Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1718
Inländischer Tennisunterricht nach Wohnsitzverlegung in die USA
geltende FassungEAS-AuskunftO 31/2-IV/4/00vom 05.09.2000
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein finnischer Tennistrainer nach mehrjähriger Ansässigkeit in Österreich Ende 1999 seinen Wohnsitz in die USA und wird er dort ansässig, dann schützt ihn Artikel 14 des DBA-USA vor einer Besteuerung in Österreich, wenn er in den Sommermonaten für einige Wochen nach Österreich zurückkehrt, um hier im Rahmen eines Jugend-Tenniscamps auf einer inländischen Vereinsanlage Tennisunterricht zu erteilen und bei der Jugendbetreuung mitzuwirken. Werden ihm zu diesem Zweck von dem inländischen Tennisclub für die genannten Zeiten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, dann begründen diese keine zur inländischen Besteuerung führende "feste Einrichtung" im Sinn von Artikel 14 DBA-USA; dies wäre erst dann der Fall, wenn diese Räumlichkeiten ihm dauerhaft (durchgehend für zumindest 6 Monate) überlassen werden.
05. September 2000
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 14 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- O 31/2-IV/4/00
- Stammnummer
- 2383
- Gültig
- 05.09.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF