Findok · EAS-Auskünfte
EAS 910
Gewinnausschüttung an eine deutsche Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftD 49/1-IV/4/96vom 15.06.1996
Wortlaut laut Findok
Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft
eine Gewinnausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft geleistet, die
nicht in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung über ihre
Unbedenklichkeit im Sinn von § 2 der Durchführungsverordnung zu §
94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann nach Maßgabe dieser
Verordnung im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung von der
österreichischen KESt erwirkt werden, wenn hierbei jeglicher
Missbrauchsverdacht widerlegt werden kann (z.B. dadurch, dass nachgewiesen wird,
dass hinter der deutschen Briefkastengesellschaft durchwegs operativ tätige
Kapitalgesellschaften in EU-Staaten stehen).
Anmerkung
:
Fast gleichlautend mit EAS
746
15. Juni
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- D 49/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 15451
- Gültig
- 15.06.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF