Findok · EAS-Auskünfte
EAS 411
Durchführung des Änderungsabkommens zum DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskunftS 1340/2/1-IV/4/94vom 15.03.1994
Wortlaut laut Findok
Das am 8. Juli 1992 unterzeichnete
Änderungsabkommen zum DBA-Deutschland sieht rückwirkend ab 1.1.1992
unter anderem eine Entlastung von der Quellenbesteuerung bei nach Deutschland
fließende Konzerndividenden auf 5% vor. Die Änderung wird (mit
rückwirkender Kraft) erst dann dem Rechtsbestand angehören, wenn sie
im Bundesgesetzblatt kundgemacht ist. Gewinnausschüttungen die im März
1994 vorgenommen werden, müssen daher noch nach der geltenden Rechtslage
einem 22%igen KESt-Abzug unterworfen werden. Die Entlastung wird im
Rückerstattungsweg auf dem Vordruck ZS-D2 geltend zu machen sein. Die
Vordrucke können jedoch erst nach Inkrafttreten des Änderungsabkommens
aufgelegt werden, da darin eine Bezugnahme auf die Publikation im
Bundesgesetzblatt erforderlich ist. Sie werden dann bei den
Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen zu beziehen sein.
Es liegt ferner bereits eine österreichische
Durchführungsverordnung unterschriftsreif vor, die ebenfalls erst nach
Veröffentlichung des Änderungsabkommens im BGBl. erlassen werden kann;
durch diese Verordnung wird für konzerninterne Dividenden unter bestimmten
Voraussetzungen eine Entlastung an der Quelle ermöglicht werden. Die
Verordnung kann indessen nicht mit rückwirkender Kraft ausgestattet werden,
so dass zur Vermeidung eines Haftungsrisikos für konzerninterne
Gewinnausschüttungen vor Ergehen der Durchführungsverordnung noch das
Rückerstattungsverfahren angewendet werden muss.
15.
März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
DividendenSteuerentlastungQuellensteuerGewinnausschüttungKapitalertragsteuerKapitalertragsteuerabzugQuellensteuerentlastungRückerstattungRückzahlungsantrag
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 1340/2/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17757
- Gültig
- 15.03.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF