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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1058

Aus öffentlichen Mitteln geförderte Künstlerauftritte

geltende FassungEAS-Auskunft04 4282/6-IV/4/97vom 21.04.1997

Wortlaut laut Findok

In der Schweiz ansässige Künstler, die in Österreich gastieren, sind gemäß Art. 17 Abs. 2 DBA-Schweiz von der Besteuerung in Österreich freizustellen, wenn ihre hiefür bezogenen Einkünfte "unmittelbar oder mittelbar überwiegend durch Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln gefördert werden". Mit der Schweiz akkordierte Durchführungsbestimmungen über die Handhabung dieser Bestimmung liegen nicht vor. Aus der Sicht des BM für Finanzen handelt es sich damit um eine jener Bestimmungen des Abkommens, deren rechtssicherer Vollzug derzeit nur im Rückerstattungsweg möglich ist. Es kann daher dem österreichischen Veranstalter, der unter Berufung auf die Behauptung, dass ein Anwendungsfall von Art. 17 Abs. 2 DBA-Schweiz vorliegt, nur empfohlen werden, den vollen Steuerabzug vorzunehmen und das betroffene schweizerische Theater bzw. die betroffenen Künstler zu ersuchen, entsprechende Rückerstattungsanträge zu stellen. Hiebei wird zweckdienlicherweise eine Bescheinigung beizulegen sein, dass jene Einkünfte, hinsichtlich derer in Österreich um Steuerrückerstattung angesucht wird, in der Schweiz steuerlich erfasst werden. 21. April 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GastspielKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitGastspielvergütungSteuerfreistellungRückerstattungRückerstattungsverfahrenAbzugsbesteuerungausländisches TheaterGastspiel eines ausländischen Theaters

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4282/6-IV/4/97
Stammnummer
14617
Gültig
21.04.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF