Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2753
Dienstnehmerauslandsentsendung im Zusammenhang mit Altersteilzeit
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0399-IV/4/2006vom 19.07.2006
Wortlaut laut Findok
Wird für einen Dienstnehmer im
Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung die Normalarbeitszeit von 38 Stunden auf
19 Stunden herabgesetzt und werden die in der dreijährigen
Einarbeitungsphase erarbeiteten Zeitguthaben anlässlich einer Entsendung
nach Rumänien "verdient" und sodann nach Rückkehr in der
dreijährigen Freistellungsphase in Österreich verbraucht, dann ist
davon auszugehen, dass die in der Freistellungsphase in Österreich
ausbezahlten Bezüge noch nachträglich kausal die in Rumänien
ausgeübte Arbeit abgelten.
Nach Artikel 15 Abs. 1 des DBA-Rumänien steht
Rumänien das Besteuerungsrecht an sämtlichen Vergütungen zu, die
auf eine in Rumänien ausgeübte Arbeit entfallen. Das Besteuerungsrecht
Rumäniens besteht hierbei unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt
solche Bezüge zur Auszahlung gelangen; daher sind auch nachträgliche
Bezugszahlungen bei einem in Österreich ansässigen Dienstnehmer von
der österreichischen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt)
freizustellen, wenn sie kausal auf die in Rumänien ausgeübte
Tätigkeit entfallen.
Es liegt im Ermessen des österreichischen Finanzamtes
zu entscheiden, ob in Fällen dieser Art nach Artikel 26 oder 27
DBA-Rumänien eine Verständigung mit der ausländischen
Steuerverwaltung erfolgen soll, um für eine korrespondierende steuerliche
Behandlung zu sorgen.
Bundesministerium für Finanzen, 19. Juli 2006
Normen und Schlagworte
- Art. 15 Abs. 1 DBA RO (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Rumänien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 29/2006
- Art. 26 DBA RO (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Rumänien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 29/2006
- Art. 27 DBA RO (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Rumänien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 29/2006
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0399-IV/4/2006
- Stammnummer
- 23481
- Gültig
- 19.07.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF