaten nicht geltende - Niederlassungsfreiheit, kann sich der Abgabepflichtige nicht mehr auf eine Schutzwirkung durch die Kapitalverkehrsfreiheit berufen. In seinem Urteil vom 24.5.2007, C-157/05…