…Unternehmensgegenstand der ausländischen Betriebstätte in Finanzdienstleistungen (insb. Investitionen in ausländischen Gesellschaften und im Handel mit Anteilen an diesen ausländischen Gesellschaften) und werden diese Aktivitäten tatsächlich durch Mitarbeiter der ausländischen Niederlassung auf dem Gebiet des ausländischen Staates eigenständig ausgeübt, so werden die zum Funktionsbereich der Betriebstätte…
Wird ein Österreicher mit inländischem Wohnsitz von seinem deutschen Arbeitgeber, einer deutschen GmbH, damit betraut, in Osteuropa Aufträge für Arbeiten im Servicebereich, in der Maschinenwartung und für die Adaptierung von Produktionsstraßen in der Automobilindustrie zu akquirieren, wobei der deutschen GmbH in Österreich kein Büro zur…
…Gesellschaft in einer Weise aufrecht bleibt, dass die Auslandstätigkeit als im inländischen Firmeninteresse gelegene Fortbildungsaktivität aufzufassen ist, dann bleibt der Dienstnehmer mit den "Differenzbeträgen" weiterhin in Österreich steuerpflichtig. Die Steuerpflicht gründet sich bei Wohnsitzaufgabe im Inland auf den Verwertungstatbestand des § 98 Z 4 EStG 1988…
Grundlegende Aussagen über die bei internationalen Konzernversetzungen maßgebenden Gegebenheiten enthalten zB EAS 929 oder EAS 1314. Es ergibt sich daraus, dass von Parteienseite zunächst Klarheit darüber hergestellt werden muss, welche der drei maßgebenden Gestaltungsformen gewählt worden ist (Vertragsverhältnis zur Entsendungsgesellschaft durch den Mitarbeiter oder Arbeitskräftegestellung…
…sondern Österreich der Ansässigkeitsstaat sein, dann müssten die auf Drittstaatstätigkeiten entfallenden Bezüge der Besteuerung in Österreich zugeführt werden, weil die mit den Drittstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen auf Grund der darin enthaltenen "183-Tage-Klauseln" diesen Staaten daran keine Besteuerungsrechte zuteilen. Bundesministerium für Finanzen, 17. Dezember 2009
Der geschilderte Sachverhalt entspricht fast vollständig jenem, der EAS 829 zugrunde liegt, so dass die dort getroffenen Feststellungen mutatis mutandis auch im gegenständlichen Fall anwendbar sind. 22. Feber 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… Hat ein deutscher Staatsbürger in Liechtenstein gemeinsam mit zwei anderen Partnern eine Produktionsgesellschaft aufgebaut, die ihre Produkte über eine ihm gehörende liechtensteinische Vertriebsgesellschaft mit österreichischer Tochtergesellschaft vertreibt, und verfügt er über Mietwohnungen in Liechtenstein und Österreich sowie über ein Haus auf Ibiza dann tritt infolge…
…wenn seitens der schweizerischen Gesellschaft eingewendet würde, die irische Domizilgesellschaft sei es gewesen, die das österreichische Fulfilmenthaus mit der Ausführung der Versandhandelsleistungen in ihrem Namen betraut habe. Wenn dieser formale Umweg über eine unbesteuerte irische Domizilgesellschaft nur dazu dient, über die in der wirtschaftlichen Realität…
…der "Remittance-Klausel" des Art. 3 Abs. 2 dieses Abkommens das Besteuerungsrecht hinsichtlich eines eingetretenen Wertzuwachses nur bedingt verloren gehe. Mit dem AbgÄG 2015 erfolgte jedoch eine Änderung des Konzepts der Wegzugsbesteuerung, sodass der Wegzugsbesteuerungstatbestand nunmehr nicht erst bei einem "Verlust", sondern bereits bei einer …
Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…
…bedient. Dies bedingt, dass die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten und der übrigen Infrastruktur an den entsandten Mitarbeiter fremdüblich von der schweizerischen Konzerngesellschaft abgegolten wird. Die schweizerische Gesellschaft tritt mit ihrer nach § 29 BAO begründeten Betriebstätte wohl nach inländischem Recht in die beschränkte inländische Körperschaftsteuerpflicht ein, doch…
…Ein Beweisauftrag der genannten Art hätte beispielsweise dann keine Relevanz für das österreichische Besteuerungsverfahren, wenn er im Zusammenhang mit der internationalen Gewinnaufteilung gestellt wird und beabsichtigt sein sollte, zweifelsfrei der schweizerischen Gesellschaft zuzuordnende Gewinnteile im Falle der steuerlichen Nichterfassung in der Schweiz der österreichischen Gesellschaft…
…verloren ginge. Es ist wohl richtig, dass eine steuerliche Erfassung der im ausländischen KG-Anteil enthaltenen stillen Reserven durch Artikel 13 Abs. 3 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland unzulässig ist, während nach Artikel 13 Abs. 5 das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven, die…
…schädliche Passiveinkünfte dienen, wenn sonach im Umweg über die Schweiz unzureichend besteuerte schädliche Passiveinkünfte steuerfrei nach Österreich hereingeholt werden sollten, wäre eine andere Betrachtung geboten. Aber auch ein anderer Aspekt wird bei dem geschilderten Sachverhaltsbild mit zu berücksichtigen sein, und zwar insbesondere dann, wenn es…
…steuerlichen Erfassung in den Oststaaten auszuscheiden sind, hängt davon ab, ob die 183-Tage-Klauseln in den mit den jeweiligen Oststaaten abgeschlossenen DBAs wirksam werden oder nicht. Überschreiten die Dienstreiseaufenthalte in den einzelnen Staaten nicht die jeweils maßgebenden Fristen, dann werden die Klauseln im Allgemeinen…
Werden die Verrechnungspreise, die eine österreichische Kapitalgesellschaft ihren in Deutschland, England und Spanien errichteten verbundenen Unternehmen für erbrachte Leistungen in Rechnung stellt, in einem dieser Staaten als nicht fremdverhaltenskonform berichtigt, dann ist auf österreichischer Seite zunächst von Parteienseite festzustellen, ob diese Berichtigung zur Recht erfolgt…
…15-Monate-Baustelle in Rumänien entsandt, dann muss Deutschland die auf die Entsendungszeit entfallenden Bezüge gemäß Art. 9 i.V. mit Art. 13 Abs. 1 DBA-Ö/D von der Besteuerung freistellen. Gemäß dem DBA-Ö/RO ist Rumänien berechtigt, die betreffenden Bezüge in jenem…
…nbsp; Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise (§§ 21 ff BAO) nicht nur für nationale sondern auch für internationale Sachverhalte. Soll daher einem Kunden in einem Drittstaat von einer österreichischen Bank ein Kredit eingeräumt werden, und geschieht dies formell in der Weise…
…Vermögenstransaktion leisten muss, nicht ein Widerruf der seinerzeitigen Schenkung und nunmehr eine neuerliche Schenkung an den Trust verbirgt. Es wird um Verständnis gebeten, dass der vorstehend stark vereinfacht dargestellte Sachverhalt nicht nur aus schenkungssteuerlicher Sicht, sondern auch aus einkommensteuerlicher Sicht eine Fülle von Fragen aufwirft…
…erlitten, die nach österreichischem Recht nicht von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind (keine Liebhabereiverluste), dann kann die steuerwirksame Berücksichtigung dieser Verluste nicht mit der Begründung verweigert werden, dass sich das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH nur mit betrieblichen Auslandsverlusten befasst hat; denn dies ist ausschließlich darauf zurückzuführen…