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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 206

Echte stille Beteiligungen durch schweizerische Kapitalgesellschaften

geltende FassungEAS-AuskunftE 1089/1/1-IV/4/92vom 03.12.1992

Wortlaut laut Findok

  Beteiligt sich eine schweizerische Kapitalgesellschaft an einem österreichischen protokollierten Einzelunternehmen als echter stiller Gesellschafter, unterliegen die an die schweizerische Kapitalgesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen. Das uneingeschränkte Besteuerungsrecht daran wird Österreich durch Artikel 7 Abs. 8 DBA-Schweiz zugewiesen (siehe hiezu auch VwGH 15.6.1977, 1881/76). Gewinnausschüttungen aus echten stillen Beteiligungsverhältnissen fallen sonach nicht unter Artikel 10 des DBA-Schweiz. Durch Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz wird im Übrigen auch die Erfassung des Beteiligungswertes zur österreichischen Vermögensbesteuerung international abgesichert. 3. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Beteiligungstille BeteiligungGewinnausschüttungFreistellungSteuerfreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 1089/1/1-IV/4/92
Stammnummer
18230
Gültig
03.12.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF