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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 294

Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt

geltende FassungEAS-AuskunftG 2083/3/1-IV/4/93vom 24.08.1993

Wortlaut laut Findok

  Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein in Monaco lebender Gesellschafter einer österreichischen Kapitalgesellschaft seine Beteiligung zum Nominalwert an eine holländische Gesellschaft veräußern, wobei bereits der Einheitswertanteil der Beteiligung das 16fache des Kaufpreises beträgt. Eine derartige Geschäftsgestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 24. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BeteiligungsveräußerungVeräußerung von BeteiligungenAnteilsveräußerungwirtschaftliche Betrachtungsweise

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 2083/3/1-IV/4/93
Stammnummer
18029
Gültig
24.08.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF