Findok · EAS-Auskünfte
EAS 317
Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskunftW 2251/1/2-IV/4/93vom 18.10.1993
Wortlaut laut Findok
Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen,
dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung
des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des
EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den
geschilderten Fakten möchte eine englisch-französische
Unternehmensgruppe in Österreich eine GesmbH errichten, die ihre
sämtlichen geschäftlichen Aktivitäten (Einkauf, Verkauf,
Vermittlung) im Ausland abwickelt und deren Geschäftsleitung in einem nicht
näher genannten ausländischen Staat gelegen sein soll, die aber
gleichzeitig im Ausland keine Betriebstätte unterhält. Eine derartige
Gestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer genaueren
Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen
Betrachtungsweise.
18. Oktober
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 2251/1/2-IV/4/93
- Stammnummer
- 18005
- Gültig
- 18.10.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF