Bezüge, die ein Arbeitgeber bei Inanspruchnahme einer Altersteilzeitregelung in der dreijährigen Ruhephase zur Auszahlung bringt, zählen weder zu den "Ruhegehältern" noch zu den "Anderen Einkünften" im Sinn des DBA-Deutschland, sondern sind nachträgliche Vergütungen für dem Arbeitgeber in der dreijährigen Einarbeitungsphase erbrachte Arbeitsleistungen (siehe EAS…
Wird für einen Dienstnehmer im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung die Normalarbeitszeit von 38 Stunden auf 19 Stunden herabgesetzt und werden die in der dreijährigen Einarbeitungsphase erarbeiteten Zeitguthaben anlässlich einer Entsendung nach Rumänien "verdient" und sodann nach Rückkehr in der dreijährigen Freistellungsphase in Österreich verbraucht, dann ist…
…betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die im Jahr 2001 getroffene Aussage zu den erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz…
…fest, dass die Beschwerdeführerin (Bf.) die bei der Inanspruchnahme von Altersteilzeitgeld übernommenen Arbeitnehmeranteile von Beiträgen zur Sozialversicherung in die Bemessungsgrundlagen für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sowie den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zu Unrecht nicht einbezogen habe. Das Finanzamt folgte der Auffassung der Prüferin, setzte…
…Ausdrücklich hält der UFS fest, dass es an der Freiwilligkeit nicht nur beim gegenständlichen Fall (also beim Schlechtwetterentschädigungsbeitrag), sondern auch „in dem Fall des Altersteilzeitgeldes“ fehlt! „Somit können die von der Arbeitgeberin verpflichtend zu übernehmenden Arbeitnehmersozialversicherungsbeiträge keinen Arbeitslohn darstellen". Würde man der Auffassung des Finanzamtes…
…Ausdrücklich hält der UFS fest, dass es an der Freiwilligkeit nicht nur beim gegenständlichen Fall (also beim Schlechtwetterentschädigungsbeitrag), sondern auch „in dem Fall des Altersteilzeitgeldes“ fehlt! „Somit können die von der Arbeitgeberin verpflichtend zu übernehmenden Arbeitnehmersozialversicherungsbeiträge keinen Arbeitslohn darstellen". Würde man der Auffassung des Finanzamtes…
…Ausdrücklich hält der UFS fest, dass es an der Freiwilligkeit nicht nur beim gegenständlichen Fall (also beim Schlechtwetterentschädigungsbeitrag), sondern auch „in dem Fall des Altersteilzeitgeldes“ fehlt! „Somit können die von der Arbeitgeberin verpflichtend zu übernehmenden Arbeitnehmersozialversicherungsbeiträge keinen Arbeitslohn darstellen". Würde man der Auffassung des Finanzamtes…
…Ausdrücklich hält der UFS fest, dass es an der Freiwilligkeit nicht nur beim gegenständlichen Fall (also beim Schlechtwetterentschädigungsbeitrag), sondern auch „in dem Fall des Altersteilzeitgeldes“ fehlt! „Somit können die von der Arbeitgeberin verpflichtend zu übernehmenden Arbeitnehmersozialversicherungsbeiträge keinen Arbeitslohn darstellen". Würde man der Auffassung des Finanzamtes…
…Stadt vom 1. April 2009 betreffend Körperschaftsteuer 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin hatte mit ihrem Dienstnehmer DL ein am 15. Dezember 2006 beginnendes Altersteilzeitmodell vereinbart, wonach der Dienstnehmer sich verpflichtete, in der…
…dass der Dienstgeber freiwillig Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung übernommen habe. Der UFS übertrage diese Ansicht ausdrücklich auch auf Altersteilzeit, sodass dort die gesetzlich vorgesehene Übernahme des Dienstnehmeranteiles zur Sozialversicherung keinen Lohnvorteil darstellen würde. Das Finanzamt legte die Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen dem UFS zur Entscheidung…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) hatte mit ihrem Arbeitgeber eine mit 1. Oktober 2003 wirksam werdende Altersteilzeit-Vereinbarung getroffen, wonach die Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden um 60% verringert und innerhalb des Durchrechnungszeitraumes so verteilt wurde…
…seinem ehemaligen deutschen Dienstgeber, der A Maschinenfabrik GmbH, vereinbarte er am 11.02.2011 eine Altersteilzeit beginnend ab 11.03.2011 und endend mit 28.02.2015. 1. Veranlagungsjahr 2014: Am 19.08.2016 langte die online-Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2014 des Bf. beim Finanzamt …
…nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969 sowie Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr. 313/1994 steuerfrei. Durch das BudBG 2007 wurde der Katalog der steuerfreien Förderungen um das Altersteilzeitgeld gemäß § 27 des AlVG, BGBl. Nr. 609/1977, erweitert. Gemäß § 20 Abs. 2 EStG 1988…
…nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969 sowie Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr. 313/1994 steuerfrei. Durch das BudBG 2007 wurde der Katalog der steuerfreien Förderungen um das Altersteilzeitgeld gemäß § 27 des AlVG, BGBl. Nr. 609/1977, erweitert. Gemäß § 20 Abs. 2 EStG 1988…
…arbeitsmarktpolitischen Gründen gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 erweitert worden. Steuerfrei sei nun nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut auch das Altersteilzeitgeld gem. § 27 des ArblVG. Nach den Erläuternden Bemerkungen handle es sich bei dieser Gesetzesänderung um eine ausdrückliche Klarstellung. Nach dem Willen…
…2005, welches das Finanzamt als Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid wertete, führte der Bw. aus, dass das Altersteilzeitgeld nach § 3 Abs. 1 Z 3 lit a EStG als Bezüge oder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln steuerfrei seien. Dieser Zuschuss des AMS werde aus öffentlichen Mitteln bezahlt. Auch…
…den Einkommensteuerbescheid für 2005 eingebrachten Berufung begehrte der Bw., die Einkünfte aus selbständiger Arbeit um den Zuschuss für Altersteilzeit iHv insgesamt € 10.916,89 zu vermindern und die Einkünfte mit € 103.890,64 festzusetzen. Dieser Zuschuss stehe mit arbeitspolitischen Maßnahmen im Zusammenhang und…
…die Feststellung, dass die vom Arbeitgeber übernommenen Sozialversicherungsbeiträge betreffend eine Altersteilzeitvereinbarung als Vorteil aus dem Dienstverhältnis den Bruttobezug des Arbeitnehmers erhöhen würden und daher Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für diese Beträge anfalle. Weiters stellte die Prüferin für die Jahre 2012-2015 fest, dass verschiedenen…
…21 | 24,20 | 16.726,17 | 1.598,28 | 2.352,03 | 219,52 | 21.173,41 | Altersteilzeit | | | | | 115,22 | 10,75 | 125,97 | Summen | 253,21 | 24…
…Zitat der LStR 2002, RZ 48). Der vom deutschen Arbeitgeber dem österreichischen Grenzgänger gewährte Lohnausgleich in Gestalt des Aufstockungsbetrages ist somit zwar sachlich mit dem Lohnausgleich im Sinne der Altersteilzeitregelung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AIVG) vergleichbar, in Ermangelung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben zur Vereinheitlichung der Einkommensbesteuerung sind bei der…