Findok · EAS-Auskünfte
EAS 294
Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskunftG 2083/3/1-IV/4/93vom 24.08.1993
Wortlaut laut Findok
Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen,
dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung
des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des
EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den
geschilderten Fakten soll ein in Monaco lebender Gesellschafter einer
österreichischen Kapitalgesellschaft seine Beteiligung zum Nominalwert an
eine holländische Gesellschaft veräußern, wobei bereits der
Einheitswertanteil der Beteiligung das 16fache des Kaufpreises beträgt.
Eine derartige Geschäftsgestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf
daher einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der
wirtschaftlichen Betrachtungsweise.
24. August
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 21 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
BeteiligungsveräußerungVeräußerung von BeteiligungenAnteilsveräußerungwirtschaftliche Betrachtungsweise
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 2083/3/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18029
- Gültig
- 24.08.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF