…zB in Österreich hinsichtlich der "ausschüttungsgleichen Erträge" bei ausländischen Investmentfonds gehandhabt wird), ist eine Frage des internen US-Steuerrechts zu dem vom BM für Finanzen keine Auskünfte erteilt werden können. Maßnahmen des innerstaatlichen Rechts dieser Art könnten durchaus unter die Grundsätze der Z 22 und…
…Betriebstätte für umsatzsteuerliche Belange begründet wird. Denn eine umsatzsteuerliche Betriebstätte setzt nach Auffassung des EuGH ein ständiges Zusammenwirken von persönlichen und Sachmitteln voraus, die für die Erbringung der betreffenden Dienstleistungen erforderlich sind (EuGH 4.7.1985, Rs 168/84 "Berkholz"; in ähnlichem Sinn EuGH 20…
…Erbringung der Leitungsaufgaben (Dienstleistung auf selbständiger Basis) in Tschechien besteht, liegt kein Anwendungsfall für eine "Dienstleistungsbetriebstätte" im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA CZ vor. Weder im Fall eines Dienstvertrages noch in jenem eines Werkvertrages mit dem tschechischen Krankenhausbetreiber ist der Ort…
…könnte über diese Frage allerdings auch ein internationales Verständigungsverfahren eingeleitet werden. Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Aspekte wird auf folgendes hingewiesen: Erbringt das US-Unternehmen Telekommunikationsdienstleistungen iSd § 3a Abs. 10 Z 13 UStG 1994 an Unternehmer mit Sitz in Österreich, liegt der Ort der sonstigen Leistung gem…
…nicht beeinträchtigt; eine andere Situation wäre indessen gegeben, wenn in Großbritannien eine Kapitalgesellschaft errichtet würde, deren Unternehmensgegenstand dann nicht mehr der internationale Luftfahrtbetrieb, sondern die Erbringung von Administrativleistungen an Luftfahrtunternehmen ist. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Übernimmt ein in Brasilien lebender österreichischer Staatsbürger von einem österreichischen Unternehmen den Auftrag zur Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Marktausbau und der Distributionserweiterung in Brasilien, dann kann nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsverfahrens eine Feststellung darüber getroffen werden, ob die Unternehmensberatung die Kriterien…
…die sehr wohl der schweizerischen S.A. die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in Österreich ermöglicht hat. Dies wird vor allem dann zutreffen, wenn die Zurverfügungstellung des Personals des Fulfilmenthauses einem Arbeitskräfteverleih wesentlich eher vergleichbar ist, als der Erbringung einer gewerblichen Dienstleistung unter der Verantwortung des Fulfilmenthauses…
…die Ö-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich). Die durch die Ö-GmbH zu erbringenden Dienstleistungen bestehen im Wesentlichen darin, die durch ihre Muttergesellschaft entwickelten Dienstleistungsprodukte am österreichischen Markt zu vertreiben. Werden ferner deutsche Arbeitnehmer von der D-GmbH an ihre österreichische Tochtergesellschaft…
…Kunden im Bereich der elektronischen Datenspeicherung und des Datenabrufes anbietet, dann ist die Frage, ob das US-Unternehmen hierbei in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintritt, auf der Grundlage des traditionellen DBA-Betriebstättenbegriffes zu entscheiden. Dieser setzt voraus, dass dem US-Unternehmen zur Erbringung seiner Dienstleistungen…
…Von Bedeutung erscheint im gegebenen Zusammenhang, ob der tschechische Kunde durch die Geschäftseinrichtung und durch die von ihr ausgehenden Aktivitäten in die Lage versetzt wird, ohne große Mühe vor Ort seine Bestellungen aufzugeben, ausreichende Beratung hiefür in Anspruch zu nehmen und eine Anlaufstelle für Reklamationen…
…Beratungsleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine inländische Betriebstätte, wenn ihm zur Erbringung der vereinbarten Leistungen…
…gefüllt werden darf (EAS 2185). Ob im vorliegenden Einbringungsfall aber tatsächlich ein Anwendungsfall der "Geprägetheorie" und damit eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte vorliegt, muss in Anwendung des deutschen innerstaatlichen Rechts auf deutscher Seite entschieden werden. Sollte der Fall einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte gegeben sein, müsste zudem in Anwendung…
…Fall (Einbringung eines österreichischen Mitunternehmeranteils durch den deutschen Gesellschafter in eine deutsche Kapitalgesellschaft) vertretene Rechtsauffassung. Erzielt aber die deutsche GmbH&CoKG im Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung lediglich Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen, steht Deutschland nur dann ein Besteuerungsrecht am Vermögenszuwachs zu, wenn Deutschland in Anwendung der…
…von der Tochtergesellschaft gezahlten Geschäftsführerbezüge weiterhin in Deutschland steuerpflichtig. Dies ist in Artikel 16 Abs. 2 des DBA-2000 ausdrücklich festgeschrieben; im Geltungsbereich des DBA-1954 beruht dies auf einer österreichisch-deutschen Verständigung, derzufolge der Tätigkeitsort im Fall einer Ferngeschäftsführung am Ort des Sitzes der…
…Artikel 15 Abs. 5 des Abkommens steht das Besteuerungsrecht an den Bezügen des auf internationalen Flügen eingesetzten Bordpersonals dem Staat zu, in dem sich der Ort der Geschäftsleitung des internationalen Luftfahrtunternehmens befindet. Bei Einsatz auf deutschen Binnenflügen kommt zwar Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland…
…bei der Hongkong-Gesellschaft dargestellten Gewinne ihm steuerlich zuzurechnen. Handelt es sich hingegen bei der Hongkong-Gesellschaft um eine aktiv tätige Gesellschaft und sind die betreffenden Einkünfte folglich dieser Gesellschaft steuerlich zuzurechnen, dann wird noch zu prüfen sein, ob sich auch der Ort der tatsächlichen…
Werden die Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft von einer in der Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten, der bloßer Domizilcharakter zuzumessen ist, und befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach den Feststellungen der deutschen Steuerbehörden in Deutschland, dann handelt es sich nach dem deutsch-schweizerischen…
… denn nach der österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarung vom 1.6.1994 gilt der Ort der Arbeitsausübung eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft als dort gelegen, wo die Weisungen des geschäftsführenden Organs zugehen, das ist der Verwaltungssitz der Kapitalgesellschaft. Sollte von deutscher Seite ein Besteuerungsrecht auch an jenen…
…einer in der Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten und wird der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung aus der Schweiz nach Deutschland verlegt, dann wird die schweizerische Gesellschaft nach dem deutsch-schweizerischen DBA zu einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft. Unter diesen Gegebenheiten ist die von der österreichischen…
…zu prüfen, ob hierdurch einzelne körperliche oder unkörperliche Wirtschaftsgüter nach Deutschland überführt werden, deren Überführung sodann zu einer steuerlichen Erfassbarkeit der darin allenfalls enthaltenen stillen Reserven führen würde. Dies ist eine Sachverhaltsfrage und kann daher nicht im Rahmen des ministeriellen EAS-Auskunftsverfahrens entschieden werden. Es…