…mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der Schweiz an einem Cloud-Mining-Projekt zum Minen von Kryptowährungen ("hosted mining") in Österreich, so unterliegt sie nur dann der beschränkten Steuerpflicht in Österreich, wenn sie dadurch eine Betriebsstätte in Österreich begründet. Seitens der OECD gibt es…
…die der IT-Generalunternehmer im Zusammenhang mit dem Österreichprojekt ausübt, dem italienischen Hauptsitz des Unternehmens zuzurechnen sind, erlangt Österreich selbst dann kein Besteuerungsrecht, wenn es den Bestand einer Baubetriebsstätte für den Generalunternehmer annehmen sollte. Denn wenn vor Ort an der Baustelle keine Funktionen des Generalunternehmers…
…Österreich tätig werden, könnte unmittelbar das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA für eine Lösung der Besteuerungsfrage herangezogen werden. Denn wenn die Kommunikationsleistungen schwerpunktmäßig auf ausländischem Staatsgebiet erbracht werden, wäre nicht ausgeschlossen, in den inländischen Vorrichtungen - selbst wenn es sich um inländische Betriebstätten im Sinn des § 29…
…hinaus erfordert § 29 BAO die Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes an diesem Ort. Somit kann eine Betriebsstätte durchaus auch in der inländischen Wohnung des Mitarbeiters gegeben sein; denn auch von einem Angestellten angemietete Räumlichkeiten können für den Arbeitgeber eine Betriebsstätte begründen, wenn sie für…
…15 Abs. 3 erfassten Pilotengehältern steht Malta zu, weil sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens, das das Flugzeug im internationalen Verkehr betreibt, in Malta befindet. Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass der zivilrechtliche Arbeitgeber in Dubai ansässig ist (EAS 2800; EAS 3287; Salzburger…
…der Transport von den Experten des Stammhauses vorgenommen werden, ist der auf diese Funktionen des Stammhauses entfallende "Liefergewinn" dem Stammhaus und nicht der Betriebstätte zuzurechnen. Nur soweit das Baustellenpersonal selbst Zukäufe vor Ort tätigt oder in erheblichem Umfang in den Beschaffungsvorgang eingebunden ist, steht der…
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft auf der Insel Man eine Tochtergesellschaft errichtet, die in einem afrikanischen Staat eine aktiv tätige Betriebstätte unterhält, und wird die Geschäftsleitung dieser Kanalinselgesellschaft nach Österreich verlegt, dann tritt die Kanalinselgesellschaft hiermit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein. Als unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft…
…betriebstättenleitenden Geschäftsführer bisher noch nicht mit Deutschland abgesprochen worden ist. Eine Klärung dieser Frage - auch mit Blickrichtung auf das künftige revidierte Abkommen - wird auf die Tagesordnung des nächsten österreichisch-deutschen Treffens gesetzt werden. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…der im Wesentlichen als Auslieferungslager dient, dann liegt jedenfalls eine inländische "Ständige Vertretung" im Sinn von Z 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland 1954 vor, die als Betriebstätte im Sinn des Abkommens zu behandeln ist und folglich zur inländischen Steuerpflicht der dieser Betriebstätte…
…Auffassung, dass die Gewinne der österreichischen Betriebstätte eines solchen deutschen Vercharterers gemäß Artikel 6 DBA-Deutschland am Ort der Geschäftsleitung der Gesellschaft, sonach in Deutschland zu besteuern sind, nicht entgegengetreten werden. 11. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Gewinne aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr nur in dem Vertragsstaat der Besteuerung, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Inländische Büros einer schweizerischen und belgischen Luftfahrtgesellschaft, in denen Aktivitäten entfaltet werden, die der Erzielung der genannten Gewinne dienen…
…Denn der abkommensrechtliche Begriff der "Gesellschaft" umfasst gem. Art. 3 Abs. 1 lit. e DBA alle Rechtsträger, die wie juristische Personen behandelt werden, sodass abkommensrechtlich die in Österreich ansässige "Gesellschaft" zu einer in Deutschland ansässigen "Gesellschaft" wird. Diese Gesellschaft wird sodann über zwei Betriebstätten verfügen…
…Wohnsitz aus) betrieben wird; wobei möglicherweise sogar der Ort der geschäftlichen Leitung in der Wohnung in Deutschland gelegen sein könnte. Sollte sich solcherart erweisen, dass die Einkünfte aus dem Salzburger Betrieb in einer österreichischen und einer deutschen "Betriebstätte" erzielt worden sind, dann ergibt sich aus…
…nichtselbständiger Arbeit (gezahlt von der inländischen GmbH) vor und wendet darauf nicht - wie Österreich - Artikel 4 des DBA-Deutschland, sondern Artikel 9 des Abkommens an. Außerdem unterstellt Deutschland, daß der Ort der Arbeitsausübung eines Geschäftsführers stets am Ort des Sitzes der betreffenden Gesellschaft gelegen ist…
…grundsätzlich am Ort der GesmbH ausgeübt (BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68 und VwGH 7.5.1979, 2669/78). Eine anders lautende Beurteilung mit der Folge einer Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich wäre nur dann erforderlich, wenn die inländische Arbeitsausübung unter Berücksichtigung der obzitierten Judikatur…
…des OECD-konformen Abkommens erfasst werden und folglich Artikel 7 zuzuordnen sind; dies mit dem Ergebnis, dass - mangels einer österreichischen beteiligungshaltenden Betriebstätte der Muttergesellschaft - die Gewinnausschüttung vom Kapitalertragsteuerabzug zu entlasten ist. Die Steuerentlastung kann allerdings nur auf der Grundlage der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr…
Im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes 1996 wurde § 76 EStG dahingehend geändert, dass ausländische Arbeitgeber am Ort der inländischen Betriebstätte für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen haben. Diese Rechtsänderung betrifft allerdings nicht jene Fälle, in denen ausländische Unternehmen im Inland Tochtergesellschaften unterhalten, die ihrerseits inländischer Arbeitgeber…
…Desgleichen ist im gegebenen Zusammenhang unmaßgebend, ob der Geschäftsführer in Deutschland oder in Österreich ansässig ist. Entscheidend ist lediglich, ob Österreich das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen nach den oben dargelegten Grundsätzen (Eingliederung in den Personalstand der inländischen Betriebstätte) erlangt. Zutreffendenfalls tritt für den deutschen Arbeitgeber…
…des "Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung" zuzumessen sein. Findet aber eine intensive Leitungsarbeit in Österreich statt, wird die Vermutung naheliegen, dass diese auch der KG insgesamt zugute kommt, sodass damit auch die anderen Gesellschafter der KG eine Betriebstätte in Österreich begründen (ein Ort der Leitung begründet…
…MietSlg 29038), wird in typisierender Betrachtungsweise davon auszugehen sein, dass ein im Ausland lebender Ehegatte über einen abgeleiteten Wohnsitz an dem im Inland gelegenen Ort der ehelichen Wohnung verfügt, mag diese Wohnung auch im Eigentum des anderen Ehegatten stehen. Die Frage, ob eheliche Probleme bereits…