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EAS 2915Bauplanungsleistungen für ein Bauprojekt in Bulgarien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1915-IV/4/200722.11.2007

…bulgarischen Quellensteuer unterstützt. Der Umstand, dass Bulgarien eine Brutto-Bauabzugssteuer in seinem innerstaatlichen Recht vorgesehen hat, ist jedenfalls solange kein Verstoß gegen das DBA, als Bulgarien zu einer DBA-konformen Steuerentlastung (an der Quelle oder im Rückerstattungsweg) bereit ist. Bundesministerium für Finanzen, 22. November 2007

EAS 1402Griechische Abzugsbesteuerung bei Kundenzahlungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 321/1-IV/4/9904.02.1999

…Steuerfreistellung der vom griechischen Kunden geleisteten Zahlungen), sondern im Rückerstattungsweg herbeizuführen. In dieser Hinsicht kann Griechenland keine Abkommensverletzung vorgeworfen werden, es sei denn, dass das Rückerstattungsverfahren in einer Art und Weise durchgeführt wird, dass es prohibitiven Charakter annimmt. 4. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 1358Steuerentlastung bei Dividendenflüssen nach Norwegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1700/3-IV/4/9803.11.1998

…des Rückerstattungsverfahrens bei Gewinnausschüttungen an norwegische Gesellschafter in Österreich geschaffen wird, ist das neue DBA-Norwegen unmittelbar anwendbar; dieses Abkommen überlässt es der ausschüttenden österreichischen Gesellschaft entweder Steuerentlastung an der Quelle zu gewähren, oder den vollen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen und den norwegischen Gesellschafter auf den Rückerstattungsweg…

EAS 176USt-Entlastung für Mitwirkung an den Auslandshilfsprogrammen der UNIDO, IAEO und UNRWA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0503/287-IV/4/9215.10.1992

…im Sinn der zitierten Abkommensbestimmungen der Anwendung der Steuerfreistellungsmethode zur Herbeiführung der Umsatzsteuerentlastung entgegenstehen, müssen die internationalen Organisationen die ihnen vertraglich zugesicherte Steuerentlastung im Rückerstattungsweg beim Bundesministerium für Finanzen geltend machen. Österreichische Unternehmer können daher aus den zitierten Abkommensbestimmungen im Allgemeinen keinen Anspruch auf Umsatzsteuerfreiheit…

EAS 302Auslandssteueranrechnung auf die KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 844/10/1-IV/4/9315.09.1993

…Bank, aus welchen Gründen auch immer, der volle Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet der DBA-Bestimmungen vorgenommen, so steht es dem Steuerinländer frei, bei dem zuständigen Finanzamt die abkommensgemäße Steuerentlastung im Rückerstattungsweg herbeizuführen. Diesbezügliche auf § 240 Abs. 3 BAO zu stützende Rückerstattungsanträge wären bei jenem Finanzamt einzubringen, das…

EAS 353Konzerndividendenzahlungen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1665/1/1-IV/4/9303.12.1993

…nach wie vor dem ungekürzten österreichischen Kapitalertragsteuerabzug zu unterwerfen sind. Eine abkommensgemäße Steuerentlastung wird nach Erlassung der maßgebenden Durchführungsregelungen, die jedoch den vorhergehenden Abschluss des Ratifikationsverfahrens voraussetzen, im Rückerstattungsweg herbeigeführt werden können. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 411Durchführung des Änderungsabkommens zum DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1340/2/1-IV/4/9415.03.1994

…1994 vorgenommen werden, müssen daher noch nach der geltenden Rechtslage einem 22%igen KESt-Abzug unterworfen werden. Die Entlastung wird im Rückerstattungsweg auf dem Vordruck ZS-D2 geltend zu machen sein. Die Vordrucke können jedoch erst nach Inkrafttreten des Änderungsabkommens aufgelegt werden, da darin eine…

EAS 652Gewinnausschüttung an die niederländische Holdinggesellschaft einer niederländischen operativen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/88/2-IV/4/9512.06.1995

…muss dieses Prinzip einheitlich gegenüber allen derartigen Muttergesellschaften im EU-Raum angewendet werden. In Fällen, die nach der mit 1.1.1995 wirksam gewordenen Neuordnung der KESt-Entlastung für Gewinnausschüttungen an Gesellschaften in EU-Staaten einer finanzamtlichen Überwachung im Rückerstattungsweg bedürfen, wird von der in …

EAS 672Unterlassener KEST-Abzug bei einer Gewinnausschüttung an eine niederländische Zwischenholding
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 193/2/1-IV/4/9521.07.1995

… 94a Abs. 2 EStG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 im Rückerstattungsweg herbeizuführen. Denn in derartigen Fällen, soll die Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, zeitgerecht Erhebungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein Missbrauchsfall ("Treaty-shopping") vorliegt. Wurde in einem solchen Fall der…

