Sind auf der Grundlage eines DBA oder von § 48 BAO ausländische Steuern auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen, dann kann diese Anrechnung immer nur auf jene österreichische Steuer erfolgen, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Verbucht ein österreichisches Unternehmen eine im Jahr 2000 erbrachte Leistung…
…türkischen Staatsanleihen, dann steht der Türkei gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Türkei ein 15-prozentiges Quellenbesteuerungsrecht an diesen Zinsen zu. Die türkische Quellensteuer ist gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Türkei in Österreich anzurechnen. Nimmt die Türkei dieses Besteuerungsrecht auf Grund besonderer, nach türkischem…
…australischen Quellensteuer (falls Österreich die Gewinnausschüttung besteuern sollte). Die Wertung auf Abkommensebene vermag indessen nicht, den Gewinntransfer auch auf der Ebene des innerstaatlichen Rechtes zu einer Dividendenausschüttung umzuqualifizieren. Da Österreich den Gewinntransfer keiner Besteuerung unterzieht, kann es daher auch nicht zu einer Anrechnung australischer Quellensteuern…
In den USA ansässige Personen, die Dividenden aus Österreich beziehen, sind gemäß Artikel 10 DBA-USA berechtigt, eine Rückzahlung der österreichischen KESt insoweit zu beantragen, als diese 15% übersteigt. Fließen die Dividenden einer US-Personengesellschaft zu, dann hängt das Ausmaß der österreichischen Kapitalertragsteuerrückzahlung ebenfalls davon…
…der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich berechtigt, eine Entlastung der in ihren Fondsausschüttungen enthaltenen ausländischen Quellensteuern nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensregelungen in Anspruch zu nehmen. Besondere Durchführungsregelungen für Beteiligungen an ausländischen Fonds sind nicht vorgesehen. Es muss daher die Quellensteuerentlastung nach den allgemeinen Entlastungsgrundsätzen geltend gemacht werden…
…Kapitalgesellschaft in Höhe von 400 aus 100 Inlandseinkünften und 300 ausländischen Lizenzeinkünften zusammen, wobei einerseits vortragsfähige Vorjahresverluste in Höhe von 500 und andererseits ausländische Lizenzgebühren-Quellensteuern in Höhe von 30 zu berücksichtigen sind, dann ist der Vorjahresverlust angesichts der seit 2001 geltenden Vortragsgrenze nur in…
…wird demnach steuerlich als intransparent behandelt. Dies aber hat zur Folge, dass die von den Einkünften des Trusts erhobenen ausländischen Quellensteuern keine Besteuerung der in Österreich erfassten Trust-Ausschüttungen darstellen, sondern als Besteuerung der dem Trust zuzurechnenden Einkünfte anzusehen sind. Da in Österreich nicht der…
…1 das Besteuerungsrecht Deutschland als Ansässigkeitsstaat zu, doch stellt Absatz 2 mit Wirkung für alle Quellensteuern (ausgenommen jene auf Anleihezinsen) ausdrücklich fest: "Soweit in dem anderen Vertragstaate die Steuer von inländischen Kapitalerträgen im Abzugsweg (an der Quelle) erhoben wird, wird das Recht zur Vornahme des…
…aus den kroatischen Zinseneinkünften bestehen und sollten wegen der Verlustvortragsgrenze nur drei Viertel der Zinseneinkünfte vom Verlustvortrag aufgezehrt werden, ist dennoch die gesamte kroatische Quellensteuer (und nicht bloß ein Viertel davon) auf die österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen (EAS 2036). 24. März 2005 Für den Bundesminister: Dr…
…subsumieren, wenn dies im Ausland so geschieht und wenn aus diesem Grund eine im Abkommen für Lizenzgebühren vorgesehene Quellenbesteuerung vorgenommen wird; eine derartige Quellensteuer wäre dann - in Höhe der im Abkommen für Lizenzgebühren vorgesehenen Höchstgrenzen - in Österreich anrechenbar; ausländische Quellensteuern, die die genannten Höchstgrenzen übersteigen…
…GZ 14 0210/6-IV/14/93). In solchen Fällen (also nur dann, wenn Endbesteuerungswirkung eintritt) können die inländischen Banken die DBA-konforme Steuerentlastung durch eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die KESt vornehmen. Es ist nicht erkennbar, wie sich in derartigen Fällen für Banken Probleme…
… 48 BAO gestützten Bescheid eine Anrechnung südafrikanischer Quellensteuern auf die von den Lizenzgebühren erhobene österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer zuzulassen. Das mit Südafrika in Verhandlung stehende Doppelbesteuerungsabkommen wird ebenfalls für südafrikanische Quellensteuern auf Lizenzgebühren die Anrechnungsmethode für die Beseitigung der Doppelbesteuerung vorsehen. Wann es zum Abschluss des…
…dem alten Abkommen gegebene Quellensteuerfreiheit kann nun noch für ein weiteres Jahr in Anspruch genommen werden. Allerdings wäre nicht ausreichend, dass diese Wahl vom österreichischen Lizenznehmer getroffen wird; auch dann nicht, wenn dieser auf Grund der Lizenzvereinbarung verpflichtet ist, für jegliche Abgabenbelastung durch Quellensteuern aufzukommen…
…werden, sind die Abkommen zwischen Deutschland und den betreffenden Lizenzgeberstaaten anwendbar und verpflichten diese Staaten zu den entsprechend vorgesehenen Quellensteuerentlastungen. Wäre im österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ein OECD-konformes Betriebstättendiskriminierungsverbot enthalten, dann wären die gemäß den DBAs der Drittstaaten mit Deutschland reduzierten Quellensteuern in Österreich anrechenbar…
…der usbekischen Tochtergesellschaft an die österreichische Muttergesellschaft von der Quellenbesteuerung befreit; etwaig dennoch einbehaltene Quellensteuern können in Österreich nicht angerechnet werden. Sollte Usbekistan die Bestimmung anders auslegen und keine Rückerstattung der einbehaltenen Quellensteuern gewähren, kann eine dadurch eintretende Doppelbesteuerung nur in einem Verständigungsverfahren gemäß Art…
…Es könnte daher der österreichische Steuerpflichtige nicht unter Berufung auf die "per-country-limitation" erwirken, dass die von der Gewinnausschüttung der Personengesellschaft (zB 1.000) erhobene Quellensteuer von 10% (100) auf jene österreichische Einkommensteuer angerechnet wird, die auf eine Dividende von einer ungarischen Kapitalgesellschaft entfällt…
…wird, der (auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts) unbeschränkte Steuerpflicht zur Folge hat. Allfällige Quellensteuerentlastungen im Drittausland sind diesfalls nicht auf der Grundlage des von Österreich mit dem Drittstaat abgeschlossenen Abkommens, sondern auf Grund des vom Hauptansässigkeitsstaat mit dem Drittstaat abgeschlossenen Abkommens geltend zu machen…
…Credit"-Bestimmung vor, derzufolge Österreich zur Anrechnung einer Fiktivquellensteuer vor allem bei Dividenden und Zinsen verpflichtet wird, falls Brasilien auf die tatsächliche Erhebung einer Quellensteuer von diesen Erträgen verzichten sollte. Die Höhe dieser fiktiv anzurechnenden Steuer beträgt gemäß Artikel 23 Abs. 5 des Abkommens mit…
…nur Arbeitnehmer, sondern auch Erwerbsselbständige pensionsversichert. Abkommensrechtlich sind die Beträge (laufende Pensionszahlungen bzw. deren Einmalabfindung) dem Artikel 21 DBA-Schweiz zuzuordnen, sodass eine Rückerstattung der schweizerischen Quellensteuern zu erfolgen hat, wenn die Zahlung nach Wohnsitzverlegung stattgefunden hat (Zuflussprinzip). Hierbei macht es keinen Unterschied, ob dieser…
…Da beim österreichischen Begünstigten nur die tatsächlichen Ausschüttungen erfasst werden, bleiben US-Steuerentlastungen gegenüber dem Trust (Rückzahlung der US-Quellensteuervorbelastung an den US-Trust als Folge einer Trust-Ausschüttung nach Österreich) in Österreich solange unbeachtlich, als derartige Rückzahlungen nicht in eine tatsächliche spätere Ausschüttung Eingang…