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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2568

Alterspension aus dem EFTA-Pensionsfonds

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0113-IV/4/2005vom 25.02.2005

Wortlaut laut Findok

Gemäß Artikel 13 des Protokolls vom 28. Juli 1960, BGBl. Nr. 142/1961, über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Privilegienprotokoll) ist Österreich verpflichtet, den EFTA-Angestellten "Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge, die sie als Angestellte der Assoziation erhalten", zu gewähren. Eine vergleichbare Wendung findet sich in Artikel 13 Absatz 2 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (EU-Privilegienprotokoll). Dort wird eine gleichartige Befreiung wie folgt formuliert: "die Beamten und sonstigen Bediensteten sind von innerstaatlichen Steuern auf die von den Gemeinschaften gezahlten Gehälter, Löhne und Bezüge befreit". In der Vereinbarung über die Durchführungsmodalitäten dieser Privilegienregelung (BGBl. III Nr. 24/2000) wurde in Artikel 4 lit. b klargestellt, dass sich die Regelung im EU-Privilegienprotokoll auch auf Alterspensionen bezieht. Wenn aber im Verhältnis zur EU der Begriff der an die Beamten "gezahlten Gehälter und Bezüge" auch die - als nachträgliche Einkünfte aus der ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit zufließenden - Alterspensionen umfasst, dann erscheint es sachgerecht, die gleiche Interpretation dem gleichartig im EFTA-Privilegienprotokoll verwendeten Begriff (an die Angestellten gezahlte "Gehälter und Bezüge") zukommen zu lassen. Damit werden die EFTA-Pensionen den EU-Pensionen gleichgestellt und in Österreich von der Besteuerung entlastet. 25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Internationale OrganisationenEFTA-Alterspension

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0113-IV/4/2005
Stammnummer
21029
Gültig
25.02.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF