…den Geschäftsführer erbringt, dann deutet viel darauf hin, dass im Zuge einer genaueren Sachverhaltsanalyse durch das zuständige österreichische Finanzamt im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis zur österreichischen Gesellschaft angenommen wird. 22. Juni 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Eine Beantwortung der gestellten Fragen erfordert eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten kauft eine ungarische Tochtergesellschaft Kosmetika in Luxemburg ein, transportiert diese dann von Ungarn nach Österreich…
…nbsp; Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise (§§ 21 ff BAO) nicht nur für nationale sondern auch für internationale Sachverhalte. Soll daher einem Kunden in einem Drittstaat von einer österreichischen Bank ein Kredit eingeräumt werden, und geschieht dies formell in der Weise…
Das BM für Finanzen bedauert, mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll eine österreichische Gesellschaft, die als bloße…
Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein in Monaco lebender Gesellschafter…
Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten möchte eine englisch-französische Unternehmensgruppe in…
Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein Vorstandsdirektor für eine österreichische…
…10.1987, 85/13/0016). Umso weniger kann eine Ausgleichsfähigkeit zwischen einer Besteuerung des Ertrages einerseits und des Vermögens andererseits gesehen werden. Dass grenzüberschreitende Sachverhalte in Europa einer anderen Gesamtsteuerbelastung ausgesetzt sind wie rein innerstaatliche, wird solange hinzunehmen sein, als es kein harmonisiertes Steuerrecht gibt…
…EU-Mitgliedstaaten die Kapitalverkehrsfreiheit auch gegenüber Drittstaaten, sonach auch gegenüber der Schweiz, zu beachten ist, doch gilt dies nur für Sachverhalte, die im EU-Raum nicht primär bereits durch die Niederlassungsfreiheit geschützt sind (siehe EuGH v. 10.5.2007, C-492/04 in der Rs…
…loan"). Es soll weiters erwirkt werden, dass die von der GesmbH aus Portugal bezogenen Zinsen durch Refinanzierungszinsen in gleicher Höhe zu keiner österreichischen Körperschaftsteuerleistung führen. Das Gesamtbild des zu beurteilenden Sachverhaltes lässt vermuten, dass die Kreditdurchleitung durch die österreichische GesmbH dazu dient, den ausländischen Investoren…
…und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel im Einzelfall für die Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten Sachverhaltes benötigt werden, muss im allgemeinen von der zuständigen…
…ausländische Patentverwertungs- und Handelsgesellschaft in Österreich eine Betriebstätte begründet wird, eine reine Sachverhaltsfrage, die nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS entschieden werden kann. Bei der erforderlichen näheren Durchleuchtung des Sachverhaltes wird eine Rolle spielen, ob der betreffende Drittstaat ein Steueroasengebiet ist oder nicht…
…werden. Denn Gestaltungen dieser Art, die offensichtlich auf Doppelnichtbesteuerung ausgerichtet sind, bedürfen einer sorgfältigen Durchleuchtung des maßgebenden Sachverhaltes auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und damit Erhebungen, die nicht auf der Ebene des Ministeriums angestellt werden können. 05. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Dies gilt auch dann, wenn die Beteiligung der Muttergesellschaft an der Holding mittelbar über eine Personengesellschaft gehalten wird (vgl. EAS 3234), denn derart gelagerte Sachverhalte werden ebenfalls als missbrauchsunverdächtig erachtet. Es gelten analog die in der MTR-VO genannten Dokumentationsvorschriften. Abhängig davon, ob die Holdinggesellschaft…
…card holder" vorübergehend zu der US-Konzerngesellschaft entsandt wurde und der im Jahr 2006 die USA wieder verlassen hat und nach kurzer Arbeitsleistung für eine britische Konzerngesellschaft wieder in den österreichischen Konzernbereich zurückgekehrt ist, bedarf es einer näheren Durchleuchtung des Sachverhaltes, um feststellen zu können…
… 10 Abs. 4 KStG 1988 zu einem Verlust der internationalen Schachtelbefreiung für Gewinnausschüttungen einer Hongkong-Gesellschaft führt, erfordert eingehende Sachverhaltswürdigungen, die nicht in dem auf Rechtsauskünfte eingerichteten EAS-Verfahren vom BM für Finanzen vorgenommen werden können. Die Rechtslage, wie bei einer Auslandstochtergesellschaft mit Einkünftemix (Immobilienvermietung…
…betrachtet keine Betriebstätte begründen, dann muss damit gerechnet werden, dass sich die Finanzbehörde in ihrer Sachverhaltsbeurteilung nicht von dem bloß äußeren Erscheinungsbild, sondern vom wahren wirtschaftlichen Gehalt der Gesamtgestaltung leiten lassen wird. Folgende Aspekte werden hiebei eine Rolle spielen: der Umstand, dass der Handelsvertreter nur…
…dann ist zunächst abzuklären, ob dieser Gestaltung für steuerliche Belange gefolgt werden kann. Bei der Sachverhaltserhebung wird es vor allem darauf ankommen festzustellen, ob und gegebenenfalls welche Funktionen die ungarische GmbH tatsächlich erfüllt und ob die Geschäftsleitung der ungarischen GmbH möglicherweise in Österreich gelegen ist…
…eine Bestätigung des deutschen Finanzamtes verlangt, dass auch auf deutscher Seite keine Verlustverwertung betreffend diesen Verlust 1996 erfolgt ist oder erfolgen wird. Der in der vorliegenden EAS beschriebene Sachverhalt bietet allerdings keine Erklärung für das Verlangen des österreichischen Finanzamtes, es solle eine deutsche Bestätigung darüber…