Kehrt ein nach Südamerika ausgewanderter Österreicher, der dort für eine schweizerische Firma tätig ist, wieder nach Österreich zurück und begründet er in diesem Zusammenhang im November 1994 einen inländischen Wohnsitz, so tritt er hiedurch in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen…
Ein Aktienoptionsrecht wird vom Arbeitgeber regelmäßig nicht gewährt, um dadurch in der Vergangenheit erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (EAS 2041 und BFH 24.01.2001, BStBl II 2001, 509 sowie im Ergebnis auch Z 12.13 zweiter Satz…
Erhält ein österreichischer Mitarbeiter einer US-Kapitalgesellschaft nach Rückkehr nach Österreich eine vertraglich vereinbarte Pensionsleistung, dann ist zunächst zu prüfen, ob diese Pensionsleistung: vom US-Arbeitgeber von einer US-Pensionskasse von einer US-Versicherungseinrichtung uÄ geleistet wird. Stammt die US-Pension vom US-Arbeitgeber selbst…
…künftig für eine ausländische Konzerngesellschaft tätig werden soll (mit der er allerdings zu diesem Zweck einen gesonderten Dienstvertrag abschließt) und geht die inländische Gesellschaft in ihrem Vertrag neben der Einräumung einer Rückkehroption die Verpflichtung zur Leistung von Differenzzahlungen zu den Bezügen der ausländischen Gesellschaft ein…
Hat ein Dienstnehmer einer portugiesischen Gesellschaft im Jahr 2005 sein Dienstverhältnis schuldhaft vorzeitig beendet und wird ihm nach seiner Rückkehr nach Österreich im Jahr 2008 durch Gerichtsurteil eine Schadenersatzleistung gegenüber seinem ehemaligen portugiesischen Arbeitgeber auferlegt, so ist vorweg nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu prüfen, ob…
In- und Auslandseinkünfte sind gemäß § 1 EStG 1988 stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Erhält daher ein schwedischer Vorstandsdirektor nach seiner Rückkehr nach Österreich schwedische Pensionen in der Größenordnung von rd. 1,4 Mio. ATS, dann muss der Umstand, dass nach schwedischem Recht Teile der…
Wird für einen Dienstnehmer im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung die Normalarbeitszeit von 38 Stunden auf 19 Stunden herabgesetzt und werden die in der dreijährigen Einarbeitungsphase erarbeiteten Zeitguthaben anlässlich einer Entsendung nach Rumänien "verdient" und sodann nach Rückkehr in der dreijährigen Freistellungsphase in Österreich verbraucht, dann ist…
…für einen österreichischen Grenzgänger die Grenzgängereigenschaft verloren geht, wenn dieser Zweitwohnsitz auch tatsächlich benützt wird und wenn daher dadurch das für die Grenzgängereigenschaft maßgebende Erfordernis der arbeitstäglichen Rückkehr an den österreichischen Wohnsitz nicht mehr regelmäßig erfüllt wird. Da hiedurch aber der österreichische Besteuerungsanspruch für die…
…Zone liegt, ist die Grenzgängereigenschaft zu bejahen und folglich das Besteuerungsrecht durch das Abkommen Deutschland zugeteilt (vorausgesetzt, dass auch die anderen Grenzgängererfordernisse, wie insbesondere die arbeitstägliche Rückkehr zum deutschen Wohnsitz und die Arbeitsausübung in einer österreichischen Grenzzone von 30 km, erfüllt sind; EAS 2876). Wohnt…
…wenn diese nach dänischem Recht steuerfreien, in Österreich aber besteuerten Arbeitgeberbeiträge in die spätere Pension einfließen und sodann bei Eintritt in den Ruhestand und nach Rückkehr nach Dänemark nochmals der dänischen Besteuerung unterliegen. Im vorliegenden Fall, in dem es um eine zeitlich eher kurz begrenzte…
…an "ihren Wohnsitz" zurückkehrt. Geht man daher vom reinen Wortlaut aus, würde eine Rückkehr an einen österreichischen Zweitwohnsitz selbst dann schädlich sein, wenn dieser Zweitwohnsitz ebenfalls in der österreichischen Grenzzone liegt. Allerdings kann man nicht beim reinen Wortlaut stehen bleiben, wenn dieser zu einem nicht…
…von der maltesischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung solange noch als Bestätigung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in Malta anerkannt wird, als nach den gegebenen Umständen noch mit einer Rückkehr an diesen Lebensmittelpunkt in einer absehbaren Zeit gerechnet werden kann. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Sachverhaltsbeurteilung…
…liegt, ist die Grenzgängereigenschaft zu bejahen und folglich das Besteuerungsrecht durch das Abkommen Deutschland zugeteilt (vorausgesetzt, dass auch die anderen Grenzgängererfordernisse, wie insbesondere die arbeitstägliche Rückkehr zum deutschen Wohnsitz und die Arbeitsausübung in einer österreichischen Grenzzone von 30 km, erfüllt sind). Bundesministerium für Finanzen, 23…
…Untermietzimmer) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum italienischen Wohnsitz statt, dann wäre es denkbar, dass sich Österreich einer von der italienischen Steuerverwaltung vorgenommenen Grenzgängereinstufung anschließen könnte. Die bloße "Möglichkeit" einer täglichen Rückkehr zum Wohnsitz wäre aber für die Grenzgängerqualifikation nicht ausreichend…
…hat. Werden Bezugsteile, die nachweisbar auf die in Brasilien ausgeübte Tätigkeit entfallen und an denen daher Brasilien das Besteuerungsrecht zusteht, erst nach Rückkehr nach Österreich vom österreichischen Arbeitgeber ausgezahlt, so geht hiedurch die DBA-Steuerbefreiung nicht verloren. Wäre der Fall so zu sehen, dass für…
…Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (zB ein Untermietzimmer) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird die Grenzgängereigenschaft zu bejahen sein. 12. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…dass er das in Art. 15 Abs. 4 genannte Erfordernis der arbeitstäglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz erfüllt; nimmt in derartigen Fällen die Schweiz das volle Besteuerungsrecht in Anspruch, dann ist dies ein weiteres wesentliches Indiz für das Fehlen der "Grenzgängereigenschaft". Zu beachten ist aber folgendes…
…wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (z.B. ein Untermietzimmer, Räumlichkeiten in einem Personalheim) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird die Grenzgängereigenschaft zu bejahen sein. Im Fall der EAS 839 ging es um einen 70 km von…
…ab jeder Einreise stets neu beginnenden 12-Monatszeitraumes abgestellt. Wenn daher ein Unternehmensmitarbeiter monatliche Familienheimflüge durchführt, dann beginnt mit jeder Rückkehr in den Entsendungsstaat ein neuer 12-Monatszeitraum zu laufen. In jedem dieser sich überlappenden 12-Monatszeiträumen ist dann der 183-Tage-Test gesondert vorzunehmen. …
…es auch mit der bloßen Kostenweiterbelastung nach Ungarn sein Bewenden haben. Da das DBA-Ungarn keine Grenzgängerklausel enthält, richtet sich das Besteuerungsrecht an den Bezügen des nach Ungarn entsandten Mitarbeiters trotz täglicher Rückkehr an den inländischen Wohnsitz nach dem Tätigkeitsortprinzip des Art. 15 DBA-Ungarn…