…nbsp; Schließt sich ein österreichischer Anwalt einer international tätigen Sozietät an, die in der Rechtsform einer (im Ausland errichteten) Personengesellschaft geführt wird und erfolgt hierbei eine Übertragung der inländischen Kanzlei in das Vermögen der Personengesellschaft nach den hiefür maßgebenden Grundsätzen des Art. IV Umgründungssteuergesetz, dann…
…Rechtsanwälte zu einer Kanzleigemeinschaft (Mitunternehmerschaft) zusammen, an deren Gewinnen sie zu je einem Drittel beteiligt sind, und eröffnet diese Kanzleigemeinschaft in Liechtenstein eine weitere Kanzlei, in der allerdings nur ein Anwalt berufsrechtlich eine anwaltliche Tätigkeit ausüben darf und ein zweiter in der Funktion eines bloßen…
…aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage ausgeschieden wird wäre nicht DBA-konform. Denn hiedurch würden auch jene Gewinne der österreichischen Besteuerung entzogen, die auf Leistungen zurückzuführen sind, die dem österreichischen Stammhaus zugerechnet werden müssen (insb. Auftragsakquisition, Angebotserarbeitung, Vertragsverhandlungen, Bauplanung, Finanzierung, Organisation der gesamten Bauabwicklung, Inlandsteil der Vorbereitung…
…ob der Gegenstand der Assistenzleistung als "begünstigte Auslandstätigkeit" eingestuft werden kann. Dies wird zu bejahen sein, wenn eine Mitwirkung an der technischen Bauausführung der Fabrik vorliegt, nicht hingegen, wenn es um die Organisation der wirtschaftlichen Belange der Betriebsführung geht. Der Umstand, daß angesichts der grenznahen…
…sich um das Engagement der Künstler (Künstlermanagementgesellschaft) annimmt, während eine andere sich auf die technische Produktion spezialisiert (Organisation der Plakate, Security, Technik durch eine Produktionsmanagementgesellschaft), diese andere Gesellschaft nicht nach Artikel 17, sondern nach Artikel 7 zu behandeln ist (Steuerpflicht in der Schweiz und Steuerfreiheit…
…Kartenverkauf, Magistratsanmeldungen, Organisation der Security, Ablieferung der Kartenerlöse unter Abzug der Aufwendungen und des Fixhonorars, und kommt dem österreichischen Unternehmen tatsächlich bloß die Funktion eines Agenten zu, der die Erlöse aus dem Kartenverkauf namens des belgischen Unternehmens vereinnahmt, ist daher umsatzsteuerlich der Kartenerlös nicht als…
…Beschränkt sich daher die vom Standort der österreichischen Wohnung ausgeübte Funktion auf die bloße Akquirierung der österreichischen Künstler und erfolgt die Vermarktung der Künstler sowie die Organisation der gesamten Tourneen von Brasilien aus, dann wird der inländischen Wohnung keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des DBA-Brasilien…
…Interamerikanische Entwicklungsbank Europäische Investitionsbank Eurofima Weltbank Council of Europe Resettlement Fund Euratom European Coal and Steel Community EEC European Telecommunications Satellite Organization International Finance Corporation Nordic Investment Bank. Ob die "Finnish Export Credit" als begünstigungsfähige internationale Organisation der nordischen Staaten im vorstehenden Sinn anzusehen ist…
…Produktion (Organisation der Plakate, Security, Technik durch eine Produktionsmanagementgesellschaft) und überlässt es Anderen, die Künstler unter Vertrag zu nehmen. Ob dieser "Andere" nun eine eigene Künstlermanagementgesellschaft ist (wie im Fall der EAS 1726 und EAS 1301) oder unmittelbar der Veranstalter ist (wie im Fall der…
…ob der Geschäftsführer einer österreichischen Zweigniederlassung einer deutschen GmbH "dem Personalstand dieser Niederlassung zuzurechnen ist", ist eine Sachverhaltsfrage, die mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden müsste. Hiebei wird vor allem auf den Grad der Eingliederung in die betriebliche Organisation der Zweigniederlassung abzustellen sein. Ob die…
…wenn eine Übertragung der inländischen Kanzlei in das Vermögen der Personengesellschaft nach den hiefür maßgebenden Grundsätzen des Art. IV Umgründungssteuergesetz erfolgt. Die ausländische Personengesellschaft muss demgemäß in Österreich Erklärungen für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung einreichen, in der die Gewinnanteile sämtlicher Partner in dem Ausmaß…
…wohl mehrere Vorrechte verankert, Steuerprivilegien zählen aber nicht dazu. Wird daher ein Österreicher als "United Nations Volunteer" von der UNO nach Zaire entsandt und ist die UNO nicht in der Lage zu bestätigen, dass dieser Österreicher Beamter ("official") dieser Organisation ist, kann aus dem UNO…
…28. Juli 1960 in Genf unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese Befreiung steht allerdings nur jenen Angestellten zu, die…
…Rechtslage besteht gemäß Art. 16 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation, BGBl. Nr. 350/1979, betreffend Bedienstete der Organisation in München: darnach sind auch Aktivbezüge zum Progressionsvorbehalt heranzuziehen. 4. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Dienstnehmer eines in Österreich ansässigen Arbeitgebers zur OECD nach Paris entsandt und wird dieser Dienstnehmer in einem Büroraum der Organisation für seinen österreichischen Arbeitgeber beruflich tätig, dann steht das Besteuerungsrecht an den von der österreichischen Kapitalgesellschaft gezahlten Bezügen gemäß Artikel 15 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens…
…und der NATO über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien (BGBl. III Nr. 197/2021) gewisse Privilegien. Gemäß Art. 11 Abs. 1 lit. d des Abkommens besteht eine Befreiung von der Besteuerung in Bezug auf Gehälter und Vergütungen, die den Beamten von der Organisation geschuldet…
…90% der österreichischen Einkommensteuer unterliegen". Ist ein in Deutschland ansässiger Beamter einer in Deutschland errichteten internationalen Organisation mit den von dieser Organisation bezogenen Einkünften auf Grund des von Deutschland mit der Organisation abgeschlossenen Amtssitzabkommens von der deutschen Einkommensbesteuerung befreit, dann deutet der Wortlaut der zitierten…
…dass die Beamten der Organisation die gleiche Befreiung von der Besteuerung der ihnen bezahlten "Gehälter und Bezüge" genießen, wie sie die Beamten der bedeutendsten internationalen Organisationen genießen, und zwar unter den gleichen Bedingungen. Auf Grund dieser Gleichstellungsverpflichtung werden daher die von der OECD bezahlten Ruhegehälter…
Die steuerlichen Vorrechte der Internationalen Finanz-Corporation sind in Abschnitt 9 des Abkommens über diese Organisation, BGBl. Nr. 204/1956, geregelt. Darnach sind u.a. die "durch dieses Abkommen erlaubte Geschäftstätigkeit und Transaktionen" von jeder Besteuerung befreit. Eine die "Geschäftstätigkeit und Transaktionen" betreffende Steuerbefreiung eines…
…den USA nicht besteuert werden; dies deshalb, weil die Republik Österreich und das für sie handelnde Bundesministerium unter den sehr weiten Begriff der "nicht auf Gewinn gerichteten Organisation" im Sinn der genannten Abkommensbestimmung zu subsumieren ist. Der bloße Umstand, dass dieses Stipendium gemäß § 3 Abs…