Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1141
Zweitwohnsitzbegründung durch einen inländischen Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskunftB 13/15-IV/4/97vom 29.09.1997
Wortlaut laut Findok
Es ist wohl richtig, dass mit der
Begründung eines liechtensteinischen Zweitwohnsitzes für einen
österreichischen Grenzgänger die Grenzgängereigenschaft verloren
geht, wenn dieser Zweitwohnsitz auch tatsächlich benützt wird und wenn
daher dadurch das für die Grenzgängereigenschaft maßgebende
Erfordernis der arbeitstäglichen Rückkehr an den österreichischen
Wohnsitz nicht mehr regelmäßig erfüllt wird. Da hiedurch aber
der österreichische Besteuerungsanspruch für die liechtensteinischen
Arbeitslöhne verloren geht, werden vorsorglich ausreichende
Beweisunterlagen über die tatsächliche Nutzung dieses
liechtensteinischen Zweitwohnsitzes anzuraten sein.
29.
September 1997 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 13/15-IV/4/97
- Stammnummer
- 14440
- Gültig
- 29.09.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF