Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2620
Grenzen einer EAS-Auskunftserteilungsmöglichkeit
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0363-IV/4/2005vom 22.06.2005
Wortlaut laut Findok
Das EAS-Auskunftssystem ist primär
auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichtet, die bei einem klar
umrissenen Sachverhaltsbild im internationalen Kontext auftreten können. Es
wäre eine Überforderung dieses Systems, eine Auseinandersetzung mit
Rechtsfragen bei Sachverhaltsgestaltungen zu verlangen, die bereits erkennen
lassen, dass sie vermutlich einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht Stand
halten werden.
Denn übernimmt jemand die Geschäftsführung
einer österreichischen GmbH, dann wird üblicherweise eine vertragliche
Vereinbarung zwischen ihm und der österreichischen GmbH eingegangen. Ist es
aber so, dass der Geschäftsführer bei der österreichischen
Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft (in deren Auftrag) zum
Einsatz kommt, und zwar auf Grund eines Arbeitsvertrages, den er mit einer
dritten Gesellschaft abgeschlossen hat, wobei die Kosten an die erwähnte
deutsche Muttergesellschaft weiterbelastet werden und die österreichsche
Tochtergesellschaft Sachleistungen (PKW-Überlassung) an den
Geschäftsführer erbringt, dann deutet viel darauf hin, dass im Zuge
einer genaueren Sachverhaltsanalyse durch das zuständige
österreichische Finanzamt im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise
ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis zur österreichischen
Gesellschaft angenommen wird.
22.
Juni 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 21 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0363-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24897
- Gültig
- 22.06.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF