Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschließlich "mittelbarer Grundstücksschenkungen") und ausländischem Betriebstättenvermögen (einschließlich Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat…
…zu rechnen sein, dass seitens der Abgabenbehörden besonderes Augenmerk darauf gerichtet wird, dass hiedurch keine unzulässige Schmälerung der österreichischen Besteuerungsgrundlage eintritt. Von Bedeutung wird u.a. die Frage sein, ob das österreichische Unternehmen und die zypriotische Gesellschaft nahe stehende Unternehmen sind. Hiebei wird das Naheverhältnis…
…9 DBA-Deutschland besteht, ist dies aber die Position eines "unabhängigen Vertreters", der - da seine Aktivitäten auf den Treibstoffhandel beschränkt bleiben - nicht über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgeht, sodass auch aus dem Gesichtspunkt der Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland keine…
…soweit sonach auf der Eingangs- und Ausgangsseite ein konzerninternes Naheverhältnis besteht, könnte geprüft werden, ob möglicherweise mit Anpassungsrechnungen ein (indirekter) innerer Preisvergleich mit den Inlandsgeschäften stattfinden kann. Erfolgt der Warenvertrieb über eine Kette von Gesellschaften mit Routinefunktion kann die Wiederverkaufspreismethode im Übrigen auch über die…
…kommt, weil eine Konzerngesellschaft zu den anderen Gesellschaften des Konzerns in einem solchen Naheverhältnis steht, dass bei Einräumung einer konzerninternen Vertretungsbefugnis der Bestand eines betriebstättenbegründenden "Abhängigkeitsverhältnisses" zu unterstellen sein wird. Eine in die gegenteilige Richtung weisende Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes (BFH 14.09.1994, I…
…liegt (Z. 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 3), wird nicht angenommen, dass sich im vorliegenden Fall ein Besteuerungskonflikt mit Deutschland ergeben könnte. Sollte dies dennoch der Fall sein, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines auf Artikel 8 des Abkommens gestützten Verständigungsverfahrens geklärt werden. 03. April…
…an eine Gesellschaft gezahlt werden, die mittelbar oder unmittelbar an der die Lizenzgebühren zahlenden österreichischen Gesellschaft beteiligt ist. Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung reicht sonach das bloße Naheverhältnis, das sich aus der Zugehörigkeit zum Konzernverbund ergibt, nicht aus, um die Quellensteuerpflicht auszulösen. Allerdings ist zu…
…9 DBA-Deutschland besteht, ist dies aber die Position eines "unabhängigen Vertreters", der - da seine Aktivitäten auf den Treibstoffhandel beschränkt bleiben - nicht über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgeht, so dass auch aus dem Gesichtspunkt der Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland…
…an eine Gesellschaft gezahlt werden, die mittelbar oder unmittelbar an der die Lizenzgebühren zahlenden österreichischen Gesellschaft beteiligt ist. Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung reicht sonach das bloße Naheverhältnis, das sich aus der Zugehörigkeit zum Konzernverbund ergibt, nicht aus, um die Quellensteuerpflicht auszulösen. Allerdings ist zu…
…an eine Gesellschaft gezahlt werden, die mittelbar oder unmittelbar an der die Lizenzgebühren zahlenden österreichischen Gesellschaft beteiligt ist. Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung reicht sonach das bloße Naheverhältnis, das sich aus der Zugehörigkeit zum Konzernverbund ergibt, nicht aus, um die Quellensteuerpflicht auszulösen. Allerdings ist zu…
…Security, Technik durch eine Produktionsmanagementgesellschaft), diese andere Gesellschaft nicht nach Artikel 17, sondern nach Artikel 7 zu behandeln ist (Steuerpflicht in der Schweiz und Steuerfreiheit in Österreich). Besteht zwischen den beiden schweizerischen Gesellschaften ein Naheverhältnis im Sinn von Artikel 9 des Abkommens, dann wird aber…
…ihrerseits Eigentümerin einer inländischen Liegenschaft war, dann ist nicht nur die Zwischenschaltung des Treuhänders - wie im ersten Fall - sondern auch jene der KEG steuerlich unbeachtlich und es steht das Besteuerungsrecht am Übergang dieses im Wege des KEG-Anteiles gehaltenen Liegenschaftsanteiles ebenfalls Österreich zu und muss…
…Vermögensbesteuerung. Diese Betrachtungsweise gilt allerdings nicht im Bereich der Erbschaftsbesteuerung. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen steht daher das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung einer steuerlichen Erfassung jener Vermögenswerte nicht entgegen, die auf die Beteiligung der inländischen (Mutter)Personengesellschaft an ihrer deutschen…
…dass bei einem Veräußerungsvorgang, bei dem die "Gesellschaftsanteile" verkauft werden, kein österreichisches Besteuerungsrecht bestehen soll. Der Umstand, dass in der Vergangenheit österreichische Verlustanteile in Deutschland die Steuerlast auf den übrigen deutschen Einkünften der stillen Gesellschafter gekürzt haben, kann auf deutscher Seite zu einer Nachversteuerung führen…
… wobei angenommen wird, dass die atypisch stille Beteiligung offenbar als Unterbeteiligung bei allen KG-Gesellschaftern zu werten sein wird. Steht fest, dass sämtliche Beteiligten der KG der inländischen Besteuerung unterliegen, dann wird in einem zweiten Schritt festzustellen sein, welche Teile des erzielten Gewinnes in Österreich…
…diese Miteigentumsanteile in der Folge veräußert, so steht gemäß Artikel 6 DBA-Spanien das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Spanien zu; derartige Gewinne sind sonach in Österreich - gegebenenfalls unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass die Miteigentumsanteile von einer spanischen Gesellschaft treuhändig für eine schweizerische…
…sondern deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher zu nachträglichen Einkünften, die ab Erzeugung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnes steuerlich zu erfassen sind (EStR 2000 Rz 5672). Da die Renteneinkünfte nicht kraft Rentenform, sondern kraft Erzeugung eines betrieblichen Veräußerungsgewinnes steuerpflichtig werden, sind sie auf der Ebene des…
Für erbschafts- und schenkungssteuerliche Belange hat sich eine österreichische Verwaltungspraxis entwickelt, die bei betriebsführenden Personenhandelsgesellschaften nicht das im Einkommensteuerrecht geltende Transparenzprinzip anwendet; dies gilt sinngemäß auch bei den vergleichbaren ausländischen Gesellschaften (EAS 98, EAS 519, EAS 1344, EAS 1393). Im Bereich der vermögensverwaltenden Personengesellschaften waren…
…der aus den genannten Zinsen gebildete Gewinnteil der KG nach österreichischem inländischen Recht den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen und demzufolge nach Artikel 11 DBA-Deutschland in Österreich der Besteuerung zu unterziehen ist. Ein derartiger Qualifikationskonflikt kann nur im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens bereinigt werden. 20…
Beteiligen sich zwei in der Schweiz errichtete Kapitalgesellschaften an einer österreichischen vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft, die in Österreich ein Immobilienprojekt betreut, so unterliegen die Gewinnanteile der beiden schweizerischen Kommanditisten insoweit der österreichischen Besteuerung, als diese den aus der Immobiliennutzung erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zurechenbar…