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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1718

Inländischer Tennisunterricht nach Wohnsitzverlegung in die USA

geltende FassungEAS-AuskunftO 31/2-IV/4/00vom 05.09.2000

Wortlaut laut Findok

Verlegt ein finnischer Tennistrainer nach mehrjähriger Ansässigkeit in Österreich Ende 1999 seinen Wohnsitz in die USA und wird er dort ansässig, dann schützt ihn Artikel 14 des DBA-USA vor einer Besteuerung in Österreich, wenn er in den Sommermonaten für einige Wochen nach Österreich zurückkehrt, um hier im Rahmen eines Jugend-Tenniscamps auf einer inländischen Vereinsanlage Tennisunterricht zu erteilen und bei der Jugendbetreuung mitzuwirken. Werden ihm zu diesem Zweck von dem inländischen Tennisclub für die genannten Zeiten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, dann begründen diese keine zur inländischen Besteuerung führende "feste Einrichtung" im Sinn von Artikel 14 DBA-USA; dies wäre erst dann der Fall, wenn diese Räumlichkeiten ihm dauerhaft (durchgehend für zumindest 6 Monate) überlassen werden. 05. September 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

feste EinrichtungBetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
O 31/2-IV/4/00
Stammnummer
2383
Gültig
05.09.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF