Gemäß Artikel 3 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 152 vom 13.07.1967 S. 13, sind die Gemeinschaften, ihre Guthaben, Einkünfte und sonstigen Vermögensgegenstände von jeder direkten Steuer befreit. Gemäß Artikel 22 des Protokolls gelten diese Vorrechte…
Gemäß Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften gilt der Ansässigkeitsstaat vor Dienstantritt bei der EU in Brüssel weiterhin als Wohnsitzstaat; und zwar sowohl für die Erhebung der Einkommens- und Erbschaftssteuern als auch bei Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Sinn und Zweck…
Gemäß Artikel 13 des Protokolls vom 28. Juli 1960, BGBl. Nr. 142/1961, über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Privilegienprotokoll) ist Österreich verpflichtet, den EFTA-Angestellten "Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge, die sie als Angestellte der Assoziation erhalten", zu…
…des EFTA Staff Insurance Scheme an ehemalige EFTA-Beamte gemäß Artikel 13 lit. b in Verbindung mit Artikel 17 lit. b EFTA-Protokoll in Österreich auch dann einkommensteuerfrei, wenn es sich um österreichische Staatsbürger handelt. Diese Befreiung schließt auch eine Heranziehung zum Progressionsvorbehalt aus. 15…
Erhält eine österreichische Firma von einer protokollierten deutschen Firma den Auftrag, bestimmte Arbeiten bei Messen in Deutschland auszuführen (Standauf- und Abbauten, Dekoration der Messestände) und steht dieser österreichischen Firma hierbei keine deutsche Betriebstätte zur Verfügung, so unterliegen die nach Deutschland für die Dauer von…
Beteiligt sich eine schweizerische Kapitalgesellschaft an einem österreichischen protokollierten Einzelunternehmen als echter stiller Gesellschafter, unterliegen die an die schweizerische Kapitalgesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen. Das uneingeschränkte Besteuerungsrecht daran wird Österreich durch Artikel 7 Abs…
Art. 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaft vom 8. April 1965, ABl. L 152 v. 13.7.67, S 13, bezieht sich auf die Bezüge der aktiven Bediensteten und sieht bei diesen einerseits die Erhebung einer Steuer durch die…
1. Beteiligungserwerb durch einen deutschen Einzelunternehmer: Erwirbt ein in Deutschland ansässiger Einzelunternehmer im Wege seiner in Österreich unterhaltenen und im Firmenbuch protokollierten Zweigniederlassung eine wesentliche Beteiligung an einer ungarischen GmbH und gehört diese Beteiligung zum sogenannten "gewillkürten Betriebsvermögen" dieser österreichischen Betriebstätte, dann sind die aus…
Gemäß Artikel 13 lit. b des am 28. Juli 1960 in Genf unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese…
Aktivbezüge, die an Bedienstete des Europäischen Patentamtes ausbezahlt werden, sind nach Artikel 16 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der europäischen Patentorganisation (BGBl. Nr. 350/1979) nur unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Bei Bediensteten, die beim Europäischen Patentamt in München tätig sind und…
…13 Abs. 3 lit. a des parlamentarisch auf österreichischer Seite bereits genehmigten neuen DBA-Frankreich (1034 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII.GP) sieht ein Besteuerungsrecht Frankreichs vor, wenn Beteiligungen an französischen Kapitalgesellschaften veräußert werden und wenn diese Beteiligungen "wesentlich" sind. Dies…
…Das Protokoll sieht einen allgemeinen Wirksamkeitsbeginn mit 1. Jänner 2006 vor, der sich aber für alle Steuerpflichtigen, die aus der Revision abgabenrechtliche Nachteile zu erwarten haben, um ein Jahr auf den 1. Jänner 2007 verschiebt. Da mit dem Protokoll für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…steht nicht unter "Progressionsvorbehalt". Nach herrschender Auffassung bewirkt eine solche Steuerbefreiungsbestimmung in einem Staatsvertrag (bei dem ggstl. Protokoll handelt es sich um EU-rechtliches Primärrecht, sonach um staatsvertragliches Völkerrecht) dass solche Bezüge auch nicht für die Ermittlung des auf die steuerpflichtigen Einkünfte entfallenden Steuersatzes anzusetzen…
…ausgeübt, wenn die Person während eines Kalenderjahres höchstens an 45 Arbeitstagen bzw. an 20 % der tatsächlichen Arbeitstage ganz oder teilweise außerhalb der Grenzzone tätig wird (Ziffer 8 des Protokolls zum DBA-Deutschland). Für die Ermittlung dieser Höchstgrenze ist jedes Arbeitsverhältnis isoliert zu betrachten (siehe Rn…
…wonach Art. 11 des Doppelbesteuerungsabkommens einschlägig wäre (Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht I/1 Z 11 Rz 93). Das DBA Russland enthält jedoch eine gesonderte Protokollbestimmung zu Art. 7, der zufolge "Einvernehmen darüber [besteht], dass der in Artikel 7 verwendete Ausdruck "Unternehmensgewinne" auch Gewinne eines Gesellschafters…
…im Betriebsprüfungsverfahren zu einer einvernehmlichen Verrechnungspreiskorrektur, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass der "single taxpayer approach" weiterhin aufrechterhalten werden kann, weil in diesem Fall - wenn auch unter Mitwirkung der Betriebsprüfung - eine entsprechende Abgeltung im Sinn der Protokollbestimmung herbeigeführt wurde. Bundesministerium für Finanzen, 17. Dezember 2009
…12.1996). Aus dem Schlussprotokoll zu Artikel 10 Abs. 5 des Abkommens ergibt sich keine andere Rechtsbeurteilung. Diese Protokollbestimmung lautet: "In Bezug auf Artikel 10 Absatz 5 besteht Einvernehmen, dass der Ausdruck 'Dividenden' auch Einkünfte umfasst, die nach dem Steuerrecht des Vertragsstaates, in dem die…
…würden. Die Steuerfreistellung kann in unmittelbarer Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens im Lohnsteuerabzugsverfahren herbeigeführt werden, wenn dem Arbeitgeber ausreichende Nachweise über diese Voraussetzungen der Steuerfreiheit in Österreich vorliegen (Ziffer 3 des Protokolls über den Salzburger Steuerdialog, Erlass des BMF vom 22.11.2007, BMF-010221/1897-IV…
…wurde durch Ziffer 6 des Protokolls über die österreichisch-schweizerischen Konsultationen vom 10.12.1999 (BMF 18.01.2000, 04 4282/3-IV/4/00) vom österreichisch-schweizerischen Verhältnis ferngehalten. Denn nach dieser Protokollregelung ist der Arbeitskräfteüberlasser und nicht der Beschäftiger als "Arbeitgeber" im Sinn…
…nicht mehr anzuwenden. Für Baustellen, die zum DBA-Wirksamkeitsbeginn (frühestens 1.1.2003) bereits bestehen, soll durch eine Protokollregelung erwirkt werden, dass auch für sie ab dem Zeitpunkt des DBA-Wirksamwerdens die neue 12-Monatsfrist zu laufen beginnt, dass aber keinesfalls hierdurch die 24-Monatsfrist…