EAS 746Gewinnausschüttung an eine deutsche Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/98/1-IV/4/9531.10.1995

… 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung von der österreichischen KESt erwirkt werden, wenn hierbei jeglicher Missbrauchsverdacht widerlegt werden kann (zB dadurch, dass nachgewiesen wird, dass hinter der deutschen Briefkastengesellschaft durchwegs operativ tätige Kapitalgesellschaften in EU-Staaten stehen). 31…

EAS 795Multinationales Musikquartett
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 17/1-IV/4/9629.01.1996

… 99 EStG; denn dieser Teil fließt nicht einem beschränkt Steuerpflichtigen zu. Wird in einem derartigen Fall dennoch ein Steuerabzug von den österreichischen Veranstaltern vorgenommen, müsste dieser im Rückerstattungsweg nach § 240 BAO wieder rückgängig gemacht werden. Eine Anrechnung solcher zu Unrecht einbehaltener Abzugsbeträge im Veranlagungsverfahren ist…

EAS 871Dividendenbezug durch eine Auslandsholding operativer EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/11-IV/4/9630.04.1996

…des § 94a Abs. 2 EStG i.V. mit der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 im Rückerstattungsweg herbeizuführen. Denn in derartigen Fällen, soll die Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, zeitgerecht Erhebungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein Missbrauchsfall ("Treaty-shopping") vorliegt. Es besteht allerdings die Möglichkeit…

EAS 897Gewinnausschüttungen an EU-Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 198/1-IV/4/9602.07.1996

…94a Abs. 2 EStG i.V. mit der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 im Rückerstattungsweg herbeizuführen. Denn in derartigen Fällen, soll die Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, zeitgerecht Erhebungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein Missbrauchsfall ("Treaty-shopping") vorliegt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine…

EAS 910Gewinnausschüttung an eine deutsche Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/1-IV/4/9615.06.1996

… 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann nach Maßgabe dieser Verordnung im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung von der österreichischen KESt erwirkt werden, wenn hierbei jeglicher Missbrauchsverdacht widerlegt werden kann (z.B. dadurch, dass nachgewiesen wird, dass hinter der deutschen Briefkastengesellschaft durchwegs operativ tätige Kapitalgesellschaften…

EAS 996Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft vor Ablauf der zweijährigen Behaltefrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/70-IV/4/9623.12.1996

… 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann nach Maßgabe dieser Verordnung im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung von der österreichischen KESt erwirkt werden, wenn hiebei jeglicher Missbrauchsverdacht widerlegt werden kann (z.B. dadurch, dass nachgewiesen wird, dass hinter der deutschen Briefkastengesellschaft durchwegs operativ tätige Kapitalgesellschaften…

EAS 1058Aus öffentlichen Mitteln geförderte Künstlerauftritte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/6-IV/4/9721.04.1997

…Mit der Schweiz akkordierte Durchführungsbestimmungen über die Handhabung dieser Bestimmung liegen nicht vor. Aus der Sicht des BM für Finanzen handelt es sich damit um eine jener Bestimmungen des Abkommens, deren rechtssicherer Vollzug derzeit nur im Rückerstattungsweg möglich ist. Es kann daher dem österreichischen Veranstalter…

EAS 1474Auslandszinsen-KESt-Verordnung und Befreiungserklärungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft09/1-IV/4/9921.06.1999

…Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen; eine abkommenskonforme Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach nicht mehr von der Bank selbst, sondern nur mehr unter Mitwirkung der Finanzverwaltung im Veranlagungs- oder Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss…

EAS 1610Gewinnausschüttung an eine deutsche GMBH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 235/1-IV/4/0013.03.2000

…der österreichischen Kapitalertragsteuer von 25% auf 15% im Rückerstattungsweg zu beantragen. Zuständig für das Rückerstattungsverfahren ist seit 1.1.2000 das Finanzamt Eisenstadt. Nach der Durchführungsverordnung BGBl. Nr. 426/1994 ist die Anwendung des Rückerstattungsverfahrens zur Herbeiführung der abkommensgemäßen Steuerentlastung in Fällen der vorliegenden Art…

EAS 1899Auslandszinsen-KESt-Verordnung und Befreiungserklärungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 56/1-IV/4/0123.07.2001

…Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen; eine abkommenskonforme Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach nicht mehr von der Bank selbst, sondern nur mehr unter Mitwirkung der Finanzverwaltung im Veranlagungs- oder Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss…

EAS 1803Dividendenbezug durch eine Auslandsholding operativer EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/0119.02.2001

…des § 94a Abs. 2 EStG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 im Rückerstattungsweg herbeizuführen. Denn in derartigen Fällen, soll die Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, zeitgerecht Erhebungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein Missbrauchsfall ("Treaty-shopping") vorliegt. Es besteht allerdings die Möglichkeit…