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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 317

Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt

geltende FassungEAS-AuskunftW 2251/1/2-IV/4/93vom 18.10.1993

Wortlaut laut Findok

  Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten möchte eine englisch-französische Unternehmensgruppe in Österreich eine GesmbH errichten, die ihre sämtlichen geschäftlichen Aktivitäten (Einkauf, Verkauf, Vermittlung) im Ausland abwickelt und deren Geschäftsleitung in einem nicht näher genannten ausländischen Staat gelegen sein soll, die aber gleichzeitig im Ausland keine Betriebstätte unterhält. Eine derartige Gestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 18. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

wirtschaftliche Betrachtungsweise

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
W 2251/1/2-IV/4/93
Stammnummer
18005
Gültig
18.10.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF