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EAS 3315Eintritt einer liechtensteinischen Gesellschaft in den Schutz des österreichisch-liechtensteinischen DBA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0803-IV/4/201219.02.2013

Auf eine liechtensteinische Gesellschaft, die nach dem liechtensteinischen Steuerrecht von der Vermögens-, Erwerbs- und Ertragsteuer befreit ist (und an der keine in Liechtenstein ansässigen natürlichen Personen oder liechtensteinische Körperschaften öffentlichen Rechts beteiligt sind), findet das DBA-Liechtenstein keine Anwendung (Art. 26 DBA-Liechtenstein). Eine von…

EAS 2595Inlandsbetriebstättenverluste und Verlustvorträge im Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0188-IV/4/200519.04.2005

§ 102 Abs. 2 Z 3 letzter Satz EStG ist gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese…

EAS 1718Inländischer Tennisunterricht nach Wohnsitzverlegung in die USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 31/2-IV/4/0005.09.2000

Verlegt ein finnischer Tennistrainer nach mehrjähriger Ansässigkeit in Österreich Ende 1999 seinen Wohnsitz in die USA und wird er dort ansässig, dann schützt ihn Artikel 14 des DBA-USA vor einer Besteuerung in Österreich, wenn er in den Sommermonaten für einige Wochen nach Österreich zurückkehrt…

EAS 1838Entsendung irischer Bankbediensteter in die österreichische Zweigniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/3-IV/4/0123.04.2001

…den Auslandsniederlassungen dieses Bankunternehmens eingesetzt, dann unterliegen sie der österreichischen Steuerpflicht, wenn ihr Inlandsaufenthalt 183 Tage überschreitet. Diese Aufenthaltsbefristung schützt allerdings vor der österreichischen Steuerpflicht nur dann, wenn "die Vergütungen nicht von der inländischen Betriebstätte getragen werden" (Art. 13 Abs. 2 lit c DBA-Irland…

EAS 2524Liquidationsumwandlung einer schweizerischen Tochtergesellschaft mit Drittstaatslizenzgebühren in eine Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0258-IV/4/200430.11.2004

…einfließenden Lizenzgebühren aus Italien, Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Spanien verlieren mit der Liquidierung der schweizerischen Tochtergesellschaft den Schutz der von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Da allerdings nach der Umwandlung die ausländischen Lizenznehmer ihre Zahlungen an eine in Österreich ansässige Gesellschaft leisten, sind fortan die Quellensteuerentlastungen…

EAS 2952Umgehung der Quellenentlastungssperre bei ausländischen Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0891-IV/4/200828.03.2008

…Empfänger der Vergütung (hier: der ausländischen Holdinggesellschaft) steuerlich nicht zuzurechnen sind, dann trifft den Vergütungsschuldner ungeachtet des Umstandes einer vorhergehenden Steuerrückzahlung durch das Finanzamt BEO das Haftungsrisiko; denn die Schutzwirkung des § 3 Abs. 2 DBA-EVO soll nur dem gutgläubigen Vergütungsschuldner zu Gute kommen. Ob…

EAS 1669Vermeidung einer inländischen Betriebstätte für ein schweizerisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 303/1-IV/4/0029.06.2000

…3 lit. a des DBA-Ö/Schweiz keine Betriebstätte dar. Auch wenn die zitierte DBA-Bestimmung davon spricht, dass nur eine ausschließliche Nutzung für Auslieferungszwecke vor der Einstufung als Betriebstätte schützt, würde ein Hinzutreten weiterer Hilfstätigkeiten solange nicht zur Betriebstättenqualifizierung führen, als die Gesamttätigkeit der…

EAS 128DBA-Änderung bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/51/1-IV/4/9216.06.1992

…1.1.1993 steuerliche Wirksamkeit erlangen. Dies hätte zur Folge, dass ab 1.1.1993 die bisherige Schutzwirkung des Abkommens entfällt und das innerstaatliche Recht unbeeinflusst vom Abkommensrecht wirksam wird. Hat eine österreichische Gesellschaft, die nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr eine von der Abkommensrevision…

EAS 104Italienisch-amerikanische Kreditgewährung durch eine österreichische Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/36/1-IV/4/9216.03.1992

…Betriebstätte unterhält, nicht auf das zwischen Österreich und den USA für die Ansässigen dieser beiden Staaten abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen berufen kann, will die zitierte Abkommensbestimmung US-Gesellschaften vor einer exterritorialen Besteuerung in Österreich schützen (also vor einer Besteuerung, die von manchen Staaten vorgenommen wird, wenn eine…

EAS 542Anwendung der 25%-Klausel auf Gewinnausschüttungen einer österreichischen Bank an die US-Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/77/1-IV/4/9414.12.1994

…Rohgewinnes der zahlenden Körperschaft aus Zinsen und Dividenden bezogen werden, die nicht von ihren eigenen Tochtergesellschaften stammen." Durch diese Bestimmung wollten sich die Vertragstaaten offensichtlich davor schützen, dass Tochtergesellschaften nicht zu dem Zweck missbraucht werden, Dividenden und Zinsen unter Umgehung einer sonst tatsächlich oder potentiell…

EAS 905Bezug von Softwareprodukten von der niederländischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/7-IV/4/9603.07.1996

…Erlaubnis entrichtet wird, das Produkt im Rahmen des Geschäftsbetriebes in einer Weise zu nutzen, die - ohne diese Erlaubnis - einen Eingriff in Schutzrechte des Urhebers der Software darstellen würde. Wird daher beispielsweise Computersoftware von der Muttergesellschaft überlassen, damit die Tochtergesellschaft daraus Verkaufskopien herstellt, dann wird nach…

EAS 1591Wohnsitzverlegung einer Stiftungsbegünstigten nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 779/1-IV/4/9924.01.2000

…dann ist ein derartiger Fall nach Auffassung des BM für Finanzen geradezu Musterbeispiel dafür, daß Einkünfte der vom Schutz des österreichisch-deutschen DBA erfaßten österreichischen Stiftung nicht fiktiv als Einkünfte der Stiftungsbegünstigten erfaßt werden. Sollte im Anschluß an die Verehelichung der Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegt…

EAS 1857Inländische Opernproduktion in Kooperation mit einer deutschen Festspiel-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 572/1-IV/4/0107.06.2001

…sondern es werden die in Drittstaaten ansässigen Künstler besteuert; gegen die Haftungsinanspruchnahme des Vereins bietet das Doppelbesteuerungsabkommen keinen Schutz. Die in Drittstaaten ansässigen Künstler können sich ihrerseits ebenfalls nicht auf das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen berufen, weil die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen hiefür (nämlich unbeschränkte Steuerpflicht in zumindest…

EAS 3408Digitale Produkte und Dienstleistungen im KFZ-Handel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0243-IV/8/201803.09.2018

…der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. Beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 Abs…

EAS 3393Quellensteuer bei Software-Erwerb aus Serbien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0361-IV/8/201703.10.2017

…1991, 90/13/0274). Allerdings besagt Art. 1 Abs. 1 der EU-Richtlinie 2009/24/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen, dass seitens der Mitgliedstaaten "Computerprogramme urheberrechtlich als literarische Werke" zu schützen seien. § 2 iVm § 40a UrhG trägt dieser Richtlinienbestimmung Rechnung. Daher sind Vergütungen, die…

EAS 2309Schicksal österreichischer Verluste nach Umgründung einer inländischen Tochter-GmbH einer deutschen Mutter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/78-IV/4/0330.06.2003

…nur im Verlustentstehungsjahr (zB 1991) Wirkung zeitigen, sondern muss auch für das Verlustvortragsjahr (zB 2003) gelten. Und zwar gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen. Auch Artikel 24 DBA-Deutschland, der die Einschränkungen des § 102 EStG 1988 für die in österreichischen Betriebstätten…

EAS 2303Schicksal des österreichischen Verlustvortrages bei Mehrfachumgründung und deutscher Teilwertabschreibung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/22-IV/4/0330.06.2003

…darnach wird die primäre Verlustverwertung von Deutschland erwartet, wobei § 102 EStG 1988 gegenüber EU- und EWR-Staaten im gegebenen Zusammenhang als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen verstanden wird. Artikel 24 DBA-Deutschland beseitigt seinem Wortlaut nach allfällige Einschränkungen des § 102 EStG 1988 für die in österreichischen…

EAS 2945Aktienverkauf cum Dividende am Tag vor dem Gewinnausschüttungsbeschluss
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0478-IV/4/200822.02.2008

…einem Fall, in dem der Käufer anlässlich der Fassung des Gewinnverteilungsbeschlusses bereits über die Einkünfte disponiert hat) wie eine bloße "Formalität" keine entscheidende Rolle für die Einkünftezuordnung spielen. Allerdings sind in derartigen Fällen abstrakte Aussagen im EAS-Verfahren vor allem dann ohne Schutzwirkung, wenn die…

EAS 2880Schweizerische Beteiligungserträge und Kapitalverkehrsfreiheit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0971-IV/4/200704.09.2007

…auszugehen sein. Dies hat zur Folge, dass die Besteuerung der schweizerischen Gewinnausschüttung im Jahr 2001 - selbst wenn man die Anwendbarkeit der nicht für Drittstaaten wirkenden Niederlassungsfreiheit verneint - nicht in den Schutzbereich der für Drittstaaten geltenden Kapitalverkehrsfreiheit fällt, weil die hierfür maßgebende nationale Besteuerungsvorschrift bereits am…

EAS 2875Schweizerische Beteiligungserträge und Kapitalverkehrsfreiheit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0971-IV/4/200704.09.2007

…C-102/051 in der Rs A und B). Ergibt daher die Prüfung einen Verstoß gegen die - gegenüber Drittstaaten nicht geltende - Niederlassungsfreiheit, kann sich der Abgabepflichtige nicht mehr auf eine Schutzwirkung durch die Kapitalverkehrsfreiheit berufen. In seinem Urteil vom 24.5.2007, C-157/05